Baufreiheit schaffen bei vohandener Grenzbebauung

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Bienchen
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Baufreiheit schaffen bei vohandener Grenzbebauung

Beitrag von Bienchen » 14.09.2010, 11:01

Hallo,
die Grenze von Nachbar A zu Nachbar B stellt eine Grenzbebauung in Form eines Stalles/Scheune dar.
Nachbar A hat seit jeher angrenzend an Scheunenwand einen Unterstand , Nachbar B gehört die rückwärtige Scheunenwand.
Nachbar B möchte nun seine baufällige Scheunenwand reparieren.
Dazu verlangt er vom Nachbarn A Baufreiheit (u.a. für das Stellen eines Gerüstes) - d.h. das Dach des Unterstandes abmontieren und ca. 2 m einzurücken und alle sonstigen Teile am Boden entsprechend wegzuräumen.
Nachbar A hat hier grundsätzlich nichts dagegen, eine Unterstützung ist nicht das Problem, fände es aber besser, wenn beide Nachbarn gemeinsam die Baufreiheit schaffen . Aber Nachbar B verlangt dies ohne wenn und aber.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Beitrag von goerdi » 14.09.2010, 12:00

kommt ganz darauf an wie der unterstand erstellt ist...
wuerde er auch ohne scheune so da stehen => da hat nachbar B m.E. nix zu wollen ausser er baut es ab und nach der renovierung genauso auf wie vorher.
Ist der Unterstand AN der scheune befestigt dann siehts allerdings schlecht aus fuer Nachbar A denn an der Wand von Nachbar B hat er nix zu befestigen.

gruss goerdi

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.09.2010, 13:10

Stimmt

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Beitrag von Bienchen » 14.09.2010, 15:00

Der Unterstand steht separat auf eigenen Stützen.
Lediglich der Dachüberstand reicht fast bis an die Scheunenwand heran.
Das Problem ist u.a. auch, dass Nachbar A im Unterstand einige Baumaterialien (Holz, etliche qm Dachziegel etc - kein Unrat !!) lagert, die er jetzt mühevoll umstapeln müßte.
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Beitrag von Klaus » 14.09.2010, 15:05

Der Nachbar muss doch nichts um stapeln was frei stehen kann.

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Beitrag von Bienchen » 14.09.2010, 19:47

Doch, Nachbar A muss alles wegstellen, damit Nachbar B ein Gerüst stellen kann und auch ansonsten Baufreiheit hat.
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Beitrag von Klaus » 14.09.2010, 19:49

Warum, wenn du bauen willst kannst du evtl. ein Hammer und Leiterschlagsrecht geltend machen. Da endet aber wenn der Nachbar Bauwerke abbauen muss.
Selbstverständlich räumst du dann alles weg, und wieder hin wenn du zurück bist.

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Beitrag von Bienchen » 15.09.2010, 11:05

Mhhm, so richtig verstehe ich das jetzt immer noch nicht :cry: :cry: :cry:
Bedeutet das nun, dass Nachbar B, der an seiner Scheunenwand bauen will, sich selber kümmern muss, wie er sein Gerüst stellt ?? Muss also Nachbar A kein Dach zurückbauen ?
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Beitrag von Klaus » 15.09.2010, 12:33

Nachdem du jetzt genug mit "Anbau" rumformuliert hast:

Da stehen zwei Gebäude nebeneinander an der Grenze.
A will seines Abbauen, ein anderes anbringen und meint nun das der Nachbar Platz machen muss.

Das ist nicht der Fall.

Es ist A's Problem wenn er nicht bauen kann weil beim Nachbar ein Haus, Baum, Wand oder der Swimmingpool steht.

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Beitrag von Bienchen » 15.09.2010, 15:05

Jetzt trau ich mich bald nicht mehr :lol: :lol: :lol: :lol:

Es besteht 1 Gebäude, die rückwärtige Scheunenwand gehört Nachbar B
Es steht an dieser rückwärtigen Scheunenwand = Grundstücksgrenze
1 Unterstand = Nachbar A - jedoch separat auf Stützen = nicht angebaut.

Wenn dem so wäre, dass Nachbar A dem Nachbar B nix gestatten und auch nix wegräumen bzw. auch nicht sein Dach einrücken muss, dann ist das aber auch a bissl hart, denn wie soll denn Nachbar B sonst seine Scheunenwand reparieren ?

Nachbar A ist ja kein Unmensch, er würde die Arbeiten gestatten,
scheut sich aber doch etwas vor dem alleinigen Aufwand, die entsprechende Baufreiheit für B zu schaffen - mal ganz abgesehen davon, dass das Dach des Unterstands beim Rückbau eventuell beschädigt werden könnte. Außerdem ist das Dächle auch noch aus Asbest, huiii, so was sollte man doch nicht mehr anfassen, außer wenn man es generell abbaut.
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Beitrag von Klaus » 15.09.2010, 15:23

denn wie soll denn Nachbar B sonst seine Scheunenwand reparieren ?
Das sollte man einen Baumenschen fragen, ich sehen da kein Problem. Nur weil das Bauwerk keine Wände hat muss man es doch nicht anbauen nur weil der Nachbar seine Wand streichen will.

Es besteht kein Recht oder eine Pflicht Bauwerke zu entfernen.

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