Lärm bis 04:00

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Tanner
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Lärm bis 04:00

Beitrag von Tanner » 18.01.2009, 12:24

Hallo

A hat Nachbar B. B hatte schon 2 mal Lärm bis 04:00 gemacht. B meint es wäre normale Unterhaltung aber da alles hellhörig ist ist das Gespräch und das Lachen einer Gruppe extrem störend nachts.

Wie soll ich am besten vorgehen, Vermieter benachrichtigen oder über Anwalt gehen. Gespräche mit B hatten nix gebracht.
Zuletzt geändert von Tanner am 18.01.2009, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.01.2009, 14:58

Regel lesen und Beitrag ändern!!!!

Tanner
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Beitrag von Tanner » 20.01.2009, 17:20

also ein Forum bei dem man sich selbst helfen muß.

Lärmprotokoll ist erstellt und beim nächsten Mal wird "scharf geschossen" d. h. Rechtsmittel eingesetzt

Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.01.2009, 17:23

Ab 22 Uhr rufen die meisten die Polizei !!

Klaus

P.S. Na, die Frage ist sooo oft bereits gestellt und beantwortet..

Tanner
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Beitrag von Tanner » 20.01.2009, 17:33

Na dann bin ich ja noch sehr geduldig. Und Polizei denke ich mal kommt nicht kurz nach 22:00

Dieter1
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Beitrag von Dieter1 » 25.03.2009, 17:40

Lärmprotokoll ist erstellt und beim nächsten Mal wird "scharf geschossen" d. h. Rechtsmittel eingesetzt
Das Lärmprotokoll reicht vermutlich nicht. Es ist kein Beweismittel. Gleichwohl ist es zwingend erforderlich für den Rechtsweg.
Zusätzlich benötigen Sie aber Zeugen, also eben die Polizei oder eben Bekannte, letztere sollten am besten eigene Protokolle schreiben.

Ich stimme Ihnen zu, die Polizei wird zwar sehr ungern gleich ab 22 Uhr vorbei kommen, aber versuchen kann man es. Auch werden die sich nicht bereit erklären, irgend etwas zu bezeugen. Sie können die aber bitten, einen etwas ausführlicheren Eintrag in das Streifenprotokoll zu machen. Am nächsten Tag fahren Sie zur Wache und lassen sich den Wortlaut des Eintrags unter Angabe von Uhrzeit und Namen der Streifenbeamten bestätigen. In einem Rechtsstreit reichen diese Angaben in der Regel immer aus. Zu mehr werden Sie die Polizei auch kaum bewegen können.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.03.2009, 16:37

Das Lärmprodukoll ist kein Beweis. Nur wenn ich vor Gericht vortrage ich habe eines und bennen jetzt nur 5 Punkte und zwar die die ich mit Zeugen belegen kann. Dann habe ich diese Punkte ja bewiesen. Erwähne ich nun weitere 80 Punkte und fordere den Gegener auf zu nennen was nicht stimmt, wird der sicher auf weiter Zeugen verzichten. Auch wenn ich diese niemals hatte.

Wer lädt denn 80 Zeugen wenn ihm klar ist das er Krach macht.

K.

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