"Belästigung" durch Regenwasser

Lärm und Krach

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hinterlieger007
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"Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 09:02

Darf Regenwasser (bzw. Wasser bei Reinigung dieser Fläche 1* jährlich) von einer versiegelten Fläche (Eigentümer a) über die Grunst. Grnze hinweg in ein Beet des Nachbarn (Eigentümer b) fließen?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 10:35

Auffordern das zu Unterlassen, klagen.

Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.

Klaus
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hinterlieger007
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 11:14

Verjährt der Anspruch nicht irgendwann? Wie sieht es danach mit einem Eigentümerwechsel aus, beginnt die Verjährungszeit wieder von vorne?

Klaus
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 11:47

Genau so wenig wie Körperverletzung wenn man tägliche einen schlägt - NEIN
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....

Klaus
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