Andauernde Lärmbelästigung wegen übermäßigen Trittschall

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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struppy@home
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Andauernde Lärmbelästigung wegen übermäßigen Trittschall

Beitrag von struppy@home » 21.01.2008, 09:10

Hallo, wer hat eine Idee zur Vorgehensweise.

A und seine Frau sind wegen übermäßigen Trittschall von seinem'ÜberUns' inzwischen schon gezwunden, selbst schon gelegentl. am So. 6:30 mit aufzustehen. Eine selbstdurchgeführte Schallmessung mit Bewertung C stellte eine Trittschallspitze von bis zu 88db pro Schritt seines 'ÜberUns' dar. Vermieter behauptet erstmal vorab, Messung wäre ja nicht Rechtskräftig. Dünne Dielung von 'ÜberUns' ist von Vermieter Genhemigt abgezogen. Dialog mit 'ÜberUns' ist bereits gescheitert. Absolute Rücksichtlosigkeit. Wochentags läuft auch schon mal die Waschmaschine (Schleudern) 6:45..oder... auch gern mal am So. Eigentl. weiss A und Frau immer im welchen Zimmer sein'ÜberUns' unterwegs ist.Inzwischen dent A schon über einen Auszug nach... Mehrere Messung in Form eines Diagrammes gingen schon via. Einschreiben an Vermieter. Antwort bleibt noch aus...

Was kann A noch tun um einen erneuten Umzug aus dem Weg zu gehen......... Danke vorab für jedem Tip für A & Frau
Zuletzt geändert von struppy@home am 21.01.2008, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.



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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.01.2008, 10:01

Rechtlich wird es schwer gegen den 'Lebens' Lärm der Nachbarn was zu tun.

1. A ist in einen Neubau eingezogen, dann könnten A verlangen das der Mangel abgestellt wird. Denn von einem Neubau kann man erwarten das es keine 'Leben'lärm gibt,

2. Der "'ÜberUns" betreibt Maschinen und Geräte in den Ruhezeiten Dann man man von ihm direkt oder von Vermieter Abhilfe verlangen

Das Mittel hier wäre ein Einschreiben, dann Mietminderung dann Klage

Wenn das aber ein altes Haus ist und das war beim Einzug bekannt dann hat man Pech. Denn in alten Häusern hört man eben den Nachbarn mal.

Ein selbstdurchgeführte Schallmessung können Sie in der Pfeife rauchen. Auch wird das schwer so was vor Gericht anhand von Schallmessungen zu belegen. Denn der Nachbar wird A sicher nicht dann lärmen wenn der Gutachter in Haus ist.

Ich würde ausziehen - dann ist die Sache in 2-3 Monaten erledigt.

Klaus

Dieter1
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Beitrag von Dieter1 » 23.01.2008, 21:36

Dialog mit 'ÜberUns' ist bereits gescheitert. Absolute Rücksichtlosigkeit.
Bei den geschilderten Bedingungen ist der einfachste und am wenigsten aufreibende Weg tatsächlich der Auszug. Sein sie froh, dass sie nur zur Miete wohnen.
Wenn sie aufgrund der Voraussetzungen, die aus ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht hervorgehen, einen Anspruch auf Unterlassung haben, können sie den durchsetzen. Danach wird es aber vermutlich nicht ruhiger, sondern eher noch unerträglicher und das auch noch "raffinierter" und meist kommen noch andere "Erscheinungen" hinzu, und so vergeht ein Jahr nach dem anderen.

Ansonsten wie von Klaus beschrieben: Einschreiben, Mietminderung, Klage auf Unterlassung (auch als Mieter).
Dazu gerichtsverwertbare Lärmprotokolle, Zeugen.
Die Schallpegel-Messungen können im Beisein von Zeugen sehr wohl förderlich sein, wenn die Zeugen den Messungen beigewohnt haben und die laienhaft protokollierten Messwerte in ihren eigenen Protokollen bestätigen. Die Messwerte einer Laienmessung haben keine Beweiskraft, Beweise sind die Aussagen der durchschnittlich verständigen Zeugen. Die Messwerte können die Zeugenaussagen aber bekräftigen, denn Zahlen sind ein "stabilerer" Anhaltswert für die Bewertung von Lärm als unterschiedliche individuelle Empfindungen.

Friederike68
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Beitrag von Friederike68 » 21.03.2008, 11:35

:!: vor kurzem bin ich in eine Dienstwohnung gezogen. Über mir eine Junge Dame mit Kind und Hund.

Tagsüber kommt man nicht unbedingt zum Schlafen, da man ja auch gelegentlich Termine hat und telefonate führen muß.

Das Kinderspielen hält sich einigermaßen in Grenzen. Nur wird die Dame ca. 22 Uhr wach und dann "marschiert" sie in unregelmäßigen Abständen im Stechschritt bis ca. 24 Uhr durch genau den Raum in dem ich schlafe.

Dazu kommt noch, ich arbeite Nachtschicht und muß um 03.30 auf Arbeit sein.

PS: Die Wochenenden und Feiertage werden somit für mich zum Horror.

Meine Beschwerde wurde abgeschmettert, da die Dame ihre Wohnung angeblich vertragsgerecht nutzt und die Störungen auch außerhalb der Ruhezeiten stattfinden.

CranCanariaTom
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Beitrag von CranCanariaTom » 26.09.2008, 18:02

Hallo,

geteiltes Leid ist halbes Leid. Ich habe einen schwergewichtigen Nachbarn 3 Stockwerke über mir wohnen. Die junge Dame, die direkt über mir wohnt, ist
kaum zu hören. Derjenige, der 2 Stock über mir wohnt, ist fast nie zuhause.

Der Herr im 4. Stock jedoch erzeugt Lärm für die Anderen mit.

Eine Beschwerde bei der Wohungsbaugesellschaft hat nichts gebracht. Ich fing also an, als Reaktion auf den Lärm mit einem schweren Gummihammer gegen die Wohnzimmerwand zu hämmern.

Reaktion? Gegenhämmern, dann Ruhe. Für eine Zeit wenigstens.

Seit ein paar Tagen mache ich es anders. Ich gehe die (Hochhaus-)Treppe 3 Stockwerke hoch und klopfe kräftig gegen die Wohungstür des Obermieters.
Keine Reaktion, aber es ist leise geworden. Der Dicke hat offensichtlich Angst, was auf die Nase zu bekommen.

Heute nachmittag war aber von dem Obermieter - wahrscheinlich aus Trotz - ein sehr lautes Rumsen zu hören. Eine halbe Stunde später ging ich wieder hoch und habe sehr kräftig und viermal schnell hintereinander gegen seine Wohnungstür geklopft.

Keine Reaktion. Ich hoffe jedoch, daß der Dicke auf Dauer mit den Füssen
abrollt und das Poltern mit seinen Möbelstücken sein lässt.

Sonst muß ich mir was anderes überlegen!
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