"Belästigung" durch Regenwasser

Lärm und Krach

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hinterlieger007
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"Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 09:02

Darf Regenwasser (bzw. Wasser bei Reinigung dieser Fläche 1* jährlich) von einer versiegelten Fläche (Eigentümer a) über die Grunst. Grnze hinweg in ein Beet des Nachbarn (Eigentümer b) fließen?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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Klaus
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 10:35

Auffordern das zu Unterlassen, klagen.

Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

hinterlieger007
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 11:14

Verjährt der Anspruch nicht irgendwann? Wie sieht es danach mit einem Eigentümerwechsel aus, beginnt die Verjährungszeit wieder von vorne?

Klaus
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 11:47

Genau so wenig wie Körperverletzung wenn man tägliche einen schlägt - NEIN
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....

Klaus
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