Das Übliche - Lärmbelästigung durch laute Musike & Grill

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Rudi Ratlos
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Das Übliche - Lärmbelästigung durch laute Musike & Grill

Beitrag von Rudi Ratlos » 08.09.2010, 12:30

Folgende Situation:

1.) Nachbarfamilie feiert Geburtstag - an einem Samstagabend auf der Terasse. Irgendwer hat 'nen ziemlich potenten Gitarrenverstärker angeschleppt und die Charts werden von der Konserve 'rauf und 'runter gespielt. Gut - Stoppok & Co finde ich auch ganz witzig, aber gegen 23:30 riß mir dann doch der Geduldsfaden, zumal unsere Mieter sich beschwerten. Kurz und gut - der "Sound" war so, daß man glaubte, die Nebenstelle einer Discothek direkt neben dem Schlafzimmerfenster zu haben. Ich bin 'rüber - geklingelt und freundlich, aber sehr bestimmt gesagt: "Leute - ein bißchen leiser wäre besser - es gibt noch Leute, die möchten schlafen..."

Widerwillig wurde die Lautstärke gedämpft.

2.) Hofschaftsfest - ein bekannter Nachbar fragte, ob unsere Doppelgarage zur Diskothek genutzt werden könnte, schleppte 'nen feinen selbstgebauten Vestärker nebst Lautsprechern an. Ich - den Krempel erstmal vergessen - sag' natürlich ja. 1. Fehler. Dann haben wir vergessen, die Rolltore 'runterzulassen, um den Lärm zu dämpfen. 2. Fehler. Es kam, wie es kommen mußte, nämlich zum Eklat. Benannter Nachbar, dessen Fete ich aufsuchte, fing's Pöbeln an - von wegen lauter Musik und so. "Geh doch schlafen" undsoweiter. Wie dem auch sei, ein Wort gabs andere - und schon war der schönste Zoff auf dem Garagenvorplatz. Fazit: Beide Parteien sind noch reichlich angesäuert.

3.) Ehefrau spricht mich an, warum ich denn aus so 'ner Mücke 'nen Elefanten machte. Antwort: "Ganz einfach, weil u.a. das Landesimmissonsschutzgesetz für alle gilt. Wer sich über eine Diskothek in der Nachbarschaft beschwert, kann nicht gleichzeitig selber Lärmterror ausüben." Konnte sie nicht nachvollziehen, ihr Argument:

"Einmal im Jahr darf man ja wohl. Wir sind extra aus 'ner Mietwohnung ausgezogen in ein Reihenhaus, weil wir dachten, jetzt müssen wir niemanden und vor allem jeden fragen, wenn wir mal feten wollen..."

Denkste, Puppe?

4.) Grillerei beim Draußensitzen im schönsten Sonnenschein. Besagter Nachbar und sein Kumpelinski in einem anderen Reihenhaus sind fanatische Grillfreaks. Bei JEDER, aber auch buchstäblich JEDER Gelegenheit (d.h. trockenes Wetter, Temperaturen über 20 °) wird gegrillt, was das Zeug hält.

Andere Nachbarn in der Hofschaft machen das auch, aber deutlich reduzierter. Der Gestank, den die beiden häufig verursachen, ist langsam nervig, lüften nicht möglich, man muß ja vorher spionieren, ob nicht jemand den Grill angeworfen hat und wie der Wind steht.

Sonst riecht's in der ganzen Bude fix nach billigen Grillwürstchen und billigen Koteletts.

Muß man das alles hinnehmen? Gilt man dann als Spaßbremse und Spielverderber - kurz: der Hofschaftsarsch?



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Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.09.2010, 12:57

Also Ruhestörung ist es nicht erst am22 Uhr. Gitarrenverstärker und Livemusik kann man auch früher bieten. Ab 22 Uhr ist Nachtruhe.

Tagsüber ist das Ordnungsamt zuständig, sind die nicht mehr da die Polizei.

Persönlich ist es nicht notwendig zu diskutieren, vor allen wenn die anderen eh nicht einsichtig sind.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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