Fahrradbox auf Stellplatz

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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christian13
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Fahrradbox auf Stellplatz

Beitrag von christian13 » 20.07.2010, 17:06

Nachbarn A, B und C haben in einer Reihe von 5 Stellplätze nebeneinanderliegende Stellplätze für ihre Autos (alle Eigentümer). B plant auf seinem Stellplatz eine Fahrradbox, nahezu bündig mit der 'Grenze' zum Stellplatz von A und C. Da in der heutigen Zeit die Stellplätze äußerst knapp bemessen sind (klappt eigentlich immer nur, weil die Autos nicht die ganze Breite des Stellplatzes einnehmen) und man zum Türenöffnen ein wenig Platz braucht, befürchten A und C demnächst einige Unanehmlichkeiten ("inkl. Anmeldung ihrer Frauen beim Einparkkurs vom ADAC ;-)").

Gehe davon aus, dass trotzdem alles o.k. ist oder
1. gibt es Vorschriften, dass man nur Autos auf einen Stellplatz stellen darf und keine Boxen etc.
2. das man bei Boxen etc. zumindest einen Mindestabstand einhalten muß?

Danke im voraus für Eure Antworten!
C.



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.07.2010, 18:52

alle Eigentümer
Wie das - alle einer WEG, hat jeder seinen eigenen Platz, wer ist Eigentümer von was.
Fahrradbox
Was soll eine Fahrradbox denn sein - ein Schuppen wird wohl der Baugenehmigung oder dem Bebauungsplan widersprechen.

Grundsätzlich muss man für Gebäude Abstände einhalten - bei Möbeln nicht.

Klaus
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christian13
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Beitrag von christian13 » 22.07.2010, 12:36

Jeder Stellplatzinhaber (A, B, C, D und E) ist Eigentümer seines Stellplatzes.

Fahrradboxen gibt es in vielfältiger Ausführung. Hat nichts mit Schuppen zu tun. Dachte der Begriff sei allgemein bekannt.
z.B. http://www.teeken.de/default.asp?page=p ... egorieID=1
z.B. http://www.bikeandride.de/box-110.html

Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.07.2010, 12:49

Ich würde mal sagen das die Nachbar keinerlei Ansprüche haben das jeder seinen Stellplatz bis zu den Grenzen nutzt. Auch ein Bebauungsplan dürfte nichts gegen so "kleine Boxen haben".

Man kann die ja auch so anbringen das kleiner sich daran stört.

Generell gilt die Baugenehmigung der Stellplätze aber für Stellplätze.

Das ist aber keine "WEG" !!! sondern tatsächlich besitzt jeder eine eigene Parzelle.... die so im Grundbuch steht --- ungewöhnlich

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christian13
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Beitrag von christian13 » 07.08.2010, 22:50

Ja, ist so. Jeder Stellplatz besteht aus 1 oder 2 Flurstücken die auf den jeweiligen Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.

Man könnte wahrscheinlich miteinander reden um zu erreichen, die Nachbarn so wenig wie möglich an der Nutzung des eigenen Stellplatzes zu hindern (und einige würden das wahrscheinlich auch machen). Manche Nachbarn sind allerdings der Meinung, dass sie ihren Stellplatz bis zur Grenze mit anderen Dingen vollstellen können (und unter ökologischen Gesichtspunkten ist gegen eine Fahrradbox sicherlich auch nichts einzuwenden.)

Allerdings kann sich ja mal jeder in der heutigen engen Bebauung überlegen, was es heißen würde, wenn sein Stellplatz ab morgen rechts und links von einer Mauer aus Metall/Holz/Stein/oder ähnlichem begrenzt wäre. Die meisten Stellplätze dürften eine Breite von 2,20 Meter nicht übersteigen. Da bleiben rechts und links wenige Zentimeter zum rangieren und Türen öffnen! (Am besten vorher aussteigen und dann das Auto in die Parkbox schieben ;-)

Danke für die Meinung!

Christian

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Beitrag von Klaus » 08.08.2010, 08:45

Hätte man gewünscht das man Nachbars Grundstück zum Tür öffnen mit nutzen will. Dann hätte man das durch einen Eintrag im Grundbuch fixieren müssen.
Übrigens sagt einem die Mathematik das es aufs gleiche raus kommt wenn man jeweils 30 Luft lassen muss um diese dem Nachbarn zu gewähren oder wenn man ganz Rechts parkt um dann seine eigene 60 cm benutzt.

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