"Belästigung" durch Regenwasser

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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hinterlieger007
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"Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 09:02

Darf Regenwasser (bzw. Wasser bei Reinigung dieser Fläche 1* jährlich) von einer versiegelten Fläche (Eigentümer a) über die Grunst. Grnze hinweg in ein Beet des Nachbarn (Eigentümer b) fließen?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 10:35

Auffordern das zu Unterlassen, klagen.

Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

hinterlieger007
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 11:14

Verjährt der Anspruch nicht irgendwann? Wie sieht es danach mit einem Eigentümerwechsel aus, beginnt die Verjährungszeit wieder von vorne?

Klaus
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 11:47

Genau so wenig wie Körperverletzung wenn man tägliche einen schlägt - NEIN
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....

Klaus
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