Ruhestörungen / Androhung von Gewalt

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Crowbar
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Ruhestörungen / Androhung von Gewalt

Beitrag von Crowbar » 30.05.2009, 19:12

Mieter A musste zum Vermietergespräch wegen nächtlichen Ruhestörungen. Er erhielt eine Ermahnung es zukünftlich zu unterlassen, dass durch ihn die Nachtruhe gestört wird.

Zum Vermieter sagte Mieter A: " wenn ich herausfinde ,wer mich verpetzt hat, werde ich demjenigen mit einem Messer abstechen oder ihn Krankenhausreif verprügeln."

Mieter B hofft nun, dass der VM den Namen nicht preisgibt, da Mieter A seine Drohungen mittlerweile Offen im Hausflur auch vor Mieter C ausspricht. Mieter A klingelt auch an jeder Tür und fragt jeden, wer sich nun beim VM beschwert hatte.

Kann und muss der VM hier einen Riegel vorschieben?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.05.2009, 20:16

In Deutschland ist das Aufgabe der Polizei, jedoch machen die erst was wenn was passiert ist. Je nachdem wie ernst die Sache gemeint ist, und die Frage stellt sich bei einer Morddrohung, sollte man es wenigstens Aktenkundig machen.

Bei der nächsten Ruhestörung die Polizei rufen.
Kann und muss der VM hier einen Riegel vorschieben?
Wie soll er das machen. Den war glaubst du macht er mit dem Vermieter wenn er ihm kündigt : " mit einem Messer abstechen oder ihn Krankenhausreif verprügeln."
Das wird der auch nicht wollen.

K.

P.S. Ich würde mir ne neue Wohnung suchen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Beitrag von Crowbar » 30.05.2009, 20:42

Danke Klaus!

hase01
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Beitrag von hase01 » 11.06.2009, 19:06

C mir geht es ähnlich . C hat seinen Nachbarn wegen nächtlichen Hundegebell beim Ordnungsamt angezeigt. Zwei Tage später war C Auto total zerkratzt, Schaden 2200,00 €. Der Nachbar erzählte vorher rum das er C fertig macht. Alle Nachbarn haben Angst und wollen nicht als Zeuge aussagen, da Sie denken Ihr Auto ist das nächste. Der Nachbar hatte C schon öfters während unseren Hausbaus das Ordnungsamt auf den Hals gehetzt. Vor zwei Tagen zeigte er C einen Vogel. Kann C mich irgendwie legal wehren und ihn überführen.
Wäre schon wenn jemand einen Tipp hat.
Danke hase01

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Beitrag von Klaus » 11.06.2009, 22:03

BITTE REGELN BEACHTEN und neues im eigenen neuen Beirag schreiben
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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