Musikschule

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Kealopian
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Musikschule

Beitrag von Kealopian » 07.10.2008, 16:58

Hallo, gesichtslose Neutrale!
Ich wohne in einer Großstadt an einer Hauptverkehrsstraße. Die 40-Tonner, Busse und Besoffenen stören mich allerdings nicht im Geringsten und ich bin vollkommen glücklich. Weil ich so glücklich und sorglos bin, verbringe ich meine Zeit damit, mir lustige Geschichten auszudenken. Zum Beispiel diese:

Ein imaginärer, junger Student namens A wird durch die ebenso imaginäre wie laute Musikschule B in der Nutzung seiner Wohnung eingeschränkt. Nach A's bisherigen akustischen Erfahrungen (er wohnt dort nun ein Jahr) unterrichtet B an zwei bis drei Schlagzeugen, E-Bässen, E-Gitarren, einem Klavier, Trompete, Posaune, Saxophon und allabendlich schlachten sie (die lieben B's) Schweine (das nennen sie Gesang). B übt durchschnittlich sieben Stunden am Tag (insbesondere zwischen 18:00 und 22:00), sechs Tage die Woche (manchmal auch sieben), vierzig Wochen im Jahr. Das Schlimmste für A sind jedoch die mindestens viermal in der Woche stattfindenden acht-Mann-Bandproben - insbesondere die zwei Death-Metal-Bands machen A zu schaffen. Die Basslastigkeit und Lautstärke ist in A's gesamter Wohnung so hoch, dass CDs aus Regalen fallen und ein Fernseher knapp über Zimmerlautstärke noch nahezu komplett übertönt wird (die Explosionen hört man noch, die Dialoge nicht mehr - auf einen Meter Entfernung).

Nach dem, was A weiß, darf kein Gewerbe irgendwo (außer in Industrieparks) in seinen Geschäftszeiten 60 dB(A) überschreiten, da ab 65 dB(A) gesundheitliche Schäden auftreten, aber gilt das auch für ein Gewerbe wie B? Und wie soll A gegen B vorgehen? Denn ein paar Mal stand A spät abends unten vor B's Wohnungstür, um sich zu beschweren und bekam als Antwort jedes Mal nur: "Das geht so bis halb Zehn." BUMM - Tür zu. Seit B gestern Schlagzeuge vom Keller in den Raum unter A's Wohnzimmer geschafft hat, ist A am Ende.

Zudem arbeitet A beruflich von zuhause, kann seiner konzentrationslastigen Tätigkeit jedoch nur in den Spielpausen nachgehen.


Viel weiter bin ich mit meiner Geschichte noch nicht gekommen, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen, sie zuende zu erzählen. Ich hänge im Augenblick an der Stelle fest, an welcher der nervlich durch den einjährigen Lärm geschädigte A alle Hoffnung fahren lässt, da er mit den ständigen Störungen sein les- und schreibintensives Studium nicht fortführen kann und bisher (seit sieben Monaten) keine andere in Frage kommende Wohnung gefunden hat.
Zuletzt geändert von Kealopian am 07.10.2008, 19:11, insgesamt 2-mal geändert.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.10.2008, 13:50

Also es gibt mehrere Ansatzpunkte

1. nach 22 Uhr die Polizei wegen Ruhestörung
2. Ds ordnungsamt bei elektrischen Musikinstrumenten auch tagsüber
3. das Gewerbeaufsichtsamt evtl. werden Schallschutzauflagen gemacht
4. Der Vermieter der den Wohnraum ohne Belästgungen liefern muss per Mietminderung

Klaus

P.S. Nur Ausziehen und Aufgeben bringt was wenn man nicht 1-2 Jahre kämpfen will

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