Wandernde Bruchsteinmauer

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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Liesbeth
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Wandernde Bruchsteinmauer

Beitrag von Liesbeth » 04.06.2010, 16:05

A hat ein Häusschen an einem leicht geneigten Gelände. An der bergseitigen Grenze steht eine Bruchsteinmauer, welche teilweise zu 1/3 auf dem Gelände A´s zu 2/3 auf dem Gelände des oben liegenden Grundstücks steht. Die Mauer ist baufällig.

A vermutet, daß die Mauer durch "Wanderung", also durch Druck von der Bergseite auf sein Grundstück verschoben wurde. Es kann aus der Sicht A´s nicht sein, daß die Mauer bergwärts gewandert ist.

Nun verlangt der Eigentümer des oben liegenden Geländes von A, sich an den Kosten für eine Sanierung der Mauer zu beteiligen, denn die Mauer gehöre schliesslich, weil sie ja teilweise auf dem Grundstück von A steht, zu einem Teil dem A.

A verlangt im Gegenzug von dem Oberlieger, seine Mauer auf dessen Grundstück zurückzubauen.

Wer könnte hier Recht bekommen?

Gruß Liesbeth



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Ein Detektiv kann ermitteln

Detektiv

 

Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

Wie finde ich den besten Detektiv ?

Dir Detekteien o.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.06.2010, 16:50

Je nachdem was dort war bevor die Grundstücke bebaut wurden. Wenn einer ein Grundstück erhöht oder abträgt muss dafür Sorge tragen das es abgefangen wird. Daher ist anzunehmen das es die Mauer von "Unteren" ist.

Wobei das nichts mit der vorhandenen Mauer zu tun hat, die könnte auch gemeinsamer Besitz sein, das würden die Parteien aber wissen.

Ich vermute mal das der "Untere" sein Haus in den Hang gebaut hat. Also sein Problem - ganz alleine. Denn der Hang würde ja keine Mauer brauchen wenn der "Untere" nichts abgegraben hätte.

Ich würde mich also einigen, vor allem wenn ich die Mauer jeden Tag sehen muss, kann ich dann an der Gestaltung mitreden.

Klaus
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Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 04.06.2010, 23:35

Vielen Dank für die Antwort.

Was A nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass die Bruchsteinmauer, welche bauchig und unregelmässig in das Grundstück von A hineinragt, trotzdem zum überwiegenden Teil auf dem Grundstück des oberen Grundstückes steht. A nimmt an, dass die Mauer bei der Erstellung ausschliesslich auf dem oben gelegenen Grundstück gestanden haben muss und im Laufe der Jahrzehnte talwärts zusammengebrochen ist.

Welchen Grund sollte das oben gelegene Grundstück gehabt haben, zu eigener Last das untere Grundstück von A zu schützen?
(Die Mauer wird nicht vom Grundstück des A´s bergwärts gewandert sein)

Gruß Liesbeth

Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.06.2010, 07:27

Ich würde mich nich an dem Grenzen aufhängen, da kann auch der ganze Berg gewandert sein. Oder noch einfacher: Es wurde früher oder heute falsch gemessen.

Evtl. gibts Pläne oder Unterlagen die mehr zeigen.

K.
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Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 19.06.2010, 20:03

@ Klaus
Zitat: "nicht an den Grenzen aufhängen"

Das trift die Sache ziemlich genau auf dem Punkt. Die Dorfältesten erzählen, daß die Mauer lange vor der Errichtung der Reihenhäuser bereits gestanden hat. Sie erzählen, daß bereits die im ersten Weltkrieg zur Ausbildung im Kaiserreich befindlicher verbündeter Tuppen ihre Esel an eben jener Maurer angebunden hatten.
Ursprünglich soll eben jene Mauer für die Wasserspeisung einer Mühle, welche erstmals im 16. Jahrundert in den Stadtarchiven erwähnt wurde ,erstellt worden sein.

Wie könnte ein, wie im oben beschriebenen Fall betroffener Anlieger klug agieren?

