Nachbar droht

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

Antworten
Pero
Beiträge: 2
Registriert: 16.06.2009, 09:20
Kontaktdaten:

Nachbar droht

Beitrag von Pero » 17.06.2009, 10:28

Hallo erstmal .
Also A hatt ein großes Problem mit einem Nachbar B . A ist am 02.09.2008 bis heute mindestens schon 25 mal von B belästigt worden . Die häufigen Gründe waren 1.zu laut morgens die Treppe runtergelaufen,2. zu lautes gehen in der Wohnung , 3.zu lautes Pinkel ins Klo von B erläutert-(nicht ins wasser fallen lassen sondern versuchen an den rand zu pinkeln) ,4. Katze von A die nach 22uhr manchmal in der wohnung spielt und hin und her rennt sei zu hören ) sollte A abschaffen. 5.und zu laute Fernseher Geräuche.

Also Dazu kommt aber jetzt zu 1. dass A dass gar nicht war so laut die treppe runter zu laufen sondern ein anderer Nachbar C. Da hatt B sich bei A entschuldigt!!!

und bei 5. ist A ebenso nicht dran schuld gewesen den fernseher zu laut gestellt zu haben sondern ebenso ein anderer nachbar D!!!

(B Hatt A aber mehrmals beschuldigt und gedroht)


A ist sehr sehr verzweifelt weil B wirklich jeden abend fast hochkommt und meckert und uns droht . A will in ruhe gelassen werden von B und sucht wege.
A möchte gern wissen
1. Ob A ,B angklagen kann und auch durchkommen würde? zb. wegen ruhe störung. Weil B halt oft abends klingelt .
2. sollte A ein gerichtlichen weg suchen oder mit vermieter persönlich sprechen ?

dank im voraus von A ;)



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 17.06.2009, 12:26

Also ich würde dem Nachbar einen Einschreiben Rückschein schicken und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beilegen in der er gegen Strafzahlung von 500 es unterlässt bei A zu klingeln, in anzusprechen oder sonst wie zu belästigen.

Dies würde ich dem Vermieter mitteilung und gleich mit einer Mietminderung drohen wenn er diese Belästigungen nicht abstellt

Danach würde ich vor Gericht ziehen.

Oder ich schlag die Tür vor der Nase zu bevor der was sagen kann.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Pero
Beiträge: 2
Registriert: 16.06.2009, 09:20
Kontaktdaten:

Beitrag von Pero » 17.06.2009, 21:19

vielen dank für deine hilfe bzw. antwort tausend dank

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste