neue Obermieter

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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petri
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neue Obermieter

Beitrag von petri » 11.04.2008, 10:04

Guten Tag,
Familie A hat neue Obermieter (B). Vom ersten Tag an benahm sich B sehr rücksichtslos: Möbel wurden bis spät nach 22.00 Uhr zusammengezimmert (es klang so, als werden die Teile x-mal auf den Boden gedonnert, bevor der Akku-Schrauber angesetzt wird), Möbel verschieben ..., lautstarke Nacht-Unterhaltung auf dem Balkon.
Familie A hat bereits mit B ruhig darüber gesprochen und darauf hingewiesen, dass die Wohnungen sehr hellhörig sind.
Der Krach geht aber weiter. B wird erst am späten Abend mobil: Türen werden geknallt, sodass A das Gefühl hat, die Wände vibrieren. B scheint durch die Wohnung zu galloppieren, Möbel oder andere Gegenstände werden auf dem Boden herumgezogen.
A ist mit den Nerven am Ende. Mann (A) ist an Multipler Sklerose erkrankt ist - jede Aufregung kann einen neuen Schub auslösen, Frau (A) ist voll berufstätig und muss sich im Büro voll konzentrieren können.
Ein Telefonat mit dem Justitiar (C) der Wohnungs-Genossenschaft ergab KEIN Ergebnis - A muss das halt so hinnehmen.
A kann nicht glauben, dass es wirklich so sein soll, dass die B machen kann, was sie will? A wohnt seit 25! Jahren in der Wohnung, und soll jetzt eventuell wegen B ausziehen, nur weil B nicht weiß, wie man sich halbwegs benimmt?

Gruß
Frau (A)
Zuletzt geändert von petri am 11.04.2008, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.04.2008, 16:25

Wenn man in einem hellhörigen Haus wohnt hat man Glück wenn der oben leise leben kann. Jedoch hat man auch in einem hellhörigen Haus keinen Anspruch das das normale Leben beim Nachbarn ausfällt.

Wenn es tatsächlich um die Gesundheit geht schnell in ein Dachgeschoss ziehen. Das wäre mir das wert.

Sonst bleibt nur zu beweisen das der Lärm unüblich ist und nicht auf die Bauart der Hauses bedingt ist.

Klaus

sams
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Beitrag von sams » 20.04.2008, 06:19

Nach 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Diese gilt auch für Nachbar B.

Ab 22.00 Uhr muss der Geräuschpegel gedämpft werden, laute Aktivitäten sind zu unterlassen.

Um gegen die Lärmbelästigung vorzugehen benötigt Nachbar A ein paar Zeugen und ein Lärmprotokoll. Dann kann er gerichtlich dagegen vorgehen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.04.2008, 08:34

Das bringt nichts bei einem hellhörigen Haus. Normale (wenn auch laute) Lebensgeräusche kann man nicht verbieten.

Falls der Krach drüber hinaus geht, nicht gegen den Nachbarn vorgehen sondern die Miete mindern. Denn dann könnte der VM dem Nachbarn kündigen. A und seine Frau wären dann Zeugen des Lärms.

Das kann aber mehrere Jahre dauern und ist noch aufregender.

Klaus

CranCanariaTom
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Beitrag von CranCanariaTom » 26.09.2008, 19:14

Hallo,

ja, wie ich schon im Forum mitgeteilt hatte, gibt es einfach rücksichtslose Obermieter, denen "die da unten" egal sind.

Wenn man sich stark und mutig genug fühlt, kann man hochgehen und laut gegen die Tür klopfen. Vielleicht bringt man einen Kumpel mit als Verstärkung.

Man kann auch die Polizei rufen. Aber - bei sehr kurzfristigem Lärm wie Trampeln und Poltern bringt das wohl nichts. Ist die Polizei da, ist gerade Ruhe eingekehrt.

Gut ist es, wenn man andere Nachbarn dazu bewegen kann, eine Liste über die Lärmbelästigung des Obermieters zu unterschreiben.

Man kann auch Gegenlärm erzeugen. Einen großen Gummihammer kaufen , Tüte rum und gegen die Wand hämmern.

Hab ich gemacht. Da das nicht reichte, klopfe ich jetzt gegen die Wohnungstür des Obermieters als Reaktion auf sein Möbel-Schieben und Bett-Runterklappen und sonstiges Poltern und Trampeln. Der Dicke hat Angst, ein paar auf die Nase zu kriegen und ist jetzt vorsichtig (leise) geworden!
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