Zu laute Klospülung

Lärm und Krach

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Zu laute Klospülung

Beitrag von DerNachbar » 06.05.2010, 15:44

Hallo,

Nachbar A hat sein Bad direkt am Schlafzimmer von Nachbar B.

A steht morgens immer 3:30 Uhr auf und macht sich für die Arbeit fertig usw.

A betätigt seinen WC-Druckspüler meist für 10 - 15 Sekunden, manchmal auch 2x hintereinander.

Das verursacht bei B ein grelles lautes Geräusch als würde direkt jemand neben dem Bett staubsaugen. Ohropax hilft hier auch nicht.

B wird also jede (!) Nacht zwischen 3:30 - 4:00 Uhr wach.

B will keine Mietminderung, lediglich seine Nachtruhe.

Dem A kann man natürlich nicht das "Pinkeln" verbieten, aber muss dann zwangsweise so ein extrem lauter Druckspüler geduldet werden?

Kann A nicht "gezwungen" werden einen (leiseren) Spülkasten einzubauen?

Danke,
DerNachbar



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.05.2010, 15:57

Wem gehört das Haus ? Bei einer Mietwohnung kann man den Vermieter dazu zwingen einen Spülkasten einzubauen.
Der Mieter hat da nichts mit dem Nachbarn zu verhandeln.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Beitrag von DerNachbar » 06.05.2010, 16:01

A = Wohnungseigentümer (seiner Wohnung)

B = Mieter (Vermieter natürlich nicht A)

Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.05.2010, 16:04

Da muss B seinen Vermieter dazu bringen, den Nachbarn dazu bringen......

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Beitrag von DerNachbar » 06.05.2010, 16:08

Wieso kann B nicht direkt gegen den Nachbarn vorgehen?

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Beitrag von Klaus » 06.05.2010, 16:13

Es handelt sich nicht um eine Lärmbelästigung sondern ein Problem des Hauses. Es sein denn der Nachbar betreibt absichtlich eine defekte Spülung.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Präsident

Beitrag von Präsident » 06.05.2010, 20:12

So wie beschreiben ist es eine WEG.
In einer WEG gehört der Druckspüler zum Sondereigentum.
B als Mieter wendet sich an seinen Vermieter, dieser kann sich an A wenden.

Man kann selbstverständlich auch den Nachbarn auf dieses Geräusch ansprechen. Vielleicht ist es ihm nicht geläufig.

Ist das Geräusch erst entstanden, kann der Toilettenspüler defekt sein und könnte ausgetauscht werden.

Die DIN 4109 gibt den zulässigen Schalldruckpegel an. Bei Wasserinstallationen ist es bis 30 dB(A). Es entspricht Geräuschklasse 2 und wird als normal bezeichnet. Wenn dieser eingebaut ist, sollte in Betracht gezogen werden, diesen gegen einen der Geräuschklasse 1, bis 20 dB(A), sehr leise, auszutauschen.

Wobei Spitzen beim Betätigen der Armatur hinzunehmen sind.

Eine Mietminderung wäre nur möglich, wenn die Installationen nicht den Schallschutznormen entsprechen, bis 20 %, AG Braunschweig


Eine normale Lärmbelästigung durch normales Wohnverhalten in der Nachbarwohnung ist hinzunehmen.
Lärm, der durch die Benutzung der Toilettenspülung verursacht wird, berechtigt auch dann nicht zur Mietminderung, wenn er nach 23 Uhr auftritt.

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Beitrag von DerNachbar » 06.05.2010, 20:27

So wie beschreiben ist es eine WEG.
In einer WEG gehört der Druckspüler zum Sondereigentum.
B als Mieter wendet sich an seinen Vermieter, dieser kann sich an A wenden.
Ja ist eine WEG.
Die DIN 4109 gibt den zulässigen Schalldruckpegel an. Bei Wasserinstallationen ist es bis 30 dB(A). Es entspricht Geräuschklasse 2 und wird als normal bezeichnet. Wenn dieser eingebaut ist, sollte in Betracht gezogen werden, diesen gegen einen der Geräuschklasse 1, bis 20 dB(A), sehr leise, auszutauschen.
Diese 30 dB dürfen direkt am Spüler auftreten?

Laut Tabelle müßte nachts maximal 35 dB(A) in einem reinen Wohngebiet sein.

Den verursachten Krach würde B aber eher zwischen 75 und 80 dB(A) einordnen:
dB(A) Geräuschquellen und mögliche gesundheitliche Auswirkungen

0 Hörschwelle.
10 Blätterrauschen, normales Atmen.
20 Flüstern, ruhiges Zimmer, Rundfunkstudio, ruhiger Garten.
25 Grenzwert für gewerblichen Arbeitslärm in der Nacht.
30 Nebenstraßengeräusche. Kühlschrankbrummen.
35 Obere zulässige Grenze der Nachtgeräusche in Wohngebieten.
40 Leise Unterhaltung. Schlafstörungen treten auf. Lern- und Konzentrationsstörungen möglich.
45 Obere zulässige Grenze der Tagesgeräusche in Wohngebieten.
50 Normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke, Geschirrspüler.
60*** Stressgrenze. Laute Unterhaltung. Walkman (Pegelbegrenzung).
65 Beginn der Schädigung des vegetativen Nervensystems.
Erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
(Das BGA schätzt, dass 2 % aller Herzinfarkte auf das Konto Verkehrslärm gehen)
70 Bürolärm, Haushaltslärm.
75 Fahrradglocke (genormte Mindestlautstärke)
80 Starker Straßenlärm, Staubsauger, Schreien, Kinderlärm.

