Lärm durch Gartenbaubetrieb

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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windsong
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Lärm durch Gartenbaubetrieb

Beitrag von windsong » 08.05.2008, 19:21

Hallo,

wieviel und vor allem wie lange muss Nachbar A Lärm, der durch Nachbar B, einen Gartenbaubetrieb erzeugt wird, hinnehmen ?
Es handelt sich um eine reine Wohnsiedlung, direkt anschließend befindet sich dieser Gartenbaubetrieb. Täglich wird mit Baggern, Radladern und sonstigem schweren Gerät (auch Häckslern, Bodenbearbeitungsmaschinen) bis mindestens 20 Uhr gearbeitet. Dadurch, daß die Fläche, auf der gearbeitet wird, auf einem Hügel liegt, schallt der Lärm extrem in diese Wohnsiedlung.
A kann das Haus nicht mehr verlassen, ein normales Gespräch ist nicht mehr möglich. Aber auch im Haus von Nachbar A ist bei geschlossenen Fenstern ständig das Dröhnen der Maschinen zu hören.
Das geschieht täglich, stundenlang bis in den Abend. Was kann A dagegen sinnvoll unternehmen ?
Danke für eure Einschätzung.
lg
Windsong

ps: ok so ? :wink:
Zuletzt geändert von windsong am 08.05.2008, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.



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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.05.2008, 22:39

reine Wohnsiedlung,
Das kann ja nicht sein, und wenn haben auch reine Wohnsiedliungen einen Rand, der auch mal an ein Gewerbegebiet grenzen kann.
Es ist kaum anzunehmen das die das ganze Jahr umpflügen.

Aber generell gibt es natürlich Lärmvorschriften und Lärmminderungspflichten.

Man wird kaum erreichen können das die sich ein Pferd und einen Pfug anschaffen oder das von Hand machen. Aber einen Häcksler kann man auch in den Stall/Haus stellen oder einen leiseren anschaffen.

Ich muss jedes Jahr aufs neue bei uns das Gewerbeaufsichtsamt auf einen Schreiner jagen. Dessen Mitarbeiter lassen bei der Sommerhitze gerne die Fenster auf, wenn die große Säge angemacht wird. Nach der Beschwerde ist dann ein paar Wochen Ruhe.

Aber die können das Fenster zumachen, der Landwirt kann sein Land kaum reinnehmen

Klaus

P.S. Deswegen ist ein Haus am Waldrand teurer als einen neben einem Bauernhof

windsong
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Beitrag von windsong » 09.05.2008, 08:19

hmmm....... es handelt sich nicht um einen Bauern.
B hat eine Baumschule bzw. einen Gartenbaubetrieb. Die Lärmbelästigung hat sich erst in den letzten 2 Jahren verstärkt, seitdem der Vater des B den Betrieb an seinen Sohn übergeben hat. Es handelt sich um einen Familienbetrieb, wo auch weit über die normalen Arbeitszeiten hinaus noch gearbeitet wird.
Offensichtlich sind grössere und lautere Maschinen im Einsatz.
A bezieht sich auf die in Wohngebieten zulässigen Lärmwerte. Demnach sind tagsüber max. 50 bzw. 55 db erlaubt. Die sind lt. A deutlich überschritten, da im Freien kein Gespräch mehr möglich ist und das tiefe Dröhnen der Maschinen auch im Haus zu hören ist.
Jeder Mähdrescher in der gleichen Entfernung wäre leiser.
Es handelt sich bei den Tätigkeiten des B auch nicht um vorübergehende Arbeiten.
Sie wiederholen sich ständig. Kann A einfordern, daß die Lärmbelastung
reduziert wird ? Wenn ja, wer wäre zuständig ?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.05.2008, 08:25

In einem Wohngebiet gelten andere Lärmvorschriften als in einem Mischgebiet oder einem Gewerbegebiet.
In einem Wohngebiet gibt es aber auch keine Gewerbetreibenden.

Zuständig ist das Gewerbeaufsichtsamt, oder das Ordnungsamt.

Der wird jedoch kaum den Laden schliessen müssen.

Klaus

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