Gewaltschutzanordnung unter Nachbarn

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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yoko
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Gewaltschutzanordnung unter Nachbarn

Beitrag von yoko » 01.12.2012, 02:47

Guten Tag,

ich habe eine Nachbarin unter mir wohnen, welche sich vor einigen Jahren einen neuen Hund gekauft hat nach dem der vorherige gestorben war. Der neue Hund bellt bereits seit dem Kauf vom Züchter da er wohl dort schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Zu der Nachbarin hatte ich immer ein gutes Verhältnis, über die Jahre habe ich ihr ab und an gesagt, das der Hund leider oft und länger bellt und jault wenn er allein in der Whg. ist. Anfangs hat sie die Kritik auch angenommen und mir gesagt, das sie etwas utnernehmen wird.
Im Frühjahr diesen Jahres habe ich sie wieder darauf hingewiesen, diesmal nahm sie die Kritik eher unverständlich an und fühlte sich gleich persönlich angegriffen, das Verhältnis zum Hund ist er das wie Mutter und Kind (ist eigentlich auch jedem selbst überlassen, aber bezeichnend für die spätereren Reaktionen).
Seit dem Frühjahr lässt sie den Hund nun bei jedem Zusammentreffen im Hausflur an der langen Leine. Der Hund dann jedesmal agressiv bellend und versucht mir an die Beine zu gehen. Ich kann dann die Treppen je nach dem nicht hoch oder runter gehen. Ich habe sie immer normal gebeten denn Hund zurück zu halten, was sie aber nie machte. Und meine Kritik kam vielleicht zwei- dreimal im Jahr vor. Vor drei Jahren hat mich der Hund sogar mal ins Bein gezwickt, auch hier habe ich nichts unternommen wegen der nachbarschaftlichen Beziehung.
Gemeldet habe ich das der Hausverwaltung nie, allein schon wegen dem nachbarschaftlichen Verhältnis, was jetzt im Nachhinein falsch war. Der Hund bellt auch sehr laut wenn sie das Haus verläßt oder Nachhause kommt und jeder Mieter weiß das eigentlich, nur keiner will jetzt was mitbekommen.
Vor einiger Zeit hatte ich Besuch und sie hat den Hund wieder an der langen Leine gehalten und uns nicht passieren lassen. Diesmal bin ich mit dem Besuch und Zeugen zur Hausverwaltung und habe das gemeldet. Aber diese wollte nichts ohne schriftl. Aufforderung unternehmen und wir einigten uns auf Abwarten wegen der nachbarschaftlichen Beziehung. Als die Nachbarin davon erfuhr hat diese prompt auch bei der Verwaltung angerufen und einmal gesagt, ich hätte aus meiner Whg. Wasser in die ihre Geschwungen und einmal einen Teppich aus dem Fenster ausgeschüttelt mit der Absicht das der Dreck in ihre Whg. fliegt.
Zwei Woche später hat dann Abends eine Begegnung auf den Treppen stattgefunden. Ich war zuvor die Treppen runter gegangen und vor der Haustür stand diese Nachabrin mit einer Freundin, ich bin aber nochmals hoch weil ich ein Geschenk vergessen hatte, da ich mit einem Freund der auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf mich wartete zu einer Freundin wollte. Also bin ich nochmals hoch in meine Whg. Als ich dann wieder runter ging geschah im dritten Stock gleiches Zenario, Hund bellend an der langen Leine, ich sie gebeten den Hund kurz zu nehmen was nicht geschah. Diesmal habe ich den Hund mit einer Tasche abgewehrt indem ich diese vor mir hielt nach vorheriger Ankündigung und immer etwas in Richtung Hund schwang.
Die Nachbarin fing laut an zu schreien lassen sie meinen Hund in Ruhe sie Arschloch und schrie laut Hilfe...ich denke heute das sie die Situation bewußt initiert hatte Aufgrund des Vorfalles mit einem Freund von mir und unserer Meldung bei der Hausverwaltung.
Jedenfalls rief sie hinterher die Polizei und es kam ein Einsatzwagen mit acht Beamten, zwei Krankenwagen und ein normaler Funkwagen. Sie hatte nun angegeben ich hätte sie mit einer ätzenden Flüssigkeit besprüht und sie konnte sich nicht wehren da der Hund auf ihrem Arm war, was nicht stimmte, auch nicht das ich sie oder den Hund angesprüht habe...die Freundin stand aber unten vor der Haustür und hat sich jetzt als Zeugin angegeben. Aber beide haben dann in ihren Eidesstattl. Erklärungen unschiedl. Versionen erklärt...
Jedenfalls sind alle Einsatzfahrzeuge wieder abgefahren und es wurde auch keine Anzeige aufgenommen da keine Anzeichen von Gewalt, Verletzungen oder Sprühflüssigkeit vorgefunden wurden, was sie übrings bei Eintreffen der Beamten als Zitronenduft relativierte. Ein Glück hat der Freund von mir auf der gegenüberliegenden Seite den Ablauf im Hausflur oben sehen können, da der Hausflur an einer Ecke liegt und man den kompletten Hausflur einsehen kann.

