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Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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patchi
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Beitrag von patchi » 03.04.2008, 13:25

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.04.2008, 17:31

Die Frage ist ob das eine gewerbliche Nutzung als Hotel ist oder einfach nur die Vermietung an Mütter mit Kind.
Jedoch wird kein Mensch was machen wenn das nur 4 Mütter mit Kind sind, denn die könnten auch so als Bewohner in einem Haus leben

Zuständig für gewerbliche Nutzung wäre das Bauamt oder das Gewebeaufsichtsamt.

In einem Mischgebiet lohnt sich kaum dagegen vorzehen

Klaus

Deswegen sind Häuser im Wohngebiet teuer
Häuser mit Grundstück teuer
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Dieter1
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Beitrag von Dieter1 » 04.04.2008, 09:20

Zitat patchi
Gespräche mit der Heimleitung sind nicht möglich,da sie es nicht nachvollziehen können und es als Arbeitsstätte ansehen.
Wenn sie diese Aussage der Heimleitung, dass diese es als Arbeitsstätte ansehen, schriftlich haben, dann gehen sie damit doch mal zum Bauamt und fragen nach der Nutzungsgenehmigung.

Wenn eine solche vorliegen sollte, dann den Inhalt genau studieren. In einem ruhigen Wohngebiet mit ausschließlich Einfamilienhäusern in enger Bauweise muss eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Grundstücks durch die mit dem Heim verbundene Lärmbelästigung nicht hingenommen werden.

Eine Genehmigung kann widerrufen werden, wenn sie unter falschen Voraussetzungen erteilt wurde.

Viele Gespräche und gezielte Fragen im Beisein von Zeugen mit den Verantwortlichen (Heimleitung, Mütter) bringen manchmal verwertbare Informationen. Störungen detailliert protokollieren und Beweise sammeln.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.04.2008, 11:20

Nur ob das Wohnen von 4 Mütter mit Kind von irgend jemand als Belästigung angesehen wird ?? Denn die könnten ja auch dort Wohnen wenn das kein Wohnheim wäre

Klaus

patchi
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Beitrag von patchi » 05.04.2008, 09:09

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.04.2008, 09:36

Es wäre wohl noch ein Weg,den Bürgermeister einzuschalten und mal nachzuhören, wer hier eine Genehmigung erteilt hat o.ä.
Also erstmal danke.....
Kaum erfolgversprechend

Rechte Prüfen und klagen was das Zeug hält.

Klaus

patchi
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Beitrag von patchi » 17.04.2008, 13:32

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Zuletzt geändert von patchi am 29.07.2008, 06:56, insgesamt 1-mal geändert.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.04.2008, 14:07

Außerdem sind nun mindestens 6 Aufnahmen vorhanden um mal den Lärm zu protokollieren.
heimlich gemachte Tonaufnahmen sind strafbar !!

Wie kann etwas mit einer "Heimleitung" denn nicht gewerblich sein. Die bekommen von irgendwo Geld um die Heimleitung zu zahlen.

Das schreibt die Stadt wohl einer Heimleitung die von der Stadt finanziert wird :-)

Klaus

patchi
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Beitrag von patchi » 16.06.2008, 14:19

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patchi
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Beitrag von patchi » 16.06.2008, 14:22

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.06.2008, 14:27

Was steht denn nun im Bebauungsplan für dieses Gebiet. Ob das nun ein Verein ist oder eine Firma spielt keine Rolle. Hier unterhält der Verein einen Gewerbebetrieb.

Nicht irgendwelchen Mist recherchieren und Links interessieren auch nicht. Des weiteren sind die Dinge hier fiktiv - also kein Namen.

Und wenn man keine Ahnung hat was erlaubt ist mal das Strafgesetzbuch lesen. Das man keine Ahnung hat schützt kaum vor Strafe.
und noch ne Frage: kann man hier einfach mal den Hinweis auf eine Internetseite reinbringen?
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Klaus

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