85 Gehörschutz im gewerblichen Arbeitsbereich vorgeschrieben.
Ein Schallpegelmesser würde hier sicher für Klarheit sorgen.
Eine normale Lärmbelästigung durch normales Wohnverhalten in der Nachbarwohnung ist hinzunehmen.
Betonung auf "normal" ;) Wenn hellhörig Wände vorhanden sind und nebenan das Schlafzimmer der Nachbarn, dann würde ich z.B. nicht laut Rumhusten, Türen knallen und sonstige "unnormale" Krachgeräusche von mir geben ;)
Lärm, der durch die Benutzung der Toilettenspülung verursacht wird, berechtigt auch dann nicht zur Mietminderung, wenn er nach 23 Uhr auftritt.
A kann ja wann er will auf Toilette gehen, nur sollte B dadurch nicht IMMER wach werden ;)[/quote]

Präsident

Beitrag von Präsident » 07.05.2010, 11:13

Was als normal zu bezeichnen ist!
Das AG Münster, Urteil vom 18.01.1983 - 28 C 539/82, WM 1983, S. 236 hat sich so festgelegt. Es geht um Geräusche aus dem Bad, Druckspüler, Wasser laufen lassen.

Der Messpunkt ist vorgegeben, aber in diesem Fall nicht relevant und sollte nicht als Diskussion dienen.
Interessant ist nur der Schalldruck der in Nachbarwohnung vorhanden ist.

Mit dem Typ des Druckspülers kann beim Hersteller der Schalldruck erfragt werden.


Ist das Geräusch erst vor kurzer Zeit aufgetreten? Dann deutet dies auf einen Defekt hin und der Druckspüler sollte durch einen, gleich der Geräuschklasse 1 ausgewechselt werden.

Wer hat schon ein Messinstrument. Vielleicht kann das Ordnungsamt mal messen.
Wenn weitere Wohnungen vorhanden sind, könnte doch eine Hörprobe dort vorgenommen werden. Die Situationen sind dort gleich, Druckspüler neben Zimmer!

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Beitrag von DerNachbar » 07.05.2010, 12:49

Was als normal zu bezeichnen ist!
Das AG Münster, Urteil vom 18.01.1983 - 28 C 539/82, WM 1983, S. 236 hat sich so festgelegt. Es geht um Geräusche aus dem Bad, Druckspüler, Wasser laufen lassen.
Wenn der Nachbar davon aber ständig wach wird, dann ist das doch nicht mehr als "normal" zu bezeichnen.

Ich selbst habe auch schon in diversen Wohnungen gewohnt, wo man Geräusche aus dem Bad gehört hat. Nur wurde man davon nicht wach.
Ist das Geräusch erst vor kurzer Zeit aufgetreten? Dann deutet dies auf einen Defekt hin und der Druckspüler sollte durch einen, gleich der Geräuschklasse 1 ausgewechselt werden.
Ist schon seit Einzug so, vermutlich läuft der Druckspüler aber auch auf "Anschlag", irgendwie kann man die ja auch noch einstellen wieviel durch darf. Aber wenn der Nachbar jetzt schon immer 10 Sekunden drückt, dann wird er nach einer "Zurückjustierung" sicherlich 20 Sekunden drücken ;)
Wer hat schon ein Messinstrument.
Bei Conrad gibt es sowas für 30 Euro, würde sich in diesem Fall ja lohnen. Außerdem kann man es ja wieder verkaufen...
Wenn weitere Wohnungen vorhanden sind, könnte doch eine Hörprobe dort vorgenommen werden. Die Situationen sind dort gleich, Druckspüler neben Zimmer!
Richtig, aber da hört man entweder kaum was. Das liegt nicht an der Entfernung (ist ja hellhörig), sondern das in den oberen Etagen wohl Spülkästen laufen und in der Wohnung darüber zwar auch ein Druckspüler, aber eben leiser/dumpfer.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.05.2010, 13:05

also ich würde dem Besitzer der Wohnung anbieten auf deine Kosten einen neuen Spüler zu installieren. Das geht am schnellsten und ohne Ärger. Auch wenns ein paar Euro kostet.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Beitrag von DerNachbar » 07.05.2010, 13:16

also ich würde dem Besitzer der Wohnung anbieten auf deine Kosten einen neuen Spüler zu installieren. Das geht am schnellsten und ohne Ärger. Auch wenns ein paar Euro kostet.
So ähnlich hab ich mir das auch schon gedacht, allerdings nicht gleich komplett auf meine Kosten sondern "nur" die Hälfte.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.05.2010, 14:22

Es gibt einen Edit Button, aber nur bis der nächste Beitrag zu Thema folgt. Damit hier nicht alle die Frage löschen wenn die Antwort nicht passt.

Löschen kann nur ich, immer wenn Thema verfehlt wird.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Präsident

Beitrag von Präsident » 07.05.2010, 18:12

Welch ein Glück hat B, dass A nicht schon um 2:00 Uhr aufsteht, erst k*ckt und dann auch noch duscht bevor er zur Arbeit geht.

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Beitrag von Mia » 07.05.2010, 19:14

Solche Probleme löse ich schon seit langer Zeit mit Oropax.

Wenn man sich daran gewöhnt hat, ist das klasse. :D

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Beitrag von DerNachbar » 07.05.2010, 19:17

Solche Probleme löse ich schon seit langer Zeit mit Oropax. Wenn man sich daran gewöhnt hat, ist das klasse.
Du wirst es nicht glauben, aber A benutzt sogar Ohropax und es bringt auch nichts ;)[/quote]

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