Trittschall defekt
Moderator: Klaus
Trittschall defekt
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A wohnt in einem Mietshaus seit vielen Jahren. Seither zogen insgesamt zwei Parteien neu über A ein. In den ersten 5 Jahren in denen A im Miethaus wohnte, gab es keinerlei Lärmbelästigung duch die Partei B über A.
B zog aus und C zog ein, der Vermieter verlegte neues Laminat, und die Lärmbelästigung begann. So wand sich A an den Vermieter, und erhoffte sich Hilfe. Der sagte nur A habe einen Knall, würde sich alles einbilden.
So fing A an ein Lärmprotokoll zu führen, und das Gespräch mit C zu suchen. Doch C wollte nicht einlenken, und das Lärmverursachende Verhalten- auch zu Ruhezeiten-, in Form von lautem trampeln, abstellen.
So schickte A das Lärmprotokoll inclusive einer Androhung der Mietminderung an den Vermieter, ohne Resonanz.
Das Ganze wiederholte sich etliche male, nichts passierte, ausser das der Vermieter beleidigend gegenüber A blieb.
So geschah ein Wunder und C zog aus. Nun zog aber D ein, und der es gibt neue Vermieter.
Es ist das selbe Szenario, D verursacht Lärm, auch in den Ruhezeiten, der Mangel des mangelnden Trittschalls wurde nicht behoben, und D ist nicht einsichtig. D sagt zwar drauf zu achten keinen Lärm zu verursachen, renoviert aber bereits 3 Monate, insbesondere an Wochenenden wird gebohrt, gehämmert und laut getrampelt, sowie auch heute, einem Karfreitag.
Was kann A noch tun? Gibt es Chansen ohne Auszug den Streit beizulegen (A möchte und kann z.Zt. nicht ausziehen)?
Kann A eine Unterlassungsklage anstreben?
Und gibt es einen Anspruch darauf, das der Trittschall von D erneuert wird?
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A wohnt in einem Mietshaus seit vielen Jahren. Seither zogen insgesamt zwei Parteien neu über A ein. In den ersten 5 Jahren in denen A im Miethaus wohnte, gab es keinerlei Lärmbelästigung duch die Partei B über A.
B zog aus und C zog ein, der Vermieter verlegte neues Laminat, und die Lärmbelästigung begann. So wand sich A an den Vermieter, und erhoffte sich Hilfe. Der sagte nur A habe einen Knall, würde sich alles einbilden.
So fing A an ein Lärmprotokoll zu führen, und das Gespräch mit C zu suchen. Doch C wollte nicht einlenken, und das Lärmverursachende Verhalten- auch zu Ruhezeiten-, in Form von lautem trampeln, abstellen.
So schickte A das Lärmprotokoll inclusive einer Androhung der Mietminderung an den Vermieter, ohne Resonanz.
Das Ganze wiederholte sich etliche male, nichts passierte, ausser das der Vermieter beleidigend gegenüber A blieb.
So geschah ein Wunder und C zog aus. Nun zog aber D ein, und der es gibt neue Vermieter.
Es ist das selbe Szenario, D verursacht Lärm, auch in den Ruhezeiten, der Mangel des mangelnden Trittschalls wurde nicht behoben, und D ist nicht einsichtig. D sagt zwar drauf zu achten keinen Lärm zu verursachen, renoviert aber bereits 3 Monate, insbesondere an Wochenenden wird gebohrt, gehämmert und laut getrampelt, sowie auch heute, einem Karfreitag.
Was kann A noch tun? Gibt es Chansen ohne Auszug den Streit beizulegen (A möchte und kann z.Zt. nicht ausziehen)?
Kann A eine Unterlassungsklage anstreben?
Und gibt es einen Anspruch darauf, das der Trittschall von D erneuert wird?
Zuletzt geändert von vollgenervt am 02.04.2010, 20:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Gegen was ?Kann A eine Unterlassungsklage anstreben?
Keinesfalls.Und gibt es einen Anspruch darauf, das der Trittschall von D erneuert wird?
