"Belästigung" durch Regenwasser
Moderator: Klaus
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"Belästigung" durch Regenwasser
Darf Regenwasser (bzw. Wasser bei Reinigung dieser Fläche 1* jährlich) von einer versiegelten Fläche (Eigentümer a) über die Grunst. Grnze hinweg in ein Beet des Nachbarn (Eigentümer b) fließen?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Auffordern das zu Unterlassen, klagen.
Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.
Klaus
Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Verjährt der Anspruch nicht irgendwann? Wie sieht es danach mit einem Eigentümerwechsel aus, beginnt die Verjährungszeit wieder von vorne?
Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Genau so wenig wie Körperverletzung wenn man tägliche einen schlägt - NEIN
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....
Klaus
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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