Wer zahlt Lärmgutachten?

Lärm und Krach

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adi
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Wer zahlt Lärmgutachten?

Beitrag von adi » 27.01.2013, 21:02

Wenn Nachbar A der Meinung ist, durch TV oder Musik"Lärm" gestört zu werden und das durch eine Schallprüfung überprüfen lassen will, zahlt natürlich zuerst der der den Gutachter bestellt.
Falls sich nun herausstellt, daß Nachbar B gar nicht so laut ist und gar nicht den angenommenen "Lärm" erzeugen kann aufgrund seiner Geräte: Wer zahlt am Ende Gutachter und Gericht?
Angeblich ist man ja auf See und vor Gericht in Gottes Hand, oder so?



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Re: Wer zahlt Lärmgutachten?

Beitrag von Klaus » 27.01.2013, 22:06

B lässt den Gutachter weder in die Wohnung noch stellt er den Fernsehr an wenn der Gutachter ins Haus kommt.
Statt dessen kauft sich B einen Funkkopfhörer und geht dem Streit aus dem Weg.

Mal im ernst was soll so ein Gutachter den begutachten. Den Lärm von letzter Woche, oder das der Fernseher in der höchsten Einstellung zu laut wäre. Das sind keine Beweise.

Es reicht aus wenn B Zeugen benennen kann die den Fernsehr gehört haben und das so laut das es gestört hat. Denn dann war der Fernseher bei A viel lauter als "Zimmerlautstärke".

Den Parteigutachter zahlt die Partei die ihn beauftragt.

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adi
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Re: Wer zahlt Lärmgutachten?

Beitrag von adi » 31.01.2013, 13:48

Ja, da wüßte man gern Einzelheiten. Scheinbar ist es so, daß A (der Belästigte) vom Gericht die Erlaubnis hat, eine Schallmessung durchführen zu lassen. Also erzeugt der Gutachter in der Wohnung B eine Lautstärke von 110 db und mißt wieviel davon in der Wohnung A ankommt. Soviel Krach kann aber ein Normalbewohner m.E. gar nicht erzeugen, erst recht nicht mit einem TV.
Da scheint mir Ihr Vorschlag gut, in der Wohnung A jemanden als Zeugen nachts schlafen zu lassen, der die Lärmbeobachtung ebenfalls feststellt. Wenn dann B aber wirklich nur geschlafen hat, woher kommt dann der Lärm, das Klopfen oder was immer. Mieter B hat doch gar keine Möglichkeit für einen Gegenbeweis, selbst wenn er ebenfalls eine zweite Person in sein Bett holt (nicht grinsen bitte, wenn sich alles so zuträgt ist es schlimm genug). Anwohner A wird sicher seine Vermutung über die Lärmursache nicht revidieren...
Wie kommen solche an sich friedliche Nachbarn miteinander ins Reine?

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Re: Wer zahlt Lärmgutachten?

Beitrag von Klaus » 31.01.2013, 13:57

Scheinbar ist es so, daß A (der Belästigte) vom Gericht die Erlaubnis hat, eine Schallmessung durchführen zu lassen.
Quatsch. Wenn dann bestellt das Gericht einen Gutachter.
Also erzeugt der Gutachter in der Wohnung B eine Lautstärke von 110 db und mißt wieviel davon in der Wohnung A ankommt.
Das braucht ein Gutachter nicht messen, Aufgrund von Wanddicke und Material kann er das nachschlagen. Und was will man mit dem Wissen machen. Darum gehts doch nicht sondern darum das eine zu laut ist.

Wobei der Richter nach "Anträgen" entscheidet. Beantragt A das B sich nachikg macht und B nicht widerspricht wird mancher Richter auch das beschliessen und sich entsetzt abwenden :-)

Meine Elter haben vor zwanzig Jahren an Ihrem Doppehaus eine Isolierwand angebracht - war nich sooo teuer. Man muss ja nicht alles Zimmer Isolieren.
Wie kommen solche an sich friedliche Nachbarn miteinander ins Reine?
zusammenziehen, ausziehen oder sich einigen.

Was sonst
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Re: Wer zahlt Lärmgutachten?

Beitrag von adi » 31.01.2013, 14:36

Danke Klaus. Man könnte sich beruhigen und abwarten.
Aber welcher VM würde in Wohnung B eine Isolierung bauen, wenn B glaubwürdig erscheint, keinen Lärm zu verursachen. Anwohner A könnte ja auch diese Idee haben und sich selbst schützen. Aber man weiß ja, daß Schallschutz Masse braucht und keine Schallbrücken, also Ergebnis schwer abzusehen.
Es gäbe ja einen guten Rat: Selbst ein Haus bauen, Abstand zum Nachbarn (die 3-m-Mauer wäre vielleicht gar nicht nötig) und sein Leben genießen.
Es gibt eine Reihe Leute, die damit Erfolg hatten ein Leben lang. Nur können junge Leute heute aus wirtschaftlichen Gründen diesen Weg oft nicht oder noch nicht gehen.
Also Nachbarn aushalten. Schade.

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Re: Wer zahlt Lärmgutachten?

Beitrag von Klaus » 31.01.2013, 14:56

Die Lösung ist viel einfacher: Man gewöhnt sich dran.

Ich lebe zur Zeit in Spanien, da merkt man mal wie leise deutsche Mieter sind. Hier ruft man durch 4 Etagen dem Nachbar zu, und klingelt einfach überall wenn man mal ins Haus will. Das Hunde bellen, und zwar den ganzen Tag ist normal. Und die Bausubstanz ist so das ich nicht nur das Klo hören, sondern auch die Blätter zählen kann. Hupen oder lautes Radio ist auch nach 24 Uhr auf der Straße kein Grund sich zu beschweren.

Mit dem Lärm ist es ganz einfach: Wohnlärm ist erlaubt, Disco ist verboten.
Beweise wären z.B. Zeugen oder die Polizei

Kann man die Wohung nicht nutzen mindert man die Miete, je mehr die Miete gemindert wird destor eher baut der VM Lärmschutz ein.
Hat man ohne Beweise gekürzt fliegt man raus und zahlt nach.

Und ganz wichtige; keine öffentliche Stelle interessiert das
Nur können junge Leute heute aus wirtschaftlichen Gründen
Es hat seinen Grund warum "billige" Wohnungen "billig" sind.

Klaus
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Re: Wer zahlt Lärmgutachten?

Beitrag von adi » 27.02.2014, 17:54

Hallo nochmal um die Sache abzuschließen. Der VM der Wohnung B (woher der Lärm stammen sollte) hat sich wohl zu viele Sorgen gemacht.
Der Kläger A (der angeblich Geräusche gehört hat) hat die Sache beendet und die Kosten getragen. Inzwischen grüßen wir uns wieder, was ich sehr gut finde.
Hoffentlich bleibt es so.

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