Schlagzeug Lärm in der Nachbarschaft!

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Lärmempfindlich
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Schlagzeug Lärm in der Nachbarschaft!

Beitrag von Lärmempfindlich » 22.07.2010, 08:41

Hallo,

seid ein paar Wochen wird A Nachbarschaft von einem Schlagzeuger terrorisiert. Das schlimme ist nur das er sich nicht im geringsten an igendwelche Ruhezeiten hält, weder Mittagsruhe noch Morgenruhe den der gute Kerl fängt schon um halb 9 - 9 an und hat A heute wieder liebevoll geweckt. A hat dann auch mal laut rübergebrüllt und bis jetzt ist eigentlich stille...?

Haltet A bitte nicht für eingeschränkt A musiziere selber aber das Schlagzeug ist so laut das A es noch höre das es mich weckt A wohne zwei Staßen weiter und A habe keinen leichten Schlaf, die armen Menschen die genau drumherum wohnen? Vorallem haben wir viele Kleinkinder in den Straßen.

So jetzt frage A euch außerdem wie gehe ich vor? Erst mal in der Nachbarschaft fragen und dann den Kollegen ansprechen oder direkt zu dem "Übeltäter".

Und außerdem wie lange is den spielen erlaubt und vorallem von wann bis wann?


danke im voraus und bis bald



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.07.2010, 11:13

Da es weder um 8.30 Uhr eine geschützte Ruhezeit gibt, noch Mittagsruhe in den meisten Städten existieren wird es schwer.
Evtl. hilft das Ordnungsamt der Gemeinde wenn sich mehrere beschweren.

An sonst müsste man selber klagen und beweisen wie lange und wann gestört wird. Ein Richter wird dann festlegen was zu viel ist und was in Ordnung.
Habe dann auch mal laut rübergebrüllt und bis jetzt ist eigentlich stille...?
Nett, wie wäre es mit einen Gespräch

Klaus

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Lärmempfindlich
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Beitrag von Lärmempfindlich » 22.07.2010, 11:19

Wieso sollte ich nett sein und rüber gehen wenn ich um halb 9 mit dem dämlichen gekloppe aus dem Bett geprügelt wäre da werden die meisten ihre gute Laune verlieren.

Ich habe mich auch noch auf anderen seiten schlau gemacht und da stand
Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich, dass es hingenommen werden muss, wenn ein Nachbar werktags ein- bis zweimal wöchentlich ungefähr 2 Stunden lang in der Zeit von etwa 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Schlagzeug spielt und mit seiner Band übt, sofern die Lärmbeeinträchtigung geringfügig ist.
das is aber in A's fall ganz und gar nichts der Fall?

andy
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Beitrag von andy » 22.07.2010, 12:25

Das wird eine individuelle Einschätzung sein.
Aus dem gleichen nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich nämlich auch, dass dies von 8:00 bis 10:00 Uhr hingenommern werden müsste - je nachdem.

Also ich stehe werktags um 6:30 Uhr auf, mein Nachbar gegen 10:00 Uhr, der nächste um 11:30 Uhr, der auf Nachtschicht um 14:00 Uhr, der, der in aller Frühe raus muss, geht dagegen schon um 19:00 Uhr ins Bett ... bleibt für den Schlagzeuger nicht mehr viel Raum ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Lärmempfindlich
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Beitrag von Lärmempfindlich » 22.07.2010, 12:28

Ja aber der lässt das fenster offen und die Beschallung entspricht locker der eines vorbei fahrenden Lastwagens wenn nicht sogar noch lauter außerdem habe ich auch gelesen das es in engbewohnten gebieten (was in meinem fall, der fall ist) ganz auf solche laute aktivitäten verziochtet werden soll.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.07.2010, 12:30

Es ist einfacher gegen das offene Fenster, die offenen Türen aktiv zu werden.
Ich würde die zum Anlass der Klage nehmen. Denn es kann auf jeden Fall verlangt werden Fenster und Türen zu schließen.

Nach der gewonnenen Klage und den Kosten nehmen die dem Kind das Schlagzeug weg wenn ich nur die nächste Klage ankündige.

Übrigens sind irgendwelche Urteile von irgendwelchen Amtsrichter als Muster kaum geeignet. Jede Klage , jeder Richter ein neues Urteil.

Klaus
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