Rasenmähen...

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Nizzre
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Rasenmähen...

Beitrag von Nizzre » 19.06.2007, 11:41

Hallo allerseits,

ich bin neu hier und habe dieses Forum auf der Suche nach Infos zu Nachbarschaftsproblemen gefunden.

Davon habe ich leider so einige.

Aber ich fange mal mit einem recht klar definierten an:

Wie viel Rasenmähen ist normal?

Also, "A" wohnt als Miteigentümerin in einem recht großen Haus mit Gartengrundstück.
Und natürlich muss "A" auch so etwa alle 10 Tage jetzt in der Sommerzeit den Rasen in seine Schranken weisen. Was ich auch für relativ normal halte.
Der damit verbundene Lärm ist in einer Siedlung mit großen Gärten ja auch nicht zu vermeiden und natürlich macht das auch jeder Nachbar und alle leben damit.

Nun ist der Nachbar "B" linker Seite Rentner und hat seinen Garten in eine Art "Fussballplatz" ohne nennenswerten Busch- oder Baumbestand verwandelt.

Diesen Rasenplatz von etwa 1500 qm mäht er zweimal wöchentlich.
Mit einem dieser brachialen Aufsitzrasenmäher. Was ihm sicherlich großen Spass bereitet. Dann schnappt sich seine Frau den Elektromäher und mäht damit die frisch nachgesähten Bereiche (Cyrill hatte "Bs"Grenztannen umgeweht und natürlich kommt statt Sichtschutz da blanker Rasen hin.)
Dann schnappen sich die beiden die Kantenschneider und säbeln nochmal munter 2 Stunden an vorlauten Randausbrecher-Grashalmen.
Wenn das getan ist, wird der Dampfstrahler ausgepackt und jede Plattenwegfuge vom leisesten Moosanschein befreit.

"A" ist ein friedlicher Mensch. Aber: "A" ist auch Freiberuflerin und arbeitet zuhause. Und der Lärm ist so intensiv und andauernd, dass "A" an zwei Tagen die Woche von etwa 10 Uhr bis 15 Uhr keine Chance hat zu arbeiten und regelmäßig von Kopfschmerzen geplagt flüchten muss.

Ist das noch normal?
Zuletzt geändert von Nizzre am 19.06.2007, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.



Artikel lesen
WEG Häuser - Abriss des Schwarzbau

Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.

Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....

mehr Infos



Nizzre
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Beitrag von Nizzre » 19.06.2007, 12:12

Oh, Entschuldigung.

Ich hatte diese "A" und "B"-Regel in den FAQs nicht gelesen.

Natürlich bin ich nicht ich sondern A und der andere ist nicht mein Nachbar sondern ein anonymer B, nein eigentlich ist er ein anonymer A....

Wobei ich ehrlich gesagt beim Lesen anderer Fälle jetzt festgestellt habe, dass ich von dieser A vs. B/C/D-Geschichte total verwirrt bin und finde, sie macht es schwer dem Lauf der Geschichte zu folgen.

Also sorry nochmal. Da mal die Beiträge nicht editieren kann, kann ich meine Falschdarstellung leider nicht ändern.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.06.2007, 13:00

Man kann sehr wohl editeren ?!?!

Ich kenne das Problem der "Freiberufler", denen geht es wie den HarzIV Empfängern. Alle Anderen stören beim Schlaf.

Es gibt nicht mal mehr eine Mittagsruhe. Wenn man Pech hat mähen, hämmern und sägen die Nachbarn reium, den ganzen Tag. Es gibt nur eine Nachruhe von 22-6 Uhr, sonst kann man solche Arbeiten den ganzen Tag unternehmen.

Natürlich gibt es max. Lärmgrenzen

Klaus

P.S. Ich würde da nicht sagen sonst machts denen auch noch Spaß

Nizzre
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Beitrag von Nizzre » 19.06.2007, 16:02

Danke - "A" hat den Edit-Button gefunden.

"A" schläft übrigens nicht den friedlichen Schlaf der Hartz IVler sondern steht um 6 auf, macht die Kinder fertig, sorgt dafür dass der Mann mit gebügeltem Hemd und Frühstück zur Arbeit kommt und arbeitet dann 10 Stunden im Schnitt, um Kunden zufrieden und die Familie glücklich zu machen.



8)

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Beitrag von Klaus » 19.06.2007, 16:11

Das Ändert nur nichts. Bleibt nichts als die Fenster zu schließen.

Klaus

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Beitrag von Nizzre » 27.06.2007, 11:29

Noch einmal das gleiche Thema:

Nachbarin "A" hat sich inzwischen informiert. Der fragliche Honda-Aufsitzmäher des Nachbarn "B" verursacht nach Herstellerangabe ein Arbeitsgeräusch von 100 dB.

Ist das zumutbar? Die Entfernung der Rasenfläche zum Haus von A beträgt lediglich etwa 10-12 Meter.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.06.2007, 11:47

Sicher ist das erlaubt. Es ist ja notwendig. Und der Mäher besitzt wohl auch eine Betriebserlaubniss.

Der könnte morgen auch anfangen das ganze Gelände mit kleinen Kiesen zu belegen und jeden einzelnen mit einer Flex von einem Felsbrocken herunterzuschneiden.

Es gibt Ruhezeiten und Schutz vor Gewerbelärm, sonst kann man aber machen was man will.

Klaus

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Beitrag von Bruchpilot » 28.06.2007, 07:55

Also: Rasenmäher / Kantenschneider dürfen nach der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Wohngebieten werktags nur von 7-20 Uhr betrieben werden. Sonn- und feiertags gar nicht. Darüber hinaus gelten ev. landesrechtliche Vorschriften zum Lärmschutz. Ordnungsamt befragen. Und: Aufzeichnungen über das Ausmaß der lärmintensiven Arbeiten machen, dass der Sachbearbeiter auch abschätzen kann, ob er da einschreiten kann (oder muss).

The69er
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Beitrag von The69er » 01.03.2008, 11:48

Hallo zusammen,
Also ich bin etwas erstaunt wegen des Unwissens des Site-Admins.
Es wäre ja noch schöner wenn jeder rund um die Uhr Rasenmähen könnte!Jede Gemeinde besitzt eine Lärmschutzverordnung.Ist in dieser das Thema rasenmähen nicht geregelt tritt automatisch die Landkreisverordnung in Kraft bzw. die Bezirksverordnung.Diese Verordnungen legen in der Regl fest wann und wo ein Gerät eingesetzt werden darf.Es wird auch geregelt wie laut ein Gerät sein darf.Es ist zu beachten daß es Unterschiede gibt zwischen reinen Wohn-und Mischgebieten.
MfG
Jörg 8)
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben......

Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.03.2008, 13:07

Kennen Sie den Grund weshalb ein Schaaf blökt :-)

Wäre nett wenn The69er auch mal ne Quelle nennen könnte.
Jede Gemeinde besitzt eine Lärmschutzverordnung
Ich kenn Gemeinden die haben nicht mal nen Bebauungsplan.
Ist in dieser das Thema rasenmähen nicht geregelt tritt automatisch die Landkreisverordnung in Kraft bzw. die Bezirksverordnung
Und was steht da din, außer einer Nachruhe
Es ist zu beachten daß es Unterschiede gibt zwischen reinen Wohn-und Mischgebieten.
Und GEwerbegebiete, Außenbezirken und Sondergebieten, Inland und Ausland, Sondernutzungsrechten und Abstandsflächen....

Vieles was man beachten muss. Nur wird man kaum ein Gesetzt finden das er dem Nachbarn verbietet zu nerven.

Klaus

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