Erlaubte Carportlänge im Grenzbereich.....

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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BoboKiel
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Erlaubte Carportlänge im Grenzbereich.....

Beitrag von BoboKiel » 25.07.2010, 13:24

Hausbesitzer A,wohnhaft in Schleswig-Holstein, möchte an seiner Grundstücksgrenze innerhalb des 3m -Bereichs ein Carport mit geplanter Länge von 8 m erstellen, 9 m Grenzbebauung an der Seite sind lt. LBO-SH erlaubt,der "Nachbar" ist eine Wiese der Gemeinde.

Ein Gartengeräteschuppen mit der Grundfläche von 3 x 3 m ist bereits auf derselben Grundstücksgrenze in der Ecke verbaut, allerdings DIAGONAL eingestellt.......A findet NIRGENDWO eine "Längenverbrauchsberechnung" bzgl. eines diagonal verbauten Geräteschuppens......der den Carportbau ermöglichen oder scheitern lassen würde.........

....zur Not könnte A ja bei Rückbauaufforderung den Schuppen versetzen??
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Beitrag von Klaus » 25.07.2010, 13:37

Mit welcher Baugenehmigung ist das Gartenhaus denn erstellt worden ?
Bei "normaler" Bebauung gibt es ne Vorschrift zu wie viel Prozent ein Grundstück bebaut werden darf. Dann gibt es auch Abstandsregelungen im Nachbarrecht.

Carport bekommen meist Sonderregelungen zum Ansatz das die Gemeinden Interesse haben Autos "privat" loszuwerden.

Steht das "Gartenhaus" lange genug hat der Nachbar keine Widerspruchsmöglichkeit da verjährt.

Der Nachbar kann also eher gegen das Gartenhaus vorgehen als gegen den Carport. Ansprüche aus anderen Rechtsvorschriften hat der Nachbar nicht, das geht nur das Bauamt was an.

Klaus
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Beitrag von BoboKiel » 25.07.2010, 14:01

Der Geräteschuppen bedarf keiner Genehmigung weil das Raumvolumen nicht überschritten wurde........

Es handelt sich um "normale" Bebauung in einem 12-Parzellen Neubaugebiet, die erlaubte verbaute Fläche ist prozentual noch unterschritten......der Geräteschuppen steht seit 3 Monaten.

LBO SH und die für dieses Baugebiet geltende Baurichtlinie lassen eine Bebauung auf Grenze (natürlich unter Beachtung von Dachüberständen, Regenrinnen usw.) zu.....

Wenn der Geräteschuppen rechtwinklig in die Ecke gesetzt worden wäre hätte A bei einer Kantenlänge von 3 m schon 3 m seiner "verbrauchen zu dürfen"-Länge an dieser Grundstücksseite verbraucht.......ABER BEI DIAGONALER ERSTELLUNG??

Übigens,Klaus, Glückwunsch zu diesem Forum und Danke für die damit zusammenhängenden Mühen!!!
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Beitrag von Klaus » 25.07.2010, 14:14

Was ist mit dem Nachbarrecht des Bundeslandes, auch dort gibt es möglicherweise Abstandsregelungen. Die haben nicht zwingend was mit der Bauordnung zu tun.

Der Carport hat mit dem Gartenhaus nicht zu tun. Es sei denn es gibt eine Regelung wieviel Grenzfläche verbaut werden darf.

Ich würde sagen das das Gerätehaus den Abstand nicht einhält und weg muss. Das Carport muss ja ein Grenzbau sein, daher ist es erlaubt.

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Beitrag von BoboKiel » 25.07.2010, 14:49

Nachbarschaftsrecht SH besagt, dass eine Bebauung auf Grenze von max. 9 m erfolgen darf......und der Nachbar von A ist eine Wiese der Gemeinde.

A werd einfach bauen und bei Rückbauaufforderung das Gartenhaus mittels Kran versetzen.....nach dem Motto,wo kein Kläger da kein Richter!!
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Beitrag von Klaus » 25.07.2010, 15:13

dass eine Bebauung auf Grenze von max. 9 m erfolgen darf
Steht da nicht !!!

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Beitrag von BoboKiel » 25.07.2010, 15:35

Liest A aus § 6 Abs. 7 LBO so heraus......
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Beitrag von Klaus » 26.07.2010, 09:52

Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.
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Beitrag von BoboKiel » 26.07.2010, 11:55

Was ist damit gemeint, dass die Tiefe der Abstansfläche 0,4H beträgt,mindestens 3 m ?
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Beitrag von Klaus » 26.07.2010, 12:52

Man muss bei Gebäuden 3 Meter Absand halten - ausse Carports die je Grenzbauten sein sollen. Das ist in den meisten Bundesländern so.

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Beitrag von BoboKiel » 26.07.2010, 14:31

Genau so sehe ich das auch, aber never mind....A wird wie geplant bauen und wenn eine Rückbauaufforderung kommen sollte wird das Gartenhaus mittels Kran versetzt........wird einfacher sein!!!

Dir vielen Dank für die konstruktiven Sätze....ein tolles Forum mit einem engagierten Admin......5 Sterne Plus....ich schau immer wieder herein!!!
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