Geflügelzucht im Wohngebiet

Lärm und Krach

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Vermeer
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Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Vermeer » 21.06.2017, 09:29

A wohnt in einem Haus auf dem vorderen Grundstück in der Ortsmitte einer amtsfreien Gemeinde in Brandenburg. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Es existiert kein Bebauungsplan - Grundstücke sind mit einem Einfamilien-/ Doppelhaus wie Umgebungsbebauung (nach §34 Nachbarbebauung) mit max. 2 Vollgeschossen bebaubar.

Das Grundstück von B ist als Hinterlieger innenliegend komplett von anderen Grundstücken eingeschlossen. Im Grundbuch wurde bei der Teilung für B ein Gehrecht über einen 1,5m breiten Streifen am rechten Grundstücksrand von A vereinbart, so dass er es als Gartengrundstück nutzen kann. B hat kein Fahr- oder Leitungsrecht, denn er wohnt nicht dort, sondern an anderer Stelle im Ort.

B nutzt das Grundstück jetzt zur Haltung von 50 Hühnern und 5 Hähnen mit Holzschuppen als Stallanlagen. Fast das gesamte Grundstück wird als Auslauf für die Hühner genutzt, so dass kein Grashalm mehr wächst. Auf einem großen Misthaufen verrotten pflanzliche Abfälle und tierische Exkremente. Tote Hühner vergräbt B auf seinem Grundstück. A weiß, dass B Eier und Geflügel im Ort an Dritte verkauft, um sich die Rente aufzubessern.

Darf B in einem allgemeinen Wohngebiet überhaupt das Grundstück alleinig für die Hühnerzucht nutzen?

Wenn B darauf seine Hühner als Hobby halten darf, ab wievielen Hühnern und Hähnen ist das Hobby überschritten?

Kann A von B verlangen, die Holzschuppen mit einer Schalldämmung zu versehen?

Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Vermeer



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Klaus » 21.06.2017, 10:16

Also im allgemeinen ist in der Ortsmitte kein Wohngebiet, sondern es sind meist Mischgebieten. Auch ist es bei gewachsenen Orten so das es in der Mitte auch immer Bauern hab.
Also wird da Baurechtlich wenig zu sagens ein. Auch wegen des Lärms wird das nichts werden.
Der Verkauf von ein paar Eiern wird kaum die Kosten decken, also auch nicht gewerblich.

Rechtlich ist wenig zu holen. Es gab aber schon Richter die es nur erlaubten das ein Hahn raus darf und dann ne Stunde später der nächste. Das der Nachbar dann mit der Kreissäge Holz für den Winter sägt.....wäre aber wieder erlaubt

Kaufen Sie das Grundstück oder mit den anderen Anliegern zusammen. Dann kann man evtl. einen Super Preis anbieten. Nur aufpassen das dann kein Anderen Motorräder repaieren will oder besondern viele Kinder hat.

Es kann noch schlimmer kommen.

Ich würde mit Abstand eine Hecke und eine Mauer ziehen. Aus den Augen aus dem Sinn
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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Vermeer » 21.06.2017, 17:06

Es ist tatsächlich als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Bebauung durch Ein- und Zweifamilienhäuser ohne Gewerbe dazwischen. Baurechtlich ist meines Wissens nach die hobbymäßige Hühnerhaltung auch in Wohngebieten als untergeordnete Nutzung möglich. Allerdings wohnt der Hühnerhalter woanders und nutzt das Grundstück hauptsächlich für die Geflügelzucht. Daher meine Frage.

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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Klaus » 21.06.2017, 18:00

Gewerblich ist: Nachhaltig, Dauerhaft und auf Gewinn ausgelegt.
Da kommt es schon drauf an, wieviel Eier er verkauft. Bei vielen Bauern die das im Vollerwerb machen, ist nur Geld durch die Subvention zu erziehlen

Zuständig ist das Gewerbeaufsichtsamt und das Finanzamt. Wegen der Haltung die Naturschutzbehörde oder Vetenretäramt.

A sollte aber nicht erwarten das die dem armen alten Mann sein Hobby schließen. Ich würde maximal davon ausgehen das die Jahrelang rummachen und die biologische Lösung abwarten.

Schnell wäre der Kauf. Ist schon immer so. Wer einen Wald vor dem Fenster will, muss ihn kaufen.

Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO – ein Baugebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient. Außer Wohngebäuden sind „der Versorgung des Gebiets dienende“ Läden und Gaststätten sowie nichtstörende Handwerksbetriebe und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig. (Wikipedia)

Ein reines Wohngebiet ist dann noch was ganz anderes.
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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Vermeer » 22.06.2017, 23:59

Tja, kaufen geht leider nicht. Gegen den Altersstarrsinn kommt man nicht an. Danke für die Antwort.

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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Klaus » 23.06.2017, 10:04

Psychologische Kriegsführung

Kauf ihm Eier ab. Erzähle das Frau X (im selben Alter) Schlafstörungen wegen der Hähne hat, was dir ein anderer Nachbar erzählt hat. Erkläre das es DICH nicht stört, aber der eine gelbe große Hahn doch ganz schön schreit. Du findest das aber schön, außer Sonntags.
Sag einfach der weckt dich perfekt zum richtigen Zeit am morgen.
Erzähl das immer wieder und wieder. Und heuchle Interesse an dem Viehzeug - aber immer positiv.

Ich denke wir wissen beide das der eine gelbe große Hahn der nächste ist der geschlachtet wird.

Und dann den nächsten.....

Frau X war bei Arzt. Frau X bekommt Schlafmittel. Frau X zieht weg, findet aber nix. Immer mehr Geschichten vom Hörensagen.

Keine Konfrontation, immer ein vor zwei zurück. Und der Tierfreund muss selber die Idee haben einen Hahn zu killen :-)
Alten Menschen sind nicht uneinsichtig - sie müssen nur selber drauf kommen.
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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Vermeer » 24.07.2017, 11:31

Leider funktioniert das bei B nicht. A erntet nur Gebrüll als Antwort, Beleidigungen und Drohungen mit der Axt. Naja, als nächstes trifft man sich vor Gericht.

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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von bugschuko » 02.03.2018, 09:48

Laß doch die öffentliche Hand für Dich arbeiten !

Ich würde einfach eine Anzeige bei Bauaufsichtsamt machen und warten was passiert !

2. Schritt Anzeige wegen Belästigung durch Lärm und Gestank sowie Ungeziefer und Seuchengefahr durch Abfälle und Kot auf dem Grundstück (Rattengefahr).

Gruß Ralf

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Re: Geflügelzucht im Wohngebiet

Beitrag von Vermeer » 10.03.2018, 20:00

Hat A gemacht. Im Juni letzten Jahres. Nach zwei Rückfragen mittlerweile die zweite Sachstandsanfrage geschickt und Akteneinsicht beantragt. A muss wohl jetzt das Bauordnungsamt wegen Untätigkeit verklagen :-)

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