Die Anzeige

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Mieter A
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Die Anzeige

Beitrag von Mieter A » 15.07.2014, 12:07

Hallo,

habe mich durch das Forum gelesen und bin bei Lärm hängen geblieben.

Was kann man für eine Anzeige machen, wenn man die Polizei ruft, weil Nachbar B in den Ruhezeiten derartig lärmt, dass Nachbar A in seiner Nachtruhe z.B. gestört ist.

Ich lese hier immer von der Empfehlung eine Anzeige zu machen und würde gern wissen wie die heisst.

Danke.

Gruss

Mieter A



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Die Anzeige

Beitrag von Klaus » 15.07.2014, 12:28

Du kannst eine Anzeige wegen Ruhestörung machen und die gerufene Polizisten bitten dir eine Tagebuchnummer zu geben. Damit hast du einen Beweis.
Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt gibts eine Art Strafzettel - mehr nicht.

Alternativ kannst du das Ordnungsamt bitten, ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Weder die Polizei noch das Ordnungsamt wird die effektiv helfen, das ist in der Höhe von Falschparken angesiedelt. Und wenn ich die Strassen so ansehe nützt das auch nichts.

Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, und damit wird auch nicht besser.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Mieter A
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Re: Die Anzeige

Beitrag von Mieter A » 15.07.2014, 18:11

Vielen Dank für die Auskunft.

Beim nächsten Mal ist Mieter A klüger. 8)

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