Im Lärmgefängnis..

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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BillHilly
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Im Lärmgefängnis..

Beitrag von BillHilly » 08.07.2013, 21:19

Hallo zusammen,

es geht um A. A ist ziemlich angefressen von B, C und D. A wohnt in einer Sackgasse, die von einer engen Straße aus erreicht wird und deren Garten von anderen Hintergärten umrundet ist.
A liest gerne mal ein Buch im Garten oder lernt dort für sein Studium. Außerdem muss er besagte Straße gelegentlich mal nutzen. Und A wird sich hier über mehr, als nur Lärm ereifern ;-)
Nun kommen wir zu B, C und D.

B: B ist Partymusiker und hat oft Besuch von Kunden, Freunden und Mitarbeitern, da er sein Büro in seinem Wohnhaus eingerichtet hat. Dieser Besuch ist im Normalfall zu faul ein paar Meter zu laufen und - entschuldigung - zu blöde auf dem schmalen, ziemlich voll gestellten Hof von B zu parken. Also wird die Zufahrt zu A zugeparkt. Stört ja niemanden außer A. Außerdem nutzt B diese enge Zufahrt ganz gern mal, um sein Equipment in seinem Anhänger zu verstauen. A ist deshalb bereits 2x zu spät zu Terminen gekommen und wäre beinahe mit dem Fahrrad gestürzt, als er versucht hat, daran vorbei zu kommen.
Und nicht zu vergessen: B macht auch gelegentlich mal einen kleineren Soundcheck in seiner Garage. Das macht Spaß.
Auch B´s Kinder drehen gern mal die Musik auf und lassen die Balkontür dabei geöffnet. Aber das stört A nicht weiter. Es nervt zwar, aber das sind Kinder. Da kann man ruhig mal drüber hinweg sehen. Besonders in einer solchen Wohnsiedlung.

C: C gehört die Straße noch mehr als B und dementsprechend parkt auch C gern die Straße zu - allerdings weit entfernt von der Zufahrt zu A, sondern "nur" in der Straße selbst. Das behindert nicht nur A regelmäßig, sondern eher A - Z, die Müllabfuhr und die Post. Außerdem telefoniert C liebend gern im Garten und lädt Sonntag Nachmittags Gäste zu sich ein, dreht dann Schlagersender im Radio auf und nervt einfach nur.
Ebenfalls nervig ist C´s ununterbrochen kläffende Teppichrate, A gelingt es aber ganz gut, das Gekläffe zu ignorieren.

D: D... D nutzt seinen Garten als Feriendomizil. Tochter, Sohn, deren Freunde und D´s Freunde halten sich dort regelmäßig auf, planschen lautstark im "Pool" (wenn man denn das vergrößerte Planschbecken so nennen kann) und kniffeln.
"Die kniffeln? Was hat das mit Lärm zu tun?" Wenn man stundenlang ununterbrochen das "Klack, klack, klack, klack, POCK" des Würfelbechers hört, so einiges. Zudem werden dort keine normalen Gespräche geführt, sondern lautstarke Diskussionen und Kommentare zu Handyvideos oder dem neuesten Klatsch aus dem Friseursalon.

C und D haben außerdem völlig überdimensionierte Hecken, die auf Familie A´s Seite nicht gepflegt werden und es Familie A nahezu unmöglich machen, sein Beet für sonnenhungrige Pflanzen zu nutzen.
Nunja.. .wie man sieht, kann A seinen Garten nicht wirklich zum Lernen und/oder Lesen nutzen und ist absolut entnervt. Oft ist es sogar so laut, dass er im Sommer nicht einmal das Fenster geöffnet lassen kann, was er aber aufgrund der Temperaturen ganz gern tun würde. Manchmal würde er einfach gern den Wasserschlauch über die Hecke halten oder Lautsprecher mit nervigem Sirenengeheul darin verstecken. Macht er aber selbstverständlich nicht.


Was kann A tun? Gespräche fruchten nicht. Es werden immer wieder Zugeständnisse gemacht, aber nicht einmal zeitweise eingehalten. Achja..: A lebt noch bei seinen Eltern, seine Mutter nimmt aber einfach mit Ohoropax und Lästern vorlieb und sein Vater hält sich ohnehin nicht im Garten auf. Klagen wird wohl völlig sinnlos - und unbezahlbar - sein und wenn alles gut geht, ist A in 1 - 2 Jahren endlich "flüssig" genug, um sich eine angenehmere Nachbarschaft zu suchen. Er möchte bis dahin auch keinen Krieg provozieren, schließlich wohnen seine Eltern weiterhin dort. Aber vielleicht gibt es ja auch Anregungen, wie man den Nachbarn zeigen kann, wie anstrengend ihr Verhalten ist? Und es ist ganz schön, sich einfach mal bei ebenso geplagten Mitlesern auszukotzen. Oder ist A vielleicht auch einfach zu empfindlich? Seid ganz offen ;-)



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Re: Im Lärmgefängnis..

Beitrag von Klaus » 08.07.2013, 21:43

A will also mit den Nachbarn Krieg anfangen und wenn der so richtig losgeht und nervt den Scheiss seinen Eltern hinterlassen und sich verpissen.

Ist A mein Bruder :-)

Die Straße gehört der Stadt, daher soll er die Stadt dazu bringen aktiv zu werden.
Kein Mensch kann erwarten das im Garten Stille herscht deswegen haben sich die Leute Häuser gebaut.
wäre beinahe mit dem Fahrrad gestürzt, als er versucht hat, daran vorbei zu kommen.
Also nicht in der Lage mal abzusteigen und um ein Hinderniss zu gehen, dann würde der Richter sagen : Kein Schmerzensgeld für den der sehenden Auges .....

