Wenn ein Nachbar seine "Rache" auslebt

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Crowbar
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Wenn ein Nachbar seine "Rache" auslebt

Beitrag von Crowbar » 30.12.2007, 15:55

Mieter A hört angeblich zu viel Lärm(Trittschall?) von Mieter B der 1 Etage drüber wohnt. Mieter A greift deshalb zu drastischen Mitteln bei seiner "Rache". Ein sehr lauter Fernseher , ein sehr lautes Radio, Morgens ab 6.30 Uhr ein lauter Schlag am Durchlauferhitzer, beim Verlassen bzw. Ankommen zu seiner Wohnung schlägt Mieter A seine Wohnungstür sehr laut zu.

Mieter C der unter Mieter A wohnt bekommt den Zwist zwischen Mieter A und B besonders zu spüren. Mieter C muss immer die Lärmzeiten von Mieter A ertragen, da das Haus aus Neubauwohnungen besteht und alles sehr hellhörig ist.

Was kann Mieter C gegen die Belästigungen tun?



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.12.2007, 16:20

Also gegen lautes Radio und TV kann man sicher was machen. Gegen laute Nachbarn kaum und gegen ein hellhörigen Neubau kaum was.

Erlicherweise muss man aber eins sagen: ausziehen ist billiger und geht schneller.

Denn bei jeder Aktion wird man zum Ziel der Streithammel.

Klaus

Crowbar
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Beitrag von Crowbar » 30.12.2007, 17:17

Danke für die Antwort.

Ich werde mal versuchen eine andere Wohnung zu finden.

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