Kind spielt den Nachbar zu laut

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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carisma2001
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Kind spielt den Nachbar zu laut

Beitrag von carisma2001 » 16.02.2010, 18:49

folgendes Ereignis:
Nachbar A hat einenSohn (5 Jahre),der etwas angestellt hat und wird von A in sein Zimmer geschickt.(ca 14,30 Uhr)
Er (Sohn v A) war darüber so erzürnt, das er , als er ins Zimmer ging, die Tür zuhaute (vor Wut gleich 3mal)
Der Nachbar B über Nachbar A, kam umgehend zu A und fragte ob A umbaue.
A sagte B was war, und B meinte so kann es nicht sein ,A solle seinen Sohn besser erziehen.
A wollte die Tür zumachen, konnte aber nicht, da der Nachbar B seinen Fuss in die Tür stellte (in die Wohnung von A), sodass A sie nicht schliessen konnte.
Erst als A ihm mit der Polizei drohte, nahm B den Fuss weg.

Nun 3 Tage nach diesen Vorfall, erhielt A einen Brief von der Hausverwaltung, wegen übermäßiger, ständiger Lärmbelästigung in der Nacht zw. 22-6 Uhr.
Dies stimmt aber so nicht

Was kann man gegen diesen Nachbar B machen?
Zuletzt geändert von carisma2001 am 17.02.2010, 06:35, insgesamt 1-mal geändert.



Artikel lesen
Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.02.2010, 13:00

Warum muss A die Tür denn schliessen wenn sich der Nachbar berechtigt beschweren will ? Ein "Tut mir leid mein Sohn ist ein schlecht erzogener Trotzkopf" hätte die Sache sicher auch getan.

Um das zu verhindern kann man die Tür mit einem Schaumstoffanschlag versehen, dann kann man nicht mehr zuschlagen. Ist das Kind das Probelm muss man ihm eben alle lauten Sachen wegnehmen.

Wie das mit dem Sohn zu einer mehrfachen Störung in der Nacht wird ist merkwürdig.

Ist das ungerechtfertigt würde ich nichts tun, denn es hat keinerlei Auswirkungen. Man kann auch einfach beim Verwalter widersprechen. Besser aber ohne Märchenstunde, ein einfaches "STIMMT NICHT" reicht völlig aus.

Gegen den Nachbarn kann man auf Unterlassung klagen, oder ein Strafverfahren wegen Nötigung. Dabei kommt aber NICHTS raus.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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