Zaun als Grundstücksgrenze

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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baer
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Zaun als Grundstücksgrenze

Beitrag von baer » 17.05.2010, 15:12

Hallo Nachbarschaftsstreit.de,

A hat mal eine Frage, da sein Nachbar sich entschlossen hat sein Parkplatz so auf seinem Grundstück zu platzieren das A aus der Wohnstube und von der Terasse immer drauf glotzen wollten A einen Sichtschutzzaun auftstellen (die Holzelemente 1,8m x 1,8m).

Nun zu A Frage ist die Höhe im schönen Bundesland Bremen erlaubt?
Habe da einen Link:

http://www.bauordnungen.de/html/bremen1.html#P04

unter Teil 2 § 9 Einfriedungen steht A dürfte 2m, also wäre alles rechtens? Da der Zaun mit der Grenze abschliessen würde, kein Fenster von Ihm verdeckt werden würde und der Schatten des Zauns auf unsere Seite fallen würde?

A Will sich da vorher absichern.

Danke im Vorraus für die Antworten.

Gruss
Baer :roll:



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Parkplatzidioten

Idioten Nachbarschaft

Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.05.2010, 15:39

Da es in Bremen kein Nachbarrecht gibt, würde ich den Bebauungsplan und örtliche bauvorschriften beachten. Jedoch sind 1.8 Meter in den meisten Bundesländern auch kein Problem

Klaus

(Regeln lesen)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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