Gibt es in diesem Fall Rechtsbeistand?

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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else44
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Gibt es in diesem Fall Rechtsbeistand?

Beitrag von else44 » 01.03.2009, 22:26

A wohnt mit seinem Sohn seit einem knappen Jahr in einer Altbauwohnung.
Über ihm wohnt B in einer -nicht professionell-ausgebauten Dachbodenwohnung.Die Hellhörigkeit dieser nicht gutisolierten Wohnung von
B war immer lästig für A,aber da B A symphatisch ist nicht latent störend und nicht total offensichtlich.
Seit zwei Monaten nun hat A mit seinem Sohn die Schlafzimmer getauscht
und liegt nun mit seinem Bett genau im Zentrum von B seiner Wohnung und B ist im Gegensatz zu A sehr nachtaktiv.So ist es nun leider so das A bei weitem nicht ausreichend mehr schlafen kann und durch kleine Streitigkeiten
mit B was bedienen von Haushaltsgeräten,hämmern,bollern nach 22Uhr,gereitzt auf alle Geräusche hört die permanent da sind da B nicht nur nachts sehr aktiv ist in seiner Wohnung.A hört alles,ob er Besuch hat,welche Musik er hört,wenn er telefoniert,in welchem Raum er sich befindet.
Nach wie vor,trotz allem mag A B aber und es ist einfach nur sehr lästig
und das einzig wirkliche,aber auch schwerwiegende Problem ist die Nachtruhe.B kann natürlich die ganze Nacht durch seine Wohnung laufen
aber A müsste dabei völlig ruhig schlafen können,und das ist nun meine Frage:Es ist Fakt das die restlichen sechs Wohnungen in diesem Haus
ausreichend gut isoliert sind,A wohnt eigentlich Obergeschoss und die Wohnung von B ist nicht ausreichend isoliert worden,eigentlich ist es Dachboden.Natürlich ist das unfair,aber hab ich denn eine Chance da mein Recht zu bekommen,will heißen das der Boden von B nun nachträglich isoliert wird.
Es ist momentan ein sehr schlimmer zustand,A werd jetzt erstmal im Wohnzimmer schlafen,aber auf Dauer ist das alles nicht einzusehen,weil die Wohnung teuer ist und A im Vergleich zu den anderen Mietern klar benachteiligt ist.
Über Tipps und Fachwissen würd ich mich sehr freuen und wäre sehr dankbar.



Artikel lesen
Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?

Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.03.2009, 08:25

Immer wieder das selbe, da hätte auch Lesen im Forum geholfen.

A vs. B
Das es sich nur um Lebensgeräusche handelt, kann man die nicht verbieten

A vs. Vermieter
1. Hat der VM von diesem Mangel gewusst könnte man den Mietvertrag anfechten und ggf. sämtliche Umzugskosten als Schadenersatz zurück gekommen
2. Wenn die Wohnung erst hellhörig wurden nachdem man einzog, hat man evtl. anspruch auf Mietminderung
3. Was die Wohnung bereits laut, hatte man da wissen können das unsanierter Altbau, dann hat man Pech

Vermieter vs Nachbarvermieter
Man kann gegen die unsachgemässe Isolierung vorgehen, wenn diese unfachmännisch ist.

Der schnellstes Weg mit dem wenigsten Ärger ist leider der Auszug.

K.

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