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Moderator: Klaus
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Der ewige Kampf um bezahlbaren Wohnraum
Als Zugpferd der Debatte hat, wie so oft in der letzten Zeit, Berlin das Zepter in die Hand genommen. Denn hier zeigt sich am heftigsten, wie die Gentrifikation bereits Teil der neuen Identität der Hauptstadt geworden ist. Immer mehr Altbauwohnungen werden Teil einer Umstrukturierung, der im.....
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Die Frage ist ob das eine gewerbliche Nutzung als Hotel ist oder einfach nur die Vermietung an Mütter mit Kind.
Jedoch wird kein Mensch was machen wenn das nur 4 Mütter mit Kind sind, denn die könnten auch so als Bewohner in einem Haus leben
Zuständig für gewerbliche Nutzung wäre das Bauamt oder das Gewebeaufsichtsamt.
In einem Mischgebiet lohnt sich kaum dagegen vorzehen
Klaus
Deswegen sind Häuser im Wohngebiet teuer
Häuser mit Grundstück teuer
Häuser alleine im Wand am teuersten
Jedoch wird kein Mensch was machen wenn das nur 4 Mütter mit Kind sind, denn die könnten auch so als Bewohner in einem Haus leben
Zuständig für gewerbliche Nutzung wäre das Bauamt oder das Gewebeaufsichtsamt.
In einem Mischgebiet lohnt sich kaum dagegen vorzehen
Klaus
Deswegen sind Häuser im Wohngebiet teuer
Häuser mit Grundstück teuer
Häuser alleine im Wand am teuersten
Zitat patchi
Wenn eine solche vorliegen sollte, dann den Inhalt genau studieren. In einem ruhigen Wohngebiet mit ausschließlich Einfamilienhäusern in enger Bauweise muss eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Grundstücks durch die mit dem Heim verbundene Lärmbelästigung nicht hingenommen werden.
Eine Genehmigung kann widerrufen werden, wenn sie unter falschen Voraussetzungen erteilt wurde.
Viele Gespräche und gezielte Fragen im Beisein von Zeugen mit den Verantwortlichen (Heimleitung, Mütter) bringen manchmal verwertbare Informationen. Störungen detailliert protokollieren und Beweise sammeln.
Wenn sie diese Aussage der Heimleitung, dass diese es als Arbeitsstätte ansehen, schriftlich haben, dann gehen sie damit doch mal zum Bauamt und fragen nach der Nutzungsgenehmigung.Gespräche mit der Heimleitung sind nicht möglich,da sie es nicht nachvollziehen können und es als Arbeitsstätte ansehen.
Wenn eine solche vorliegen sollte, dann den Inhalt genau studieren. In einem ruhigen Wohngebiet mit ausschließlich Einfamilienhäusern in enger Bauweise muss eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Grundstücks durch die mit dem Heim verbundene Lärmbelästigung nicht hingenommen werden.
Eine Genehmigung kann widerrufen werden, wenn sie unter falschen Voraussetzungen erteilt wurde.
Viele Gespräche und gezielte Fragen im Beisein von Zeugen mit den Verantwortlichen (Heimleitung, Mütter) bringen manchmal verwertbare Informationen. Störungen detailliert protokollieren und Beweise sammeln.
heimlich gemachte Tonaufnahmen sind strafbar !!Außerdem sind nun mindestens 6 Aufnahmen vorhanden um mal den Lärm zu protokollieren.
Wie kann etwas mit einer "Heimleitung" denn nicht gewerblich sein. Die bekommen von irgendwo Geld um die Heimleitung zu zahlen.
Das schreibt die Stadt wohl einer Heimleitung die von der Stadt finanziert wird
Klaus
Was steht denn nun im Bebauungsplan für dieses Gebiet. Ob das nun ein Verein ist oder eine Firma spielt keine Rolle. Hier unterhält der Verein einen Gewerbebetrieb.
Nicht irgendwelchen Mist recherchieren und Links interessieren auch nicht. Des weiteren sind die Dinge hier fiktiv - also kein Namen.
Und wenn man keine Ahnung hat was erlaubt ist mal das Strafgesetzbuch lesen. Das man keine Ahnung hat schützt kaum vor Strafe.
Klaus
Nicht irgendwelchen Mist recherchieren und Links interessieren auch nicht. Des weiteren sind die Dinge hier fiktiv - also kein Namen.
Und wenn man keine Ahnung hat was erlaubt ist mal das Strafgesetzbuch lesen. Das man keine Ahnung hat schützt kaum vor Strafe.
Regeln lesenund noch ne Frage: kann man hier einfach mal den Hinweis auf eine Internetseite reinbringen?
Klaus
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