Kettensäge ...

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Murphy
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Kettensäge ...

Beitrag von Murphy » 24.02.2014, 18:50

Hallo,

heute war der erste wirklich schöne sonnige Tag in diesem Jahr, also eine super Gelegenheit, die (Benzin-)Kettensäge rauszuholen und den ganzen Nachmittag Kaminholz zu sägen.
Damit auch alle was davon haben, direkt vor dem Wohnzimmerfenster der Nachbarn.

So oder ähnlich läuft es jetzt bei A seit drei Jahren. Aber zur Vorgeschichte:

Kleines Dorf in RLP, A Haus 3m vom Nachbargrundstück entfernt. weitere 3m entfernt das Nachbarhaus. Bis vor drei Jahren ein super Nachbarschaftsverhältnis. Bis sich A Nachbarin B eine
Holzvergaserheizung angeschafft hat. Seitdem werden jedes Jahr vier LKW-Ladungen Holz mit der Benzinkettensäge zersägt, Montag bis Samstags, 2-3 Stunden nachmittags, natürlich nur bei schönem Wetter und direkt an der
Grundstücksgrenze, 3m vor unserem Wohnzimmerfenster und dem Arbeitszimmer A Mieter (ausgerechnet noch mit Homeoffice...).

Nachdem die Erste Ladung angekommen war und sich abzeichnete, das die "Zerkleinerung" Monate dauern würde, hab A die - bis dahin nette - Nachbarin B ganz nett angesprochen. Sie zeigte sich einsichtig und wollte nur noch
an einem Tag in der Woche sägen. Fanden A toll, bis der eine Wochentag kam. Es war der Samstag. Punkt 7:00 Uhr morgens gings los, nach Mittagspause von 13-15:00 gings weiter bis 19.00. Eine Woche später das Gleiche.

A wieder zum Zaun: "Ute (Name geändert), doch nicht jeden Samstag."
B : "Nein, nur wenn es nicht regnet."
A : "Soll das ein Witz sein? Wir wollen wenigstens am Wochenende mal ein bisschen Ruhe haben."
B : "Ok, dann eben wieder jeden Tag."
A : "Wie wärs, wenn ich dir eine richtig gute elektrische Wippsäge kaufe, dann kannst du damit im Schuppen sägen, dann ist es nicht so laut draussen?"
B: "Strom ist teurer als Benzin, das will ich nicht."

Jau, das war der Stand letztes Jahr. Und heute, am ersten richtig schönen Tag komm A um 16:00 nach Hause, höre die dröhnende Kettensäge und werde von unseren jammernden Mietern angesprochen,
ob das jetzt wieder jeden Tag so gehen würde. Um 18:00 Uhr war dann endlich Ruhe, für heute, denn gestern wurden wieder zwei LKW Stämme abgekippt.

A haben letztes Jahr sogar zusammen die dB's in unserem Wohnzimmer gemessen, bei offenem Fenster bis 90, bei geschlossenem Fenster 76. "Is ja doch ganz schön laut, aber was soll B machen, Bmuss heizen." war ihr Kommentar.

Hat jemand einen Tipp, was Anoch machen könnte? A will keinen Krach anfangen, das wird keinem was bringen. Das Verhältnis hat sich abgekühlt, ist aber noch freundlich. Nur, so kanns auch nicht weitergehen.

Grüße M.M.



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von Klaus » 24.02.2014, 20:06

Regeln lesen !!!! Hier gehts um A und B nicht um "mich und dich"

Willkommen in Club, der sägegeplagten Nachbarn.

A soll mal fragen wo B das Holz kauft, und dann den Holzhändler fragen wie hoch der Aufpreis zu "gesägten Holz ist" und den dann einfach zahlen.
auch "mitsägen" kann helfen.

Ansonst gelten die Ruhezeiten der Gemeinde und die Nachruhe.

Da Holz nur im Herbst und im Frühjahr geliefert wird und die Menge eines Hauses nicht so groß ist. Wir man im Hochsommer Ruhe haben und kann dann endlich den eigenen Rasen mähen, mulchen und konfertieren wenn die anderen draußen sitzen.

Sägen ist das Hobby vieler Rentner.

Mal abwarten die B im Garten Kaffe trinkt und selber sägen.

Klaus
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Murphy
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von Murphy » 24.02.2014, 22:33

Oh, Sorry, ich werd mich dran halten.

Also, B hat einen Wald geerbt und verscherbelt selbst die Stämme. Da macht richtig schwere Technik verkaufbares Langholz und die Reste werden zu Hause abgekippt. Ganzjährig.
B ist auch noch ganz weit weg von der Rente. Aber als schlaues B macht sie natürlich Rentenvorsorge. Frei geschätzt liegen ungefähr 50-60 Festmeter auf dem Grundstück und jede sonnige Woche kommt einer dazu.
Insofern würde also mitsägen für A zur Lebensaufgabe werden...

Weil du mähen, mulchen etc. erwähnst ... die 3000qm Wiese werden auch mit der Motorsense gemäht, mit voller Kettensägebekleidung bei praller Sonne im Hochsommer...
Vielleicht hat B ja gar keine Beziehung zu Benzinmotoren sondern einen Sägeklamottenfetisch? Dann ist es ja hier das komplett falsche Forum :)

B hat auch leider keine Terrasse zum Kaffeetrinken. Wenn B mal nicht sägt, sitzt sie auf der Wiese oder einem Pferd und flötet. Ist ihr Hobby. Nicht halb so melodisch wie die Kettensäge,
aber wesentlich leiser :)

Ok, A wird wohl mal unverbindlich beim Ordnungsamt anfragen.

Bis dahin mal Danke.

Klaus
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von Klaus » 24.02.2014, 22:40

Erst mal prüfen ob das ein "Wohngebiet" oder ein "Mischgebiet" oder ein "Gewerbegebiet ist". Ist das ein reines Wohngebiet dann wird man ihm höchstens das sägen für das eigene Haus erlauben müssen.

Also Mister X hat vor ne den Säfer, links den Mäher und hinten einem Landwirt. In 500 Meter die Straßenbahn, in 800 Meter die S-Bahn, ein Schellstraße und zwei Bundesstrassen - nennt sich Stadt.
Mister X hat nen Kopfhörer und erst dann Ruhe - so ist das Leben

Deswegen stehen echte Paläste in einem Park
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von w49fry » 03.08.2018, 15:58

Da das Holz werktags gesägt wird, sind Einschränkungen durch das Ordnungsamt kaum gegeben.

Es hilft hier die Anwendung des Nachbarschaftsrech. Wenn das ganze auf einem Wohngebiet stattfindet, hat der Störer nachzuweisen, warum er über die Maßen eine Lärmbelästigung durchführt. Es gilt nämlich im Nachbarschaftsrecht das Prinzip der Vermeidung von Lärm. Es wäre zu prüfen, ob es wirklich notwendig ist, die Sägearbeiten auf dem eigenen Grundstück in einem Wohngebiet durchzuführen. Die Lärmbelästigung aus privaten Gründen muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Mehrkosten bei einer Holzzerkleinerung ausserhalb des Wohngebiet. Zudem müßte der Nachbar erklären, ob er tatsächlich solch Unmengen Holz benötigt.
Nach den bisherigen Schilderungen ist dies nicht gegeben. Als Vergleich kann die Zulässigkeit von Gewerbelärm in einem Wohngebiet dienen. Siehe TA Lärm . Und da sind nur ca. 50 db am Tag zulässig.
Was hilft reden mit dem Nachbarn, dann RA einschalten und ggf Unterlassungsklage einreichen.
Zudem der Klage ein Attest des Arztes, dass die Gefahr einer Erkrankung aufgrund von Lärm vorhanden und demzufolge mit krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen. Der Anwalt wird sicher erklären, in welcher Höhe man mittels der Unterlassungsklage fordern kann, wenn die Sägarbeiten fortgesetzt werden.






e

Klaus
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von Klaus » 03.08.2018, 16:08

Kannst du uns irgende eine Quelle oder Urteil für deine Ansicht nennen.
im Nachbarschaftsrecht das Prinzip der Vermeidung von Lärm
Davon konnte ich keine Nachbarrecht irgendwas lesen :_)
Lärmbelästigung aus privaten Gründen muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Mehrkosten bei einer Holzzerkleinerung ausserhalb
Auch dafür sehen ich keine Grund ?
Was hilft reden mit dem Nachbarn, dann RA einschalten und ggf Unterlassungsklage einreichen.
Viel Geld für nichts wenn man keinen Anspruch hat

Aber wir lernen gerne dazu, nenn mal eine Quelle. Oder sprichts du für ein anderes Land, die Schweizer haben oft so praktische Regeln ?
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von bugschuko » 06.08.2018, 08:41

ich denke w49fry meint die:

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)

Diese liegt meist auch der Bauleitplanung zugrunde.

Gruss Ralf

Klaus
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von Klaus » 06.08.2018, 09:14

Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungssbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftge Anlagen den Anforderungen des Zweiten
Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen
Nicht für Maschinen die man aus dem Keller holt und sägt. Die sind keine Anlage. Sie sind auch kaum lauter als der Laubbläser oder der Rasenmäher.
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Re: Kettensäge ...

Beitrag von bugschuko » 06.08.2018, 14:16

§ 3 Abs 5) Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind:
1.
Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,
2.
Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht der Vorschrift des § 38 unterliegen, und
3.
Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können, ausgenommen öffentliche Verkehrswege.

Demnach wäre das Gerät Kettensäge (pkt. 2) und das Grundstück (Pkt. 3) jeweils eine Anlage im Sinne des Gesetzes oder bin ich da auf dem falschen Pfad ?

Vielleicht kann man da sogar noch weitergehen und bei dem beschriebenen Umfang auf einen Holzverarbeitenden Betrieb ausgehen (scheint ja auch mit Holz zu handeln) - dann stellt sich die Frage, ist das überhaupt genehmigt?

Am besten mal das Bauordungsamt und Gewerbeaufsichtsamt einschalten.

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