Problem bezüglich Lärmprotokoll

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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ArmealteFrau
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Problem bezüglich Lärmprotokoll

Beitrag von ArmealteFrau » 28.09.2009, 16:54

Hallo, A braucht dringend einen Rat.

A wird immer wieder aus dem Schlaf gerissen, weil Nachbarin B und deren Freund, beide Rentner, ca. eine Stunde, nachdem A zu Bett ging, munter und agil werden. A lebt alleine und hat folglich keine Zeugen. Weil mündliche Einigung nicht möglich ist, riet eine Anwältin zu einem Lärmprotokoll. Das Problem ist nur, A weiß bis heute nicht, um welche Art von Geräuschen es sich da handelt. Denn das sind ganz klar keine normalen Wohngeräusche. Also weder Fernseher noch Trittschall noch Liebesschreie. Es hört sich eher an, als würden Reparaturarbeiten an den Rohren und Leitungen ausgeführt. Dazu diverse Knall-und Rumpelgeräusche.

Wie soll man also Geräusche in einem Lärmprotokoll bezeichnen, für deren Ursache man überhaupt keine Erklärung hat? Kennt jemand das Problem?

Schöne Grüße



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Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?

Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.09.2009, 17:25

Lärmprodukoll kann man getrost vergessen wenn man es alleine schreibt. Denn was soll das für ein Beweis sein wenn man ihn selber schnitzt. Nur ein schwacher Beweis.
Den Lärm kann man doch als Schlag, dummfes Geräusch, trommeln, rattern oder schlürfen bezeichnen. Das reicht aus.

Das die Aktion so gut wie sinnlos ist hat der Anwalt hoffentlich erzählt.

Ich würde den Lärm als Höllenlärm bezeichnen und die Miete im 10 % mindern. Gleichzeitig nach einer neuen Wohnung suchen.

Bei dem Spiel wird erst ne Nummer draus wenn der Vermieter die Nachbarn rausklagt und A als Zeuge auftreten kann. Generell reagieren Vermieter nur wenns Geld kostet.

Das man übrigens keine Zeugen hat muss man nicht auch noch erklären.
Man macht ein Produkoll und führt danach die Zeugen auf. Solange keiner fragt muss man auch nicht erklären welchen Lärm welcher Zeuge gehört hat. Also bei der nächsten Geb. Party alle Namen aufschreiben und as Zeugen aufführen


Klaus
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Beitrag von ArmealteFrau » 28.09.2009, 17:42

Danke für die schnelle Antwort Klaus, das hilft A doch schon etwas weiter. Eine Wohnung sucht A schon lange, ist nur sehr sehr schwer eine zu finden.

Der Anwalt wird vom Rechtsschutz bezahlt und spricht von daher nicht mehr als unbedingt nötig :wink:

Ich habe hier schon oft - nicht ohne Grund - gelesen und finde es doch etwas deprimierend, dass anscheinend der Laute, Rücksichtslose bleiben kann und der Ruhige, Friedliebende gehen muss, wenn er seine Ruhe haben will. Und wird es in einer anderen Wohnung nicht wieder Probleme geben? Ich habe nämlich langsam den Verdacht, dass nur solche Problemwohnungen immer wieder frei werden. Aus den ruhigen Häusern mit angenehmen Nachbarn zieht nämlich niemand aus.

Schöne Grüße

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.09.2009, 18:57

Der Anwalt hat sein Geld bereits bekommen und kann auch wenig machen

Es ist in Deutschland so das jeder solange unschuldig ist bis seine Schuld bewiesen wurde. Sonst könnte ihr Vermieter einfach behaupten Sie haben gestohlen um Sie aus der Wohnung zu jagen.

Klar werden eher Schrottwohnungen frei als gute.

Klaus
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Crowbar
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Beitrag von Crowbar » 01.10.2009, 20:34

Aber sicher hilft ein Lärmprotokoll weiter. Auch dann wenn man allein ist.
Aufgrund des Lärmprotokolls kann die Polizei, Ordnungsamt oder einfach nur der VM sich ein Bild machen von der Störung.
Vielleicht kann man dann auch den Störer sich greifen wenn der Krach gerade losgeht.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.10.2009, 20:59

Crowbar 17.15 Uhr Hämmern
Crowbar 18.15 Uhr Sägen
Crowbar 19.45 Uhr Wummern
Crowbar 20.95 Uhr Hauen und Stechen
Crowbar 24.15 Uhr Radio hören

So und jetzt geh ich und mein Beweis mal zu Polizei, Ordnungsamt oder einfach nur dem VM. Mal sehen was man mir glaubt.

K.
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Beitrag von Crowbar » 04.10.2009, 22:12

Mit dem LP sieht eine Behörde, die Polizei oder der VM, dass die Störungen nicht einmalig auftreten. Höchstwarscheinlich treten die Störungen in regelmäßigen Abständen auf.
Daraufhin kann z.B. ein VM einen Störer in einer ERMAHNUNG schon einige Beispiele(Lärm + Laute Musik) einbringen.

20.02. 10:11 sehr laute Musik
20.02. 22:55 - 02:35 sehr laute Musik , Krach durch Besucher im Haus
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01.03. 23:00 - 03:30 Gepolter, Radau im Treppenhaus, Türenschlagen
12.03. 21:07 - 00:50 sehr lauter Fernseher
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11.04. 09:24 Beleidigung der Nachbarn



Es ist völlig unerheblich was die Polizei glaubt oder nicht glaubt. Mit einer gewissen Vorbereitung und Routine kann man schnell sein Recht auf Ruhe in der Nacht durchsetzen.

Mit dem Bild machen meinte ich, dass rasch die Situation erfasst wird und zielgerichtet der Mangel beseitigt wird.

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