Nachbarin zeigt mich bei Vermietergenossenschaft an!
Moderator: Klaus
Nachbarin zeigt mich bei Vermietergenossenschaft an!
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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Re: Nachbarin zeigt mich bei Vermietergenossenschaft an!
Antwort nur auf die Überschrift :
Das ist wie wenn der kleiner Uwe, den kleinen Erwin bei der Tante Gabi im Kindergarten anzeigt. Darauf reagiert man erst mal nicht.
Es kann aber gefährlich werden. Denn wenn A den Hausfrieden ernsthaft stört, kann der Vermieter ihm kündigen. Dazu dient dann der Nachbar als Zeuge.
Ich würde daher mal ein Tagebuch anfangen und aufschreiben wann ich "nicht zu Hause bin". Denn wenn der Nachbar in seinem "Lärmprodukoll" ein paar Fehler hat, ist er als Zeuge unglaubwürdig.
Andererseits sollte man im eigenen Interesse mal prüfen ob der Fussboden oder die Holzschuhe Krach machen könnten.
Und JA, man kann mit falschen Zeugenaussagen sehr wohl einen Nachbar loswerden
Das ist wie wenn der kleiner Uwe, den kleinen Erwin bei der Tante Gabi im Kindergarten anzeigt. Darauf reagiert man erst mal nicht.
Es kann aber gefährlich werden. Denn wenn A den Hausfrieden ernsthaft stört, kann der Vermieter ihm kündigen. Dazu dient dann der Nachbar als Zeuge.
Ich würde daher mal ein Tagebuch anfangen und aufschreiben wann ich "nicht zu Hause bin". Denn wenn der Nachbar in seinem "Lärmprodukoll" ein paar Fehler hat, ist er als Zeuge unglaubwürdig.
Andererseits sollte man im eigenen Interesse mal prüfen ob der Fussboden oder die Holzschuhe Krach machen könnten.
Und JA, man kann mit falschen Zeugenaussagen sehr wohl einen Nachbar loswerden
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