Abstand von Kinderspielhaus zu Nachbargrundstück??

Lärm und Krach

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sth
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Abstand von Kinderspielhaus zu Nachbargrundstück??

Beitrag von sth » 06.05.2007, 12:20

A hat auf seinem Reihenhausgrundstück (Breite 6m) seit 6 Wochen ein Kinderspielhaus auf Stelzen (Grundfläche 1,8 x 1,9 Meter, Höhe Dachfirst 3,25 Meter) errichtet. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn B beträgt ca. 0,5 Meter. A hat vor Errichtung des Stelzenhauses durch Absprache mit Nachbar B, in dem die Baupläne und der Standort dargelegt wurden, die (leider nur mündliche) Zustimmung des Nachbarn B erhalten.
Da das Spielhaus komplett aus Holz errichtet ist, hat Nachbar B sich nun bei A über die Lärmbelästigung durch die natürliche Resonanz des Holzes beim Bespielen der Kinder beschwert und eine entsprechende Lärmschutzdämmung des Hauses gefordert. A kam dieser Aufforderung entsprechend nach und hat den Holzboden mit einer Schicht Nadelfilz ausgekleidet. Nachbarn B geht das jedoch nicht weit genug.
Es sei erwähnt, dass die Kinder des A das Spielhaus nur zu Zeiten ausserhalb der Ruhezeiten, also nicht in der Mittagszeit und Nachtzeit, benutzen und dies auch nicht täglich.
Nachbar B droht nun, sofern dem Lärmschutz nach seinem Verständnis nicht nachgekommen wird, rechtliche Schritte gegen die Errichtung des Spielhauses einzuleiten, da das Spielhaus mindestens 1,5 Meter von seinem Grundstück entfernt hätte errichtet werden müssen.
Gemäß Bauordnung NRW muss bei Errichtung von Gebäuden, die auchdem Aufentalt von Menschen dienen und / oder zur Lagerng von Gegenständen genutzt werden ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück eingehaten werden muss. Bei einem 6 Meter breiten Reihenhausgrundstück, wäre der Garten somit gar nicht für eine Bebauung nutzbar. Ich habe aber auch gelesen, dass für Gebäude von unter 7,5 qm Nutzfläche diese Regelung nicht gilt, sondern das hier sogar eine Grenzbebauung zulässig ist. Stimmt das ?
Welche Handhabe hat Nachbar B gegen A?
Kann er die Versetzung oder Rückbauung verlangen?
Kann er eine entsprechende weitergehnde Lärmdämmung verlangen oder die Nutzung untersagen lassen?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.05.2007, 13:21

Ob man gegen Kinderlärm außerhalb der Ruhezeiten vorgehen kann würde ich mal bezweifeln. Ob da eine Lärmdämmung im Haus irgend einen Sinn macht ist zu bezweifeln.

Man könnte B ja anbieten statt des Hochhauses einen Swimmingpool an die Grenze zu stellen. Das lenkt die Kinder von Hochhaus ab :-)

Ich würde das Haus auf die andere Seite stellen (so weit es geht von der Grenze weg)und an die alte Stelle den Pool, die Sandkiste, die Krabbelkiste und die leeren Tonnen und Eimer zu draufhauen.

Generell muss man den Grenzabstand einhalten. Es sei denn die Hütte ist ein Möbel und kann jederzeit weggestellt werden.
Das das eigene Grundstück zu klein ist ist Pech.

Klaus

Der Amtsschimmel
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Beitrag von Der Amtsschimmel » 16.05.2007, 18:48

Klaus hat geschrieben: Generell muss man den Grenzabstand einhalten. Es sei denn die Hütte ist ein Möbel und kann jederzeit weggestellt werden.
Das das eigene Grundstück zu klein ist ist Pech.

Klaus
Das ist nicht ganz richtig. Garagen, Carports dürfen auf die Grenze gebaut werden.

Gruß Der Amtschimmel

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Beitrag von Klaus » 16.05.2007, 19:32

Das stimmt, der Gesetzgeber will Parkplätze deswegen die Sonderregelung.

:-) Auch Schneckenhäuser dürfen an der Grenze stehen

Klaus

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