Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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werwurm
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Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von werwurm » 08.11.2020, 18:43

Hallo zusammen,

leider wußte ich nicht, welches Forum das passende für meine Frage ist, zumal es eigentlich auch nicht direkt etwas mit Nachbarschaftsstreitigkeiten zu tun hat... ich denke allerdings, dass ich hier die qualifizierteste Antwort jenseits von Anwälten erhalte..

Angenommen ein Veräußerer V bietet eine kleine dreieckige Grünlandfläche für die Tierhaltung zum Kauf an. Er wohnt angrenzend und hat dort bisher die Fläche als Weide für seine Ziegen genutzt.

Angenommen Privatperson P ist weder hauptberuflich noch nebenberuflich Land-/Tierwirt und erwägt diese kleine Fläche, die im Grundbuch als landwirtschaftliche Fläche bezeichnet ist, zu erwerben. Es wären 2 kleine Flurstücke, die zusammen ca. 5000m2 ergeben und im Flächenland Niedersachsen liegen.

Davon ausgehend, dass kein anderer Landwirt in der Umgebung Interesse am Erwerb solch einer kleinen Fläche hat, zumal sie an 2 von 3 Seiten an Straßen/ Kanal grenzt, was dürfte P mit dieser Fläche anstellen?

Dürfte P dort:
* weitere (heimische) Bäume und Hecken / Sträucher anpflanzen? Es sind grenzverlaufend bspw. einige Birken und typische Sträucher vorhanden.
* eine Streuobstwiese erstellen?
* Bienenvölker aufstellen oder die Teilfläche an einen Hobbyimker verpachten?
* eine Blumenwiese/ Blühwiese für Insekten ansähen?
* dem Verkäufer V die Fläche als Weide für seine Ziegen verpachten?
* irgendeinem Pächter die Fläche als Weide verpachten?
* falls Weidehaltung möglich: einen einfachen, kleinen Witterungsschutz (ohne Bodenplatte) für Weidetiere im Sinne des Tierschutzgesetzes aufstellen?
* einen Brunnen bohren lassen?
* einen Knick (Wallhecke: https://de.wikipedia.org/wiki/Wallhecke) anpflanzen?

Wo steht die landwirtschaftliche Nutzung eigentlich genau definiert? Wie ist sie beschrieben oder gilt vereinfacht alles, was ein Landwirt anbaut als landwirtschaftliche Nutzung?

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Klaus
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von Klaus » 08.11.2020, 19:08

Alles was ein Landwirt so macht ist dir erlaubt.

Außer BAUEN oder als Freizeitgelände nutzen. Da dir kein Zaun erlaubt sein wird, gilt das sicher auch für Mauern, auch wenn an Sie Knick nennt. Die Bepflanzung mit Heidelbeere ist landwirschaft, eben so die als Baumschule.
Machst du ne Lorbeerhecke wohl kaum

Für Brunnen bohren muss man sich ans Amt wenden - meist nicht erlaubt
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werwurm
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von werwurm » 10.11.2020, 07:44

Aloha Klaus und besten Dank für die schnelle Antwort!
Wobei ich irgendwie keine Ahnung habe, ob ein Landwirt auch Bienenvölker aufstellt oder Blühwiesen für Insekten ansät usw.
Für eine Weidenutzung müßte doch theoretisch ein Weidezaun erlaubt sein? Oder gilt dies wiederum nur für Grünland?

Kurze Info zu "Knicks": das sind die Grünstreifen zwischen den Feldern (meist Bäume, genannt "Überhälter", und Sträucher) in Norddeutschland, die die Bodenerosion verringern sollen und unterliegen einem gesetzlichen Biotopenschutz (Knickschutz)... im Bundesnaturschutzgesetz + Landesnaturschutzgesetz SH verankert..

Hier ein Beispiel vom Nachbarfeld von einem lange nicht geknickten Knick:
Bild
(Klick für größere Darstellung)

Sie sollen alle 10-15 "geknickt" werden, wobei alle 40-60 Meter ein Überhälter stehen bleiben muss.

Klaus
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von Klaus » 10.11.2020, 09:25

Bienen gehören zu Landwirtschaft, ein Weidezaun wird sicher erlaubt sein. Auch dein Klickbäume sind kein Problem.
Am einfachsten du fragst die Landwirtschaftsbehörde einfach direkt.

Ich kenne einen der schon ganz schön Papierkram hatte ohne Landwirt zu sein eine Streuobstwiese zu kaufen. Die wollten ihne unbedingt als Landwirt irgendwo einschreiben und versichern.

Aber sagt mal erlich, du willst das doch am Ende als Freizeitgrundstück nutzen. Daher würde ich das einfach machen, bis einr meckert
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werwurm
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von werwurm » 10.11.2020, 13:49

Landwirtschaftsbehörde? Guter Hinweis, vielleicht gibt es hier im Kreis jemanden, der mir allgemein weiterhelfen kann oder die örtliche UNB kann mir Tipps geben, wo/ wie ich ein geeignetes und bezahlbares Grundstück finde.

Glaube ich gerne, ich hatte als Studentin auch schon mal jede Menge Ärger und Papierkram, weil ich auf selbstständiger Basis ein bißchen Tipparbeiten / Schreibarbeiten gemacht habe, sollte gleich Lohnlisten meiner Angestellten bei der BG einreichen, Finanzamt hat Streß gemacht usw.. das möchte ich gerne vermeiden, wenn ich mein "Projekt" umsetze.

Mein Garten quillt einfach über vor Bäumen, Sträuchern, Stauden (Girsch;)) usw., und ich habe kaum noch sonnige Plätze. Die meisten würden nun einfach eine Kettensäge ca. 10 cm über dem Boden ansetzen, doch das ist nicht meins, ich respektiere alles (nichtmenschliche;)) Leben und bin der Meinung niemand hat das Recht ein anderes Lebenwesen zu töten/ zu vernichten...

Sonst noch eine Idee, wie/ wo ich ein entsprechendes Grundstück finden könnte außer ebay Kleinanzeigen? Auf den einschlägigen Immobilienportalen werden i.d.R. nur Baugrundstücke oder hecktarweise Landwirtschaftsflächen angeboten = nicht bezahlbar für mich.

Ich denke übrigens auch, dass Veräußerer V es so macht, wie Du vorgeschlagen hast: einfach machen, bis einer meckert.. aber solange ich keine feste Hütte mit Bodenplatt errichte und die Fläche nicht in BW (Bewirtschaftungspflicht per Gesetz) liegt, wer sollte gegen eine Minifläche Blumenwiese mit Bäumen vorgehen..

Klaus
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von Klaus » 10.11.2020, 14:05

Auf dem Land gibt es eine Menge Grundstücke, die keiner verkauft da die Kaufnebenkosten höher sind als der Kaufpreis. Habe selber 7 Grundstücke bei Boxberg (BW) die nichts wert sind. Sind meist Randstücke oder Verwilderte, die will keiner.
Warum man sich als Student nochmehr Arbeit machen will. Schau lieber zu fertig zu werden, dann hast du Kohle und kannst das kaufen was du auch willst
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werwurm
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von werwurm » 11.11.2020, 05:52

Irgendeine Idee, wie ich Besitzer solcher Grundstücke (in SH;)) erreichen könnte?

Das war während meines Zweitstudiums, hatte um die Jahrtausendwende die fixe Idee Informatik wäre was für mich. Lag ich nicht falsch, aber nicht an der Uni HH, kein Wunder, dass Deutschland so wenige ausgebildete Informatiker hat/hatte.. Bin nun Mitte 40, über Umwege SAP-Beraterin und seit knapp 10 Jahren besitze ich ein ehemaliges Bauernhaus auf 1500 qm Grundstück. Hab es also noch vor der Immobilienblase und damit zu einem normalen Preis erwerben können...Geld ist trotzdem knapp ;-)

Klaus
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von Klaus » 11.11.2020, 08:51

Stammtische, Gemeinde, Bauernverband, Nachbarn... Aushang Supermarkt Gesuche aufhängen
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Re: Nuztung landwirtschaftliche Fläche: was erlaubt und was nicht?

Beitrag von jp10686 » 22.11.2020, 21:48

Das Problem in sehr ländlicher Gegend ist oft:
Dass Land verkauft wurde spricht sich rum.
"Was, der F. musste verkaufen? Der hat finanzielle Probleme?"
Auf'm Land verkaufste kein Land, ausser du musst.
Deswegen sind im Supermarkt nur Grundstücke von Leuten im Aushang, die mit Grund nix am Hut haben.

Makler fragen, machmal liquidieren die Erbschaften und da geht ein Stück Land mit.

Oder Aushang du suchst, und dass du die Handänderungskosten übernimmst (falls das in der Gegend nicht schon üblich ist)

Weil sich Pflanzen schneller vermehren als Grundstücke, löst das auf Dauer dein Problem nicht. Ich hab' Erfahrung damit

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