Kein Trittschalschutz beim Nachbarn von oben

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Den K
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Kein Trittschalschutz beim Nachbarn von oben

Beitrag von Den K » 15.12.2012, 23:16

Hallo!
(A) haben vor einem Jahr eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (Altbau, Saniert) mit 3 Eigentumsparteien erworben.
Amussten feststellen, dass der Boden der über uns lebenden Nachbarn (B) nicht ausreichend trittschallgedämmt ist. Alle Mitglieder der Familie B sind stark beleibt und treten extrem laut auf. Auch sind alle Mitglieder der Familie B arbeitslos, also verbringen sie den ganzen Tag zuhause. Des weiteren scheint ihre grobmotorik eingeschränkt zu sein denn neben dem Trampeln, wird ständig etwas umgeschmissen, öfters auch in der Nacht.(Sorry, A fällt auch mal was runter aber nicht 20x mal jeden Tag)
Dadurch ist für A Durchschlafen ein Wunschtraum geworden und Heimkommen mit nichts schönem verbunden.
B wurde von A angesprochen darauf schien B mehr darauf zu achten und es wurde etwas besser, leider nur für 1 Woche. Für eine Dauerhafte Lösung wurde die Lärmbeeinträchtigung von einer Sachverständigen gemessen und ein Gutachten erstellt. Die erlaubte Dezibelgrenze wird laut Gutachten eindeutig überschritten und der Grund ist die Fehlerhafte Aufbau des Bodens von B Bei einer Eigentümer Versammlung unterbreiteten wir A unseren Nachbarn B den Vorschlag eine Trittschalldämmung einzubauen, bezahlt aus der Hauskasse, was diese jedoch strikt verweigerten. Seit dem trampeln sie bewusst um uns mürbe zu machen. Zu Gesprächen sind sie nicht bereit. Und die Belästigung ist mittlerweile zur Schikane angewachsen. Wir werden mal zum Ordnungsamt gehen und uns da noch mal informieren.. Würdet ihr die Polizei einschalten??
Sind für jeden Rat dankbar! Vielen Dank im Voraus!



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Ein Detektiv kann ermitteln

Detektiv

 

Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

Wie finde ich den besten Detektiv ?

Dir Detekteien o.....

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Klaus
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Re: Kein Trittschalschutz beim Nachbarn von oben

Beitrag von Klaus » 16.12.2012, 09:45

Die Polizei hilft bei Straftaten, das ist keine. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit.

Das Problem ist das ein runterfallendes Glas oder ein unfallender Stuhl keine Lärmbelästigung ist. Eine Trittschalldämmung würde da auch nichts helfen. Das Gutachten kann auch nicht belegen das die fehlende Trittschalldämmung schuld ist, dazu müsste man die "sehen". Was war das für ein Gutachter der da geraten hat, das Geld war rausgeschmissen

Man sollte sich einen "Fall" raussuchen, den man mit Zeugen belegen kann. Also mal alle Zeugen zum Kaffe einladen. Sich dann oben grundlos beschwerden, in der Hoffnung nun eine Trotzreaktion zu erhalten.
Dann gegen den Lärm an diesem Tag auf Unterlassung klagen..... Dann den nächsten und den nächsten....
Nur - wenn die keine Kohle haben passiert nichts und man bleibt auf den Kosten sitzen.

Es gibt auch Lärmschutz den man unten an die Decke schrauben kann.

Da hier die Gemscheinschaft mitmacht kann man auch androhen den Eigentümer aus der Gemeinschaft auszuschliessen da er sich weigert eine Trittschalldämmung anzubringen. Dazu muss er erheblich gegen den Hausfrieden verstoßen. Wird aber auch nicht so einfach gegen.

Wie finanzieren denn "Arbeitslose" die Wohnung, die sind nach 12 Monaten HarzIV und haben kein Geld mehr. Wobei man bei einer gewonnen Klage die Wohnung zwangsversteigern lassen kann wenn die nicht zahlen können......

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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