Wir sollen den Zaun des Nachbarn zahlen??

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Moderator: Klaus

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platzinger
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Wir sollen den Zaun des Nachbarn zahlen??

Beitrag von platzinger » 13.07.2010, 19:48

Hallo,

A's haben vor einigen Jahren in einem Baugebiet mit Terrassenniveau gebaut und befinden sich in der vorletzten Ebene. A's Nachbarn über denen möchten nun, dass A's den Zaun bezahlen, damit deren Kinder nicht auf unser Grundstück runterfallen. A's haben zur Abfangung des Grundstückes eine ca. 1,80m hohe Granitmauer gezogen. Auf der Mauer steht eine durch A's gepflanze Kirschlorbeerhecke, die dann auch die natürliche Grenze bildet. 20- 30 cm hinter der Hecke beginnen die Pfanzgefäße des Nachbarn. Nun sind B mit 2 Forderungen auf A zugekommen:

1. A's sollen den Maschendrahtzaun, den der Nachbar für den Schutz seiner Kinder ziehen will, bezahlen, damit diese beim Spielen nicht auf A's Grundstück herunterfallen können. Versteht A nicht falsch... alles für den Schutz der Kinder (habe selber 2) aber hier geht es ums Prinzip! Das gesamte Baugebiet ist Terrassenförmig angelegt, es liegt daher in der Natur der Sache, dass es diese Höhenunterschiede gibt. Die gesamte Reihe (6 Häuser) haben zu den oben liegenden Häusern einen vergleichbaren Höhenunterschied.

2. Die Kirschlorbeerhecke, die A's als Sichtschutz gepflanzt haben, soll auf keinen Fall höher werden, denn dadurch würden deren Pflanzen, die direkt hinter der Hecke auf deren Grundstück gepflanzt wurden, nicht genug Licht bekommen. Daher die Aufforderung die Hecke, die vor 3 (!) Jahren gepflanzt wurde, abzuschneiden. Derzeit sind die Pflanzen ca. 130 cm hoch und sollen für uns einen Sichtschutz bieten, damit A's Nachbar nicht ohne Weiteren bei uns auf das Grundstück starren kann. Geplant ist eigentlich, dass die Hecke 1,80m hoch wird um halt entsprechenden Sichtschutz zu bieten.

Wie ist Eure Meinung zu dem Sachverhalt? A's ist kein Typ, der nur des lieben Friedens willen zahlt. Immerhin hat uns der Nachbar angeboten 50% der Kosten für den Zaun zu übernehmen, dennoch sehe A's das nicht ein, denn die kids können ja nicht von A's Grundstück auf das Nachbargrundstück hochfallen, sondern andersherum wird ein Schuh draus. Der Höhenunterschied bringt das Baugebiet mit sich, daher ist A der Meinung, dass der Nachbar für eine Absturzsicherung sorgen muss und nicht A .

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LG

Platzinger



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.07.2010, 09:38

1. regelt das Nachbarrecht. Ist dort eine Zaunpflicht, dann steht auch wer den Zaun zahlt. Das kann von A oder B, oder einer alleine bis keiner sein.
Je nach Bundesland.

2. Für Hecken gelten Abstände und Höhen die einzuhalten sind. Die Niveauerhöhungen sind natürlich abzuziehen. Man kann keinen Berg bauen und dann noch eine Hecke drauf

Also muss man das Nachbarrecht des passenden Bundeslandes lesen.

Klingt so das die Forderung des einen, ebenso wenig wie die Bepflanzung des anderen geltendes Recht trifft - Man sollte sich einigen

K.

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