"Belästigung" durch Regenwasser
Moderator: Klaus
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"Belästigung" durch Regenwasser
Darf Regenwasser (bzw. Wasser bei Reinigung dieser Fläche 1* jährlich) von einer versiegelten Fläche (Eigentümer a) über die Grunst. Grnze hinweg in ein Beet des Nachbarn (Eigentümer b) fließen?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?
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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Auffordern das zu Unterlassen, klagen.
Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.
Klaus
Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Verjährt der Anspruch nicht irgendwann? Wie sieht es danach mit einem Eigentümerwechsel aus, beginnt die Verjährungszeit wieder von vorne?
Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Genau so wenig wie Körperverletzung wenn man tägliche einen schlägt - NEIN
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....
Klaus
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....
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