Gruß Liesbeth

Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.06.2010, 20:34

Wie könnte ein, wie im oben beschriebenen Fall betroffener Anlieger klug agieren?
Man einigt sich, bevor einer auf die Idee kommt die Mauer dem Denkmalamt zu melden. :-)


1. Was will ich
2. Was kann ich erreichen
3. Lohnt es sich dagegen vorzugehen
4. Hab ich keine anderen Hobbies :-)

K.
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Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 19.06.2010, 22:47

Was will ich?

"ich" will gar nichts. A möchte sich zur rechtlichen Lage, insbesondere zum Thema Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht Klarheit, ggf. Argumentationshilfen verschaffen.

Was will ich erreichen?

Zum Thema "ich" siehe oben. A möchte erwirken, daß B seine Talwärts wandernde Mauer gegen Einsturz sichert.

Lohnt es sich, dagegen Vorzugehen?
Siehe Agument Verkehrssicherungspflicht.

Hab`ich keine anderen Hobbies?
Schön, wenn sich ein Forenbetreiber selber auf die Schippe nimmt :)

Guß Liesbeth

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Beitrag von Klaus » 20.06.2010, 08:35

A möchte erwirken, daß B seine Talwärts wandernde Mauer gegen Einsturz sichert.
Die Gemeinden könnte helfen wenn es um "Verkehrssicherungspflichten" geht. Ansonst wird man wohl den Rechtsweg beschreiten müssen. Dabei kann der Nachbar zustimmen das es sein Mauer ist, oder bestreiten das es sein Mauer ist. Oder es gibt einen Vergleich.
Da keiner Beweise hat, weil hier wohl die Römer die Erbauer sind, ist es die Mauer des Grundstücks auf dem sie jetzt steht.

Klaus
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Beitrag von Liesbeth » 05.07.2010, 15:43

Auf einer Zeichnung des Katasteramtes aus dem Jahre 1910 (vor dem Bau der Reihenhausanlage) ist die Mauer nicht eingezeichnet. Der freundliche Mensch vom Katasteramt verwies auf das "nassauische Mauerrecht", welches hier in der Gegend häufig zur Anwendung käme, weil es hier viele Trockenmauern (Weinbaugebiet) gibt, deren urspüngliche Herkunft heute nicht mehr zu klären ist. Dieses Recht sei heute noch gültig und besage, daß derjenige die Unterhaltung zu besorgen hat, der den Nutzen aus einer solchen Mauer hat.
Kennt jemand dieses sogenannte "Nassauische Mauerrecht"? Google gibt nichts her...

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Beitrag von Klaus » 05.07.2010, 15:47

Der Besitzer der Trinkstube bei uns um die Ecke hat ein altes Waffeleisen das er einsetzt um Recht zu sprechen :::::-)))))))

Warum fragst du nicht den Mensch ob er irgendwo ne Kopie hat und an welcher Stelle des BGB darauf verweisen wird. Das ist wohl eher blödes Geschwätz.

K.
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Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.07.2010, 15:59

Wenn keiner mehr ermitteln kann wessen Mauer das ist gehst nach der ZPO.

Der der klagt und was will, muss beweisen warum er was bekommen sollte. Kann er das nicht hat er verloren. Also gewinnt der der nichts will....

K.
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Beitrag von andy » 05.07.2010, 21:38

Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 07.07.2010, 10:38

Eine Recherche im Stadtarchiv hat ergeben, daß die Baugenehmigung mit entsprechenden Zeichnngen für A´s Haus am 23.11.1930 erteilt wurde und unter der laufenden Nummer 574 aus 1930 in den Archiven abgelegt sein müsste. Komisch daß ausgerechnet diese Akte fehlt...
Unmöglich, daß das etwas damit zu tun haben könnte, daß B Mitglied des Bauausschusses der Stadt ist.... :evil:
Jetzt bleibt A nur noch die Hoffnung, daß der Rechtsnachfolger der damals ausführenden Siedlungsbaugesellschaft die Unterlagen noch im Archiv hat. Eine entsprechende Anfrage läuft.

Gruß Liesbeth

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