Carport

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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PC-Olga
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Carport

Beitrag von PC-Olga » 30.05.2010, 13:28

Nachbar B baut Carport auf sein Grundstück vor ein paar Jahren.
Entfernung zu Grundstück von A 0,80m ohne Erlaubnis aber gedultet.
Jetzt macht Nachbar B die Wand des Carports zu Nachbar A mit Brettern zu, so das Nachbar A wenn er aus dem Fenster schaut eine schöne "Bretterwand" sieht. Was kann Nachbar A machen.



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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.05.2010, 14:04

Normalerweise muss man für einen Carport keine Abstände einhalten wenn man es an die Grenze baut. Das gilt auch für Garagen. Daher wird man nicht wirklich was machen können.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

christian13
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Registriert: 31.07.2007, 10:16

Carport an Grenze bzw. Bretterwand

Beitrag von christian13 » 20.07.2010, 15:56

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. In vielen Kommunen / Ländern gibt es - dafür dass das Genehmigungsverfahren relativ einfach gehalten ist - genaue Vorschriften über die Ausgestaltung des Carports. (beispielsweise kann es sein, dass man die Wände nicht einfach so mit Brettern verkleiden verkleiden darf).
C.

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