Anfangs meldete sich eine Mediatorin bei mir über die Rechtsschutzversicherung der Nachbarin, ich war sofort einverstanden und schlug ein Treffen an einem neutralen Ort vor, diesen sagte sie aber einen Tag zuvor ab und dann kam ein Schreiben mit einer Anhörung vom Amtsgericht mit dem Antrag einer Anordnung nach dem Gewaltenschutz ohne Anhörung. Das Gericht folgte dem jedoch nicht wollte von mir etwas hören. Ich schilderte meine Version und die Gegenseite blieb dabei, das ich nun Gewaltätig wäre, etc. und an diesem abend nur hoch gegangen wäre um mich kambereit zu machen (absurd).....das geht jetzt über Anwälte 8 Wochen hin und her und kommende Woche ist nun ein Hauptsacheverfahren vor dem Amtsgericht.
Das schlimme ist das diese Nachabrin mich jetzt vom eigentlich OPFER zum Täter gemacht hat und mich irgendwie auch in die Ecke eines Stalkers stellen will.
Mein Awalt sagt zwar, das aufgrund der länge des hin und her Schriftverkehres und nicht bewilligen einer Anordnung bisher, dass Gericht eher ZWEIFEL über die BERECHTIGUNG der Anordnung hat und es für mich positiv ausgehen wird...hat da jemand ERFAHRUNGEN ????
Letztendlich ist das eine schreckliche Situation für mich zumal diese Nachabrin diesen Vorfall überall in die Nachbarschaft getragen hat und mich vollkommen defarmiert hat damit, zwar finden das alle die mich ansprachen als unmöglich, aber schrecklich ist die SItuation trotzdem....



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Klaus
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Re: Gewaltschutzanordnung unter Nachbarn

Beitrag von Klaus » 02.12.2012, 16:57

Amtsgericht ?!?! Also ein Zivilprozess - wegen was. Oder ist das ein Strafverfahren... ?

Bei einem Zivilverfahren gehts um das was im Antrag steht: "Ich will ne Million Schadenersatz". Da muss der Nachbar beweisen was Sache ist. Da nur die beiden Parteien im Raum waren und der Hund als Zeuge ausföllt passiert wenig. Man sollte sich die kindliche Geschichte aus dem Leben der beiden schenken und ein einfaches "Betreite ich" durch den Anwalt reicht aus.

Bei einen Strafverfahren würde ich einfach mal selber eine Anzeige wegen "Nötigung" machen. Denn die Nachbarin hat den Hund so gehalten das man genötigt war im Haus zu bleiben.

Wer so doof ist an einem Hund vorbei zu gehen der einen "anfällt" ist selber schuld. Da braucht es werden Tasche noch Geschrei.

Hier haben sich zwei Gefunden, die sich über den Hund streiten.

1. A kann den Vermieter auffrodern die Belästigung zu unterbunden und dei Miete mindern
2. A kann Klagen auf Unterlassung gegen B betreiben, den Hund auf einen zu hetzen
3. Bei ersten Biss kann man Anzeige erstatten und das ordnungsamt informieren

Klaus

P-S Unsere Regeln lesen !!! Falls weitere Fragen gegen die Regekn verstossen wird sofort gelöscht
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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