Wenn um mich herum nur Idioten leben, dann hat das meist einen ganz anderen Grund, als man denkt.

Klaus
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Re: Im Lärmgefängnis..

Beitrag von BillHilly » 09.07.2013, 10:11

Nein, das will A eben nicht.

Die Stadt? Da kann A genauso gut das A-Team rufen, die Erfolgschancen sind höher ;-)

Niemand verlangt, dass im Garten Stille herrscht, aber muss man sich deshalb den ganzen Tag mit Schlagern in voller Lautstärke und stundenlangem Kneipenlärm (denn genauso klingt es) beschallen lassen? Und das nicht in Ausnahmefällen, sondern quasi jeden Nachmittag.
Hat A kein Recht seinen Garten zur Entspannung zur nutzen, nur weil alle anderen ihren Garten zum Lärmen nutzen wollen? (<- Das ist die Rechtsfrage)

A ist durchaus in der Lage mal abzusteigen. Aber die Straße ist so schmal und das Auto so breit, dass A nicht das Fahrrad schiebend durch die schmale Lücke passt.
Davon ganz abgesehen, dass es doch wohl eine bodenlose Unverschämtheit ist, ständig das Grundstück von A zuzuparken.
B´s Gäste wurden mittlerweile ihrerseits mehrfach von heimkehrenden Mitgliedern der Familie A zugeparkt, da diese ihr Grundstück nicht mehr erreichen konnten und nach Hause wollten.
Ist das nicht schon Nötigung? (<- Noch eine Rechtsfrage)

Ansonsten: Danke für die Offenheit, aber es gibt durchaus Nachbarn, mit denen A sehr gut zurecht kommt. Die ebenfalls ihr Büro im Privathaus unterhalten, aber genug Parkfläche zur Verfügung stellen oder ihre Besucher auf die öffentlichen Parkmöglichkeiten hinweisen. Die natürlich auch mal draußen feiern oder grillen, sich aber leiser unterhalten und nur zu besonderen Anlässen feiern, sodass man als Anwohner viel Spaß wünscht und den Lärm einfach ignoriert.

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Re: Im Lärmgefängnis..

Beitrag von Klaus » 09.07.2013, 10:26

Als wegen der Ruhe:

Jeder kann in seinem Garten hüpfen und springen. Einzig vermeidbarere Lärm ist zu vermeiden. Das Radio muss so leise sein das der Nachbar es zwar noch wahrnehmen kann, aber nicht den ganzen Text mitsingen. Mein Nachbar sägt Holz - immer wieder ein paar Balken.....
Hat A kein Recht seinen Garten zur Entspannung zur nutzen, nur weil alle anderen ihren Garten zum Lärmen nutzen wollen?
Es gibt nur eine "Nachtruhe 22-6 Uhr" sowie regionale noch ne Mittagspause. Ruhe gibts im Haus bei geschlossenen Fenstern (Schallschutzfenster)

Wegen des zugeparkten Weges ruft man das Ordnungsamt oder die Polizei. Es ist übrigens kein Problem das Ordnungsamt anzuschreiben - mit Nennung als Zeuge, der Tatzeit, des Tatvorwurfs. Dann schicken die den Strafzettel einfach zu. Macht man das jeden Tag, bekommt der in 4 Wochen jeden Tag ein Ticket.
Kein Mensch prüft ob der Zeuge existiert :-)) Und kein Falschparker lässt es auf einen Prozess ankommen :_)))))

Das Problem ist das das alles Rechtsstreits sind die man gewinnen kann. Bringt aber nur was wenn der Nachbar Geld hat - sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

A zieht weg, wenn er "erwachsen" ist - die Eltern bleiben zurück.
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Re: Im Lärmgefängnis..

Beitrag von BillHilly » 09.07.2013, 10:43

Naja, es ist eben einfach völlig überzogener Lärm, man kommt sich vor wie auf dem Party-Campinglatz. Und das zerrt ziemlich an den Nerven.

Die Sache mit dem Ordnungsamt anschreiben sollte A sich wohl mal überlegen. Er wird mal über die nächsten Wochen Fotos machen und das Ordnungsamt damit kontaktieren.


Genau deshalb möchte A eigentlich weder einen kindischen, noch einen juristischen Krieg beginnen. Und wird den Lärm wohl noch ein wenig ertragen müssen, wenn er hier so durchs Forum blättert. Aber das Zuparken wird A nicht ignorieren, da es bereits zu Verspätungen Bei Klausuren und Vorstellungsgesprächen geführt hat und sein kranker Großvater einmal auf schnelle Hilfe angewiesen sein könnte, die diesen im Extremfall dann nur sehr schwer erreichen könnte.


EDIT: Es geht A ja gerade um Entspannung im Garten oder zumindest bei weit geöffnetem Fenster, weil er als (angehender) Informatiker bereits genug Zeit in geschlossenen Räumen verbringt ;-)

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Re: Im Lärmgefängnis..

Beitrag von Klaus » 09.07.2013, 11:02

Nicht "kontaktieren" - man erstattet eine "Anzeige". Dann wird man als Zeuge auf dem "Anhörungsbogen" genannt.
Dann hat der Nachbar Zeit sich zu äußern. Kann er sich nicht dagegen wehren - weil er die Tat begangen hat - muss er das "Verwarnungsgeld" zahlen.
Wehrt er sich gehts vor Gericht und A ist Zeuge. Auch kann das Ordnungsamt eine "Anzeige" nicht "fallenlassen" - daher ist es schriftlich einfacher.

Und wegen des Lärms - Oropax, Headset

Ich wohne neben Zwilligen (3), die machen den ganzen Tag krach - ich höre nette Musik. Übrigens kann man im "Wald und auf der Wiese" auch lernen. Je weiter man fährt desto leiser wirds-


Klaus
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