Nächtliches Gepolter und Möbelrücken in Eigentumswohnung

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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at0m
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Nächtliches Gepolter und Möbelrücken in Eigentumswohnung

Beitrag von at0m » 04.02.2016, 12:54

Hallo an alle,

Gekürzt durch Red.:



Welche Möglichkeiten hat A? Bsind doch auch an die Nachtruhe gebunden, denn B leben in einem Mehrfamilienhaus, in dem der § 9 Abs. 1 LImschG, aus Rücksichtnahme ggü. den Nachbarn, einzuhalten ist, obwohl B ihre Wohnung gekauft haben. In erster Linie geht es also um die Nachtruhe, denn leider kann man nicht von ihr verlangen, dass B ab 20:00 Uhr nicht mehr derart laut schreit, dass ABaby davon aufwacht, richtig?

Zur Info: Es handelt sich nicht um Altbau! Baujahr ist 1969.



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Nächtliches Gepolter und Möbelrücken in Eigentumswohnung

Beitrag von Klaus » 04.02.2016, 18:04

1. Die Nachrihe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr. In der Nachruhe herrsch totenstille. Wenn nicht die Polizei rufen
2. Tagsüber herrscht normale Ruhe. Lärmt einer störend kann man das Ordnungsamt rufen, oder auch die Polizei
3. Ist die Wohnung nicht zu benutzen kann man die Miete mindern
4. Wenn ein Eigentümer das ganze Haus belästigt kann man auch einen Eigentümer loswerden

Nur. schnell geht da nichts, einfach ist das nichts und es nervt und wird teuer.

Wusste der der VM bereits vor Vermietung von dem Mangel könnte er Schadenersatzpflichtig seit.

Vor weiteren Fragen die Regeln lesen!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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