Das Problem bei der Sache ist es den Lärm zu beweisen. Ein selber geschriebenes Lärmprodukol ist ja nett, aber kein Beweis. Wenn man es mit Zeugen belegen kann, sollte man eine Mietminderung versuchen. Mit dieser Forderung könnte der VM dann gegen den Neuen vorgehen. Der wird das bestreiten.
Das dauert Jahre und geht wie das Hornberger Schießen aus.
Der Vermieter hat zwei Möglichkeiten
1. Verklagt den Störer mit dir als Zeugen
2. Er schmeisst dich raus sobald zwei Monatsmieten offen sind, er bestreitet die Lärmbelästigung mit dem Nachbarn als Zeugen.
Der zweite Fall ist einfacher und da du für ihr ein Querulant bist der jetzt schon den zweiter Mieter rausekeln will.........
Das Laminat geht dich nichts an. Die "Trittschalldämmung" kannst du eh vergessen. Selbst wenn die richtig verlegt wird, dämmt ein Teppich viel besser. Dein Anspruch wäre allenfalls gegen den Lärm, ob er das mit Trittschall oder mit "über dem Boden fliegen" macht ist dann seine Sache.
Klaus
P.S. Bessere Wohnung suchen geht schneller
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Es wird vorausgesetzt, das Problem trat erst mit der Verlegung des Laminats auf und liegt über den Normen, die bei der Errichtung des Baus gegolten haben.
Der wahrgenommene Trittschall ist eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache. Der Mieter muss dies nicht hinnehmen.
Es liegt ein Mangel vor, der vorher nicht vorhanden war und berechtigt zur Mietminderung.
Die Mietminderung muss nicht angekündigt werden, Der Vermieter muss auf den Mangel hingewiesen werden. Es sollte immer schriftlich erfolgen und auch der Nachweis der Übergabe des Schreibens sollte möglich sein.
Mietminderung kann ab dem Tag der Mitteilung gemacht werden, BGH.
Das LG Hannover, Urteil vom 15.04.1994 - 9 S 211/93, WM 1994, S. 463 hat 5 % als Mietminderung für Trittschallgeräusche in einem Altbau als angemessen angesehen.
Es wird immer die Warmmiete als Grundlage angenommen, BGH.
.
Ist in der Mieterwohnung jeder Schritt auf dem Laminatboden der darüber liegenden Wohnung überdeutlich und laut zu hören, dann liegt ein Mangel vor, entschied das Landgericht Hamburg (316 S 10/02) Das Gericht verurteilte den Vermieter zu einer fachgerechten Trittschallisolierung
Der wahrgenommene Trittschall ist eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache. Der Mieter muss dies nicht hinnehmen.
Es liegt ein Mangel vor, der vorher nicht vorhanden war und berechtigt zur Mietminderung.
Die Mietminderung muss nicht angekündigt werden, Der Vermieter muss auf den Mangel hingewiesen werden. Es sollte immer schriftlich erfolgen und auch der Nachweis der Übergabe des Schreibens sollte möglich sein.
Mietminderung kann ab dem Tag der Mitteilung gemacht werden, BGH.
Das LG Hannover, Urteil vom 15.04.1994 - 9 S 211/93, WM 1994, S. 463 hat 5 % als Mietminderung für Trittschallgeräusche in einem Altbau als angemessen angesehen.
Es wird immer die Warmmiete als Grundlage angenommen, BGH.
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Ist in der Mieterwohnung jeder Schritt auf dem Laminatboden der darüber liegenden Wohnung überdeutlich und laut zu hören, dann liegt ein Mangel vor, entschied das Landgericht Hamburg (316 S 10/02) Das Gericht verurteilte den Vermieter zu einer fachgerechten Trittschallisolierung
Hat aber wenig mit Trittschall zu tun. Hier ist ein neuen Nachbar der eben lauter ist als der Alte. Die fehlende Trittschalldämmung wird nur vermutet.insbesondere an Wochenenden wird gebohrt, gehämmert und laut getrampelt,
Als Vermieter würde ich die 5 % Minderungn nehmen, die Miete 10% erhöhen und nichts weiter unternehmen
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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