Nächtliches Gepolter und Möbelrücken in Eigentumswohnung
Verfasst: 04.02.2016, 12:54
Hallo an alle,
Gekürzt durch Red.:
Welche Möglichkeiten hat A? Bsind doch auch an die Nachtruhe gebunden, denn B leben in einem Mehrfamilienhaus, in dem der § 9 Abs. 1 LImschG, aus Rücksichtnahme ggü. den Nachbarn, einzuhalten ist, obwohl B ihre Wohnung gekauft haben. In erster Linie geht es also um die Nachtruhe, denn leider kann man nicht von ihr verlangen, dass B ab 20:00 Uhr nicht mehr derart laut schreit, dass ABaby davon aufwacht, richtig?
Zur Info: Es handelt sich nicht um Altbau! Baujahr ist 1969.
Gekürzt durch Red.:
Welche Möglichkeiten hat A? Bsind doch auch an die Nachtruhe gebunden, denn B leben in einem Mehrfamilienhaus, in dem der § 9 Abs. 1 LImschG, aus Rücksichtnahme ggü. den Nachbarn, einzuhalten ist, obwohl B ihre Wohnung gekauft haben. In erster Linie geht es also um die Nachtruhe, denn leider kann man nicht von ihr verlangen, dass B ab 20:00 Uhr nicht mehr derart laut schreit, dass ABaby davon aufwacht, richtig?
Zur Info: Es handelt sich nicht um Altbau! Baujahr ist 1969.