Veranstaltung mit Steine werfern !

Lärm und Krach

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Marco
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Veranstaltung mit Steine werfern !

Beitrag von Marco » 01.07.2010, 06:53

Veranstaltung mit Steine werfern !

Hallo, A woht an einen Berghang oberhalb von uns ist ein Privates Grundstück der A die veranstaltet jedes Jahr ein fest ,und da gibt es seit Jahren Probleme mit Steine werfen es geht viel kaputt aber das was im letzten Jahr war war der knaller Anwohner mußten ihre Auto`s in Sicherheit bringen und mußten dabei um Leib und leben fürchten,das Dachziegel kaputt gehen ist ja normal ! aber das zeigt auch das es keine kleinen Steine sind.Die verantwortlichen zeigen sich macht los und haben auch kein Interesse was zu machen.die B sagt ist eine Private Veranstaltung auf privaten Grund aber es geht dabei doch um die einnahmen da wird Bier essen Kaffee und Kuchen verkauft ! ist das dann immer noch nicht Genehmigung Pflichtig ?

das Habe ich gefunden gilt das für das oben genannte auch ?

Eine entsprechende Regelung findet sich in Paragraf 117 Ordnungswidrigkeitengesetz. Dort heißt es:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlas oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Was können wir machen und was müßte die B machen ?

Grüße und danke

(Hab ne rechtschreibschwäche Sorry!)
Schreibschwäche !! Mist :-(



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.07.2010, 13:43

Kaum noch zu lesen aber egal.

Wegen der Steinewerfer sollte man die Polizei rufen. Haften müssen nur die Steinewerfer, sonst niemand.

Wegen einer Lärmbelästigung kann man das Ordnungsamt anrufen, wenn das geschlossen ist die Polizei.

Kein Mensch braucht eine Genehmigung wenn er eine Veranstaltung macht.

Die Nachbarn sollen beim nächsten Fest einen Wachmann anstellen der die Täter überführt.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Marco
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Beitrag von Marco » 05.07.2010, 08:58

hallo,Also wachmann war auch unser vorschlag ! Wollense nicht !

Ortnungsamt striet erst ab da daffür zuständig zu sein, hab aber jetzt die Auflagen wo zu erfüllen sind da :D

da steht viel drin und warum mann da nicht reinschreiben kann das die personal abstellen um das steine schmeißen zu verhindern ist mir ein rätzel! Parkwächter wenn viel verkehr auf kommt könense vorschschreiben!

grüße
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Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.07.2010, 09:08

Du zahlst einen Wachmann war gemeint.

K.
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Marco
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Beitrag von Marco » 05.07.2010, 09:51

da bezahl ich lieber ne flag als abwehr :lol:

grüße
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Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.07.2010, 09:56

Ich würde ne Videoüberwachung installieren oder an den Tag eben mit einem Fotoapparat bewaffnet aufpassen. Wenn in der Woche drauf "30 Anzeigen gegen Steinewerfer erstattet" in der örtlichen Zeitung steht war es das.

K.
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