Nächtliche Ruhestörung durch Musik und Gekröhle

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Martinovic
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Nächtliche Ruhestörung durch Musik und Gekröhle

Beitrag von Martinovic » 27.01.2021, 17:11

Hallo,

folgende Situation liegt vor.

Nachbar A ist Trinker und hat öfters Nachts Gäste zum Feiern bei sich. Irgendwann wird die Musik laut, es wird gesungen und gekröhlt.
Nachbar B fühlt sich dadurch gestört und kann nicht schlafen.
Nachbar B versuchte mehrfach mit Nachbar A zu sprechen. Nachbar A sagte immer wieder es kommt nicht wieder vor. Aber es ist trotzdem immer wieder passiert.
Nachbar B hat mehrfach dies der HAUSVERWALTUNG mitgeteilt, diese leite die Beschwerde an den Vermieter von Nachbar A weiter.
Nachbar B hat mittlerweile auch mehrfach die Polizei verständigt, diese hat die Feiern aufgelöst und sogar einmal Anzeige gegen Nachbar A erstattet.
Nur das ganze zieht sich nun ins 4 Jahr. Besser wird die Sache nicht. Nachbar A stört immer wieder die Nachtruhe und lässt sich nicht davon abhalten sehr laut zu sein in der Nacht.
Was könnt ihr Nachbar B vorschlagen noch zu machen? Oder welche Optionen hat Nachbar B?
Danke für Eure Antwort.



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Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....

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Klaus
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Musik und Gekröhle

Beitrag von Klaus » 27.01.2021, 17:27

Hat man ein paar Jahre Zeit geht es so:

Alle Mieter mindern die Miete (dazu sollte alle ein Lärmprodukoll führen). Der Vermieter hat Angst um sein Geld und macht bei der Hausgemeinschaft Ärger die dann den VM der Trinker zwingt entweden diesen rauszusetzen oder sogar die Wohnung zuverkaufen.

Ist nur einer gestört wird es schwer. Nur weil der Nachbar nervt, passiert kaum was.

Am schnellsten geht die Flucht
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Teddy1
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Musik und Gekröhle

Beitrag von Teddy1 » 10.02.2021, 12:12

In den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden existieren Regelungen zu Ruhezeiten. Am besten beim regionalen Ordnungsamt Info einholen.

Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit, im § 117 Abs. 1 OWiG definiert. Ich würde bei lautstarken, mitternächtlichen Partys, jedes Mal die Polizei rufen. Bei "harten Fällen" sowie Wiederholungstätern wird die HiFi-Anlage oder der Boomblaster mitgenommen.

Bußgelder wegen Lärmbelästigung liegen in der Regel in einem niedrigen dreistelligen Bereich, die Obergrenze ist auf 5000 Euro fest gesetzt. Vielleicht hilft dem lärmenden Trinker die Erkenntnis, dass sein Geld für Bussggelder fehlinvestiert ist.

Klaus
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Musik und Gekröhle

Beitrag von Klaus » 10.02.2021, 12:26

Man muss aber auch sagen das keine Bussgelder verhängt werden, dazu muss man den Polizisten gehörig auf der Nase herumtanzen. Meist wird man gebeten leise zu sein und die Polizei geht wieder. Bei 2-3 mal am selben Tag kann das anders sein. Seine beschlagnahmte Anlage kann er am nächsten Tag wiederholen.

Und ob der Trinker Geld hat ist eine ander Sache, denn wer nichts hat zahöt auch keine Bußgelder.
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jp10686
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Musik und Gekröhle

Beitrag von jp10686 » 16.02.2021, 15:56

Wenn es nicht aufhört muss man auf Unterlassung klagen, gewinnt man, kann man das dann durchsetzen lassen.
Der Vermieter ist für das Verhalten seiner Mieter gegenüber Nachbarn mitverantwortlich, hängt also auch drin.
D.h. den Vermieter dazu verdonnern, er soll durchsetzen, dass seine Mieter sich ans Nachbarrecht halten. Wenn absehbar ist, dass man durchkommt, schmeisst er ihn vielleicht raus. weil der Meiter an seiner Kündigung selber schuld ist, aknn er auch nicht so leicht dagegen an.
Das alles durchzusetzen ist leider eine sehr andere Geschichte.

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