Nachbarin zeigt mich bei Vermietergenossenschaft an!

Lärm und Krach

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Klaus
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Nachbarin zeigt mich bei Vermietergenossenschaft an!

Beitrag von Klaus » 13.08.2014, 20:20

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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Re: Nachbarin zeigt mich bei Vermietergenossenschaft an!

Beitrag von Klaus » 13.08.2014, 20:25

Antwort nur auf die Überschrift :

Das ist wie wenn der kleiner Uwe, den kleinen Erwin bei der Tante Gabi im Kindergarten anzeigt. Darauf reagiert man erst mal nicht.

Es kann aber gefährlich werden. Denn wenn A den Hausfrieden ernsthaft stört, kann der Vermieter ihm kündigen. Dazu dient dann der Nachbar als Zeuge.
Ich würde daher mal ein Tagebuch anfangen und aufschreiben wann ich "nicht zu Hause bin". Denn wenn der Nachbar in seinem "Lärmprodukoll" ein paar Fehler hat, ist er als Zeuge unglaubwürdig.

Andererseits sollte man im eigenen Interesse mal prüfen ob der Fussboden oder die Holzschuhe Krach machen könnten.

Und JA, man kann mit falschen Zeugenaussagen sehr wohl einen Nachbar loswerden
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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