Lärm durch zu lautes TV Gerät

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Dni2401
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Lärm durch zu lautes TV Gerät

Beitrag von Dni2401 » 07.07.2014, 21:55

Hallo.

Also, die Mietpartei A hat sich kürzlich schriftlich (mit Lärmprotokoll) über die Mietpartei B beschwert, da deren TV sehr oft viel zu laut ist. Ein paar Tage bevor das Schreiben verschickt wurde, klopfte A mit einem Besen gegen die Decke, weil das laute Motorengedröhne aus den Boxen unerträglich wurde. Ungefähr 10 Minuten später war der Ton aus und es wurde vom Lärmverursacher (B) mehrmals auf den Boden gestampft, 15 Minuten später nochmal, was auch mit in dem Schreiben an den Vermieter erwähnt wurde.

An dem Tag wo das Schreiben von A verschickt wurde, sprach Mieter B den Mieter A aus heiterem Himmel an und meinte dreist, er könne sich doch bald einen neuen Besenstiel kaufen, bei dem Einwand von Mieter A, dass es viel zu laut ist, erwiderte B, sich doch extra für die Mietpartei A leisere Boxen gekauft zu haben, wo Mieter A sich nicht sicher ist ob Mieter B das ernst meint oder das einfach nur verhöhnend gemeint war, denn wer kauft sich Lautsprecher um leise zu sein?! Da Mieter A von der Arbeit kam wollte er sich auch nicht länger auf so eine Diskussion einlassen und ging dann rein.

Am 13.6.2014 bekam die Mietpartei A ein Bestätigungsschreiben, dass die Partei B informiert wurde. Von der Zeit an wurde weniger Lärm gemacht, aber nicht gänzlich abgestellt.

Heute Abend war das TV Gerät von B 20:10 - 22:15 Uhr wieder so laut, dass A das Brummen der Motoren nicht nur hörte, sondern auch Vibrationen im Fußboden wahrnahm obwohl B über A wohnt.

Nun besteht das Problem, dass die Vermietung in dem Schreiben nicht nur ein Lärmprotokoll bei einer weiteren Beschwerde von A verlangt, sondern auch Unterschriften der anderen Mieter, was in gegebenen Fall nicht möglich ist, da andere Parteien laut Nachfrage von A nichts hören, da sie auf der linken Seite des Hauses wohnen und Partei C die über B wohnt sich mit denen nicht anlegen will, da es da mal Stress gab.

Welche Rechte hat also Mietpartei A in diesem Fall? Kann die Vermietung sich verweigern gegen Mietpartei B noch einmal vorzugehn nur weil keine Unterschriften anderer Mieter nicht vorgelegt werden können?

Gruß Dni

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