Lautstarke Musik tagsüber

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Räuber Hotzenplotz
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Lautstarke Musik tagsüber

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » 16.09.2009, 20:02

Hallo,
also: Familie A (Eigentümer) mit Kindern wohnt wie Familie B (Mieter) ohne Kinder, dafür mit Hund in einem Mehrfamilienhaus.
Herr B hört tagsüber zwischen 1 bis 2 Stunden lautstarke Musik und der Hund jault des öfteren bis zu 45 Minuten, so dass man es in der ganzen Wohnung der Familie B hört und den eigenen Fernseher nicht mehr versteht vor lauter Musik. Vorallem in den Kinderzimmern. Die Kinder sind klein und können nicht schlafen bzw. werden wach. Das Haus ist schlecht schallgeschützt!
Wie laut darf man tagsüber Musik hören? Zimmerlautstärke laut Hausordnung - was zählt diese/was generell? Was heißt Zimmerlautstärke bei einem schlecht schallgeschützten Haus? Darf man die Polizei auch tagsüber rufen? Bzw. hat das Ordnungsamt auch etwas zu sagen?
Vermieter tut nichts - 3x geredet - kurzfristige Besserung, dann wieder alles beim Alten.

Darf Familie A im Gegenzug immer argumentieren - die Kinder der Familie A sind auch laut (oft kein Wunder - bei zu wenig oder zu kurzem Schlaf und übermüdeter Mama) und desweiteren beleidigend werden?

Lärmprotokoll wurde immer wieder gemacht (immer wieder mal mit einem Zeugen) und auch einmal die lautstarke Musik auf Video aufgenommen - sind das "tragfähige" Beweise bei einer Klage?

Was kann man noch tun? Ausziehen wollen wir nicht... wäre es eine Mietwohnung ja...

Grüße
von einer verzweifelnden übermüdeten Mama... :(



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.09.2009, 21:38

Man darf die POlizei rufen, man kann auch das Ordnungsamt rufen. Den Vermieter bringt man über eine Mietminderung dazu etwas zu unternehmen. Video bringt weniger als ein neutraler Zeuge.

Um der Kinder willen würde ich mir aber eher ne neue Wohnung suchen.

Denn das kann auch erst mal 1-2 Jahre schlimmer werden bis der Vermieter den Nachbarn rauswerfen kann. Auch Polizei und Ordnungsamt haben wenig auszurichten außer Ordnungsgelder zu verhängen. Wenn der aber eh nicht hat wird auch das nichts

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Räuber Hotzenplotz
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Beitrag von Räuber Hotzenplotz » 16.09.2009, 21:50

Kann Familie B wegen der Kinder etwas sagen?
Umziehen ist nicht so leicht, wenn es Eigentum ist - momentan bekommt man ja leider nichts mehr für das damals gezahlte Geld...

Kann die Hausgemeinschaft etwas machen (WEG?)

Grüße

Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.09.2009, 07:31

Wenn alle Einverstanden sind können die den aus der Gemeinschaft rausklagen. Das dauert aber auch ewig.
Kann Familie B wegen der Kinder etwas sagen?
Wem was warum.

Die Kinder bekommen den nun folgenden jahrelangen Streit mit dem Nachbarn mit. Sowas prägt auch.
Vorallem in den Kinderzimmern.
Dan gibts also ruhiger Räume als das KInderzimmer ??? Warum ? Sind die Kinder nicht wichtig.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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