Zufahrt zu privaten Stellplätzen / Garage nur über öffentliche Parkplätze

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Moderator: Klaus

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HarryD
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Zufahrt zu privaten Stellplätzen / Garage nur über öffentliche Parkplätze

Beitrag von HarryD » 16.04.2023, 18:41

Liebe Forumsgemeinde,

mal folgender hypothetischer Fall.

Angenommen ist ein Neubaugebiet in BaWü, angelegt als verkehrsberuhigte Zone.
Somit gibt keine Bürgersteige. Parken ist nur auf speziell angelegten Flächen parallel zur Straße zulässig.
Die notwendige Anzahl dürfte amtlich ermittelt und realisiert worden sein.
Geplante Grundstückszufahrten sind jeweils separat ausgewiesen.
Neben der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenzen gibt es somit nur Grundstückszufahrt, Baumscheibe oder öffentliche Parkfläche.
Sonst nichts!

Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, Parkplätze/Garagen auf eigenem Grund hinter den öffentlichen Parkflächen zu erstellen.
Damit hätte man die öffentlichen Parkplätze dauerhaft exklusiv für sich reserviert, weil dahinter parkende Fahrzeuge ja nicht blockiert werden dürfen.
Bezahlt wurden diese aber von allen Anliegern über die Erschließungsbeiträge.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen denn prinzipiell gegen so etwas nachträglich (bei vollendete Tatsachen) vorzugehen?
Könnte man beispielsweise über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auskunft verlangen, ob das so überhaupt so genehmigt wurde und wenn ja mit welchen Auflagen zur Kompensation?

Wenn man damit so einfach durchkommen würde (so nach dem kölsche Klüngel), würde das ja sehr interessante eigene "Gestaltungsmöglichkeiten" eröffnen ....

Spätestens, wenn das Neubaugebiet "voll" ist, würde der Parkdruck auf die restlichen Flächen dann extrem zunehmen.

Viele Grüße

HarryD



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Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Zufahrt zu privaten Stellplätzen / Garage nur über öffentliche Parkplätze

Beitrag von Klaus » 17.04.2023, 07:53

Der Bebauungsplan könnte Einfahrten und Versiegelung verbieten. Jedoch kann man die versiegelung mit durchlässigen Steinen beseitigen und wenn da nur eine flache Wiese ist ändert sich nichts. Bei mir stehen Vorgärten im Bebazuungsplan. Dem einen Nachbarn wurde die Einfahrt mündl. verboten, ein anderen legte Rasengittersteine. Eine Anzeige beim Bauamt und die Prüfen.
Da Parkplatznot herrscht......

Ist da eine Einfahrt, also kann ein Wagen rein. Ist der Platz frei zu halten. Wenn einer drin steht und raus will kann man abgeschleppt werden oder muss die Taxikosten zahlen (je nachdem was billiger wäre). Ansonst gibt es Strafzettel, gerne auch jeden Tag

Die Gemeinde wenn Sie es erkennt und Zeit hat, den öffentlichen Parkplatz wohl entzeichnen und den Bordstein absenken.

Übrigen nimmt der Parkdruck ab, nicht zu. Denn es entsteht ja zusätzlicher Parkraum. Nur nicht für dich
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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