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Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 11.06.2013, 15:59
von Tcom
Hallo,
X eine Gruppe, (5 Eigentümer) sind per Aushang über den Zuwachs eines großen Hundes informiert wurden.

Außerdem soll für besagten Hund im gemeinschaftlichen Garten ein Zwinger errichtet werden.
X eine Gruppe, sehen dadurch aber unsere Rechte im Hinblick auf Gartenbenutzung stark eingeschränkt.

Kann man ein solches Bauvorhaben unterbinden?


Danke für Beiträge

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 11.06.2013, 16:31
von Klaus
Dazu sollte man wissen was die Gruppe X ist, wer damit mitgeteilt hat, wessen Garten das ist, welche Verträge die Gartennutzung regeln.....

In einer WEG kann keiner irgendwas in den Gemeinschaftsgarten stellen, wenn das nicht irgendwo geregelt ist. Sonst könnte ja auch einer sein Sofa ins Treppenhaus stellen. Ob ein "großer Hund" erlaubt ist regelt die Teilungserklärung und die Hausordnung (wenn der alle zugestimmt haben=

Am besten sollten alle 5 der Gruppe X ihre Tischchen und Ihre Sonnenschirmchen schnappen und am "Bautag" den Garten exzessiv belegen :-)

Und Tcom sollte nun mal die Regeln lesen die es hier gibt - und danach ein WEG Recht für Anfänger im Buchhandel kaufen - am besten für alle 5+1 Eigentümer :-)

Klaus

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 11.06.2013, 17:02
von Tcom
Hallo Klaus,

danke für die Antwort.

Damit es demnächst mit mir besser wird...was mache ich beim Schreiben denn falsch?

Gruß

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 11.06.2013, 17:16
von Klaus
Im Ernst ?!?!

Du kommst doch ins Forum, ist dir da mal die Unterteilung aufgefallen ?!?!?

Eigentumswohnung.....

Kam da nicht in den Sinn - Ups, mein Thema

da hätte man den Beitrag einstellen können.

Und wenn man dann Eigentumswohnung, WEG, Verwalter drückt sieht man den...... ersten Beitrag "Regeln".

Und was daran ist jetzt schwer zu verstehen ?!?!

Das Problem ist das bei "Ich, der Paule" und mein Nachbar "das Arschloch Egon" ich ne Woche später löschen soll. Daher X und Y und keine Orte oder Namen.
Bei uns hatte sich schon ne Richterin beschwert die sich erkannt hatte weil Sie in dem Gericht die einzige Frau war.....

Klaus

P.S. Ohne weitere Infos ist die Hundehüttenthematik nicht zu beurteilen !

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 22.07.2013, 09:03
von Tcom
Hallo,
B erweitert seinen ersten Beitrag um einige Neuigkeiten.
Also A hat mittlerweile besagten Hundezwinger im gemeinschaftlichen Garten errichtet und Hund wohnt im selbigen.
B war dagegen und hat A das auch schriftlich kundgetan.
Aufeinmal sind C,D,E und F nicht mehr dagegen.
Hat B ,allein auf weiter Flur,überhaupt eine Chanche auf Rückbau des Zwingers?
Für B ist der Garten nicht mehr nutzbar weder für sich noch für z.B.Enkelkinder.
B konnte weder im Sondernutzungsrecht noch im WEG etwas darüber finden.

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 22.07.2013, 09:12
von Klaus
Wenn A den Hund ins Treppenhaus gesperrt hätte würde B die Frage kaum stellen.

A kann auf das Gericht maschieren und eine Klage einreichen. Forderung: A soll den fest eigetrachten Zwinger und den Hund aus dem Gemeinschaftseigentum entfernen.

Wobei, ich da einfach nen Anwalt nehmen würde, den zahlt eh der Verlierer.
B konnte weder im Sondernutzungsrecht noch im WEG etwas darüber finden.

Unter "bauliche Massnahmen" wird es sicher was geben. Da steht sicher irgendwo das die Zustimmung "aller" erforderlich um ist das Haus abzureissen.

Klaus

PS ne Hundepfeife kostet 2 Euro - das nervt den Hund der dann bellt - was die anderen dann stört

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 22.07.2013, 09:20
von Tcom
Hallo Klaus,

Hundepfeife hatte ich auch schon mal in Erwägung gezogen.

WEG schau ich nochmal nach; danke.

Vielleicht laß ich zumindest mal ein Schreiben von einem Rechtsanwalt mit der Aufforderung des Rückbaus überstellen.
A ist nur noch am grinsen und suhlt sich in seiner Eigenmächtigkeit.

Gruß und danke

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 22.07.2013, 09:36
von Klaus
Das Schreiben eines Anwalts ist "nichts" wert, Anwälte sind nur die Schreibknechte der Neuzeit.

Ich würden den selber nochmal schritlich auffordern und eine angemessen Frist mit Datum nennen. Das per "Gerichtsvollzieher" zustellen lassen.
Das kann man bei Gericht machen und kosten kaum 10-20 Euro - sieht aber wichtig aus.

Danach klagen.

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 22.07.2013, 10:34
von Klaus
Bei Schreiben durch einen Anwalt sollte man sich auch immer überlegen was mit den "Kosten" passieren soll.
Was macht man wenn der nach dem "Anwaltschreiben" einklickt und den Streitgegenstand entfernt.
Die Anwaltsrechnung selber zahlen ? Oder Klagt man dann wegen der Kosten.

Wichtig ist das man "beweisen" kann das der Zwinger nicht vorübergehend da abgestellt wurde und "wer" der Störer ist.

Klaus

Re: Bau eines Hundezwingers

Verfasst: 22.07.2013, 15:32
von Tcom
Hallo,

nochmals Danke für die Hinweise.

Gruß

Die Probleme reißen nicht ab.

Schreibe dazu nochmal was in einem anderen Bereich.