Nachbarin bezichtigt unschuldige Familie der nächtlichen Lärmbelästigung
Verfasst: 18.06.2018, 00:41
Nachbarin K. beschwert sich seit Monaten darüber, dass aus dem benachbarten Reihenhaus der Familie M. morgens zu den unchristlichsten Zeiten ein lauter Schlag durch die Wände dröhnen würde. Dabei ist zwischen beiden Häusern eine doppelschalige Trennwand und um die fraglichen Zeiten schlafen alle Angehörigen der Familie M. noch tief und fest, sogar das Baby. Familie M. traut sich schon gar nicht mehr, morgens gewisse Räume zu betreten, aus Angst, irgendein Geräusch zu verursachen, was die Nachbarin K. hören könnte. Bringt aber nichts! Nachbarin K. fängt den Vater der Familie M. eines Nachts um halb 12 beim nach Hause kommen ab und meint, es wäre die letzten Tage auch tagsüber ganz schlimm gewesen, dabei war Familie M. in den vergangenen Tagen kaum zuhause. Nachbarin K. sagt, sie hätte morgens, nachdem sie den Schlag gehört hat, selbst gegen die Wand geschlagen, um Familie M. darauf aufmerksam zu machen. Aber bei Familie M. hat kein Mensch etwas davon gehört – wahrscheinlich, wegen der doppelten Trennwand.
Jetzt droht Nachbarin K. der Familie M. und gibt ihr ein Ultimatum von 3 Wochen, um diese „Schläge“ abzustellen, sonst würde sie rechtliche Schritte einleiten.
Familie M. kann aber nicht abstellen, was sie nicht verursacht! Im Entgegenkommen zu Nachbarin K. hat sie sogar schon seit Monaten auf die Nutzung gewisser Räumlichkeiten im eigenen Haus verzichtet, was für die Familie auch einige Einschränkungen bedeutet hat. Familie M. will nicht auf den Kosten für einen Bausachverständigen und einen Anwalt sitzen bleiben und auch alle Räumlichkeiten ihres Hauses wieder uneingeschränkt nutzen können.
a) Wer hat in diesem Fall die Beweispflicht, wenn Nachbarin K. die Familie M. anzeigt?
b) Wer klärt wie am besten, welche Ursache der Schlag hat, den Nachbarin K. angeblich immer früh morgens hört?
c) Wie kann sich Familie M. ohne großen finanziellen Schaden am besten wehren?
Jetzt droht Nachbarin K. der Familie M. und gibt ihr ein Ultimatum von 3 Wochen, um diese „Schläge“ abzustellen, sonst würde sie rechtliche Schritte einleiten.
Familie M. kann aber nicht abstellen, was sie nicht verursacht! Im Entgegenkommen zu Nachbarin K. hat sie sogar schon seit Monaten auf die Nutzung gewisser Räumlichkeiten im eigenen Haus verzichtet, was für die Familie auch einige Einschränkungen bedeutet hat. Familie M. will nicht auf den Kosten für einen Bausachverständigen und einen Anwalt sitzen bleiben und auch alle Räumlichkeiten ihres Hauses wieder uneingeschränkt nutzen können.
a) Wer hat in diesem Fall die Beweispflicht, wenn Nachbarin K. die Familie M. anzeigt?
b) Wer klärt wie am besten, welche Ursache der Schlag hat, den Nachbarin K. angeblich immer früh morgens hört?
c) Wie kann sich Familie M. ohne großen finanziellen Schaden am besten wehren?