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Fenster Fachwerkhaus

Verfasst: 27.07.2010, 20:46
von colognegirl
Hallo zusammen,ich bin neu hier und ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

Mein Anliegen,Person A besitzt ein Fachwerkhaus mit 2 Fenster im EG, die direkt zum Nachbargrundstück zeigen.
Person B wohnt ebenfalls in einem Fachwerkhaus quasi Wand an Wand. Da Person B genau in dem Bereich wo die Fenster von Person A sind, eine Sitzecke errichtet hat und dort uneingesehen sitzen möchte, haben sie in ca. 10 cm Abstand zu den Fenstern von Person A einen Sichtschutz aus schwarzer Dachpappe errichtet welches 2/3 der Fenster abdeckt. Lediglich der obere Teil bringt noch Licht in den Raum.Zudem hat Person B noch einer Überdachung über die Sitzecke gebaut welches Person A ebenfalls Licht raubt. Meine Frage: Das kann doch nicht rechtens sein,oder??? Gibt es zu so einem Fall oder einen ähnlichen bereits ein Urteil?

MfG. Person A

Verfasst: 27.07.2010, 21:23
von Klaus
Person B wohnt ebenfalls in einem Fachwerkhaus quasi Wand an Wand.
Kann ja so nicht stimmen, dann würden die Fenster ja die Wand zeigen. Wer hat also wieviel Abstand zu Grenze.
Zudem hat Person B noch einer Überdachung über die Sitzecke gebaut
Für solche Bauten braucht es evtl. eine Baugenehmigung. Und zusätzlich sind Grenzabstände nach Nachbarrecht des jeweiligen Bundesland einzuhalten.

Auch Zaunhöhen sind geregelt. Da man das Fenster ja nicht im Keller haben wird kann der Sichtschutz bei max 1,5 -1,8 Meter kaum Lichteinfall behindern. Wie hoch ist der Zaun und wie hoch das Fenster.

Sind die Fenster (bei Grenzbebauung denn genehmigt). Man drauf in einen Grenzbau keine Fenster machen weil man die "Aussicht" auf Nachbars Grundstück benötigt.....
Gibt es zu so einem Fall oder einen ähnlichen bereits ein Urteil?
Zu welchen :-) : Illegalen Fenster in Grenzwand, Illegales Gartenhaus, Zu hoher Zaun....... oder "Beim Fragen alles wichtige weggelassen :-)

Klaus

Verfasst: 27.07.2010, 22:13
von colognegirl
Das Haus von Person A geht weiter in die Tiefe als das Haus von Person B. Im vorderen Teil sind die Häuser Wand an Wand, im hinteren betreffenden Teil hat Person B den Hinterhof, Person A wie gesagt die Fenster. Dach Dach ist ca 20 cm von der Hauswand von Person A entfernt und geht von dort aus in richtung Person B. Eine Genehmigung kann nicht vorliegen, da wir dieser entweder hätten zustimmen müsse oder zumindest drüber unterrichtet hätten werden müsse, da eine Grenzbebauung vorliegt

Verfasst: 27.07.2010, 22:14
von colognegirl
Ein Urteil zum Thema, grenzbebauung ohne Genehmigung und zuhängen von Fenstern

Verfasst: 28.07.2010, 07:26
von Klaus
Eine verständliche Antwört wäre.

Haus B steht an der Stelle 75cm von der Grenze. Das Vordach des Nachbarn 1,20 cm von der Grenze und ist 2,50 Hoch. Der Sichtschutz ist 1,8 hoch, das Fenster von A fängt bei 1 Meter an.

Solche Urteile gibt es, nur leben wir nicht in "Musterprozess" Amiland.

Klaus

Re: Fenster Fachwerkhaus

Verfasst: 06.03.2014, 13:59
von SigbertFriebe
colognegirl hat geschrieben:Hallo zusammen,ich bin neu hier und ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

Mein Anliegen,Person A besitzt ein Fachwerkhaus mit 2 Fenster im EG, die direkt zum Nachbargrundstück zeigen.
Person B wohnt ebenfalls in einem Fachwerkhaus quasi Wand an Wand. Da Person B genau in dem Bereich wo die Fenster von Person A sind, eine Sitzecke errichtet hat und dort uneingesehen sitzen möchte, haben sie in ca. 10 cm Abstand zu den Fenstern von Person A einen Sichtschutz aus schwarzer Dachpappe errichtet welches 2/3 der Fenster abdeckt. Lediglich der obere Teil bringt noch Licht in den Raum.Zudem hat Person B noch einer Überdachung über die Sitzecke gebaut welches Person A ebenfalls Licht raubt. Meine Frage: Das kann doch nicht rechtens sein,oder??? Gibt es zu so einem Fall oder einen ähnlichen bereits ein Urteil?

MfG. Person A
Uns ist es ähnlich ergangen. Der Nachbar meinte in unserem Fall, dass er das letzte Stück Grenze durch einen Schuppen zubauen muss, damit er ungestört ist und wir ihm nicht zusehen können. Das Teil ist ziemlich groß geworden und wir hatten versucht mit ihm noch zu reden. Er war aber uneinsichtig und bin dann damit zu meinem Anwalt. Nach ein paar Briefchen, musste er dann alles wieder abbauen. War für ihn nicht lustig, aber ich konnte das so nicht stehen lassen. Am besten fotografierst du alles und gehst damit zu einem Anwalt.

Gruß